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Alle geplanten Veranstaltungen ab 100 beziehungsweise 250 Personen müssen angezeigt werden. Derzeit acht Infizierte im Landkreis.

(ty) Das Dachauer Gesundheitsamt hat am Abend mitgeteilt, dass heute zwei weitere Personen aus dem Landkreis positiv auf den neuartigen Corona-Virus getestet worden sind – damit gibt es aktuell acht Fälle im Kreis Dachau. Um über größere Veranstaltungen im Kreis informiert zu sein sowie um eine Risiko-Abschätzung vornehmen zu können, hat das Landratsamt heute eine so genannte Allgemein-Verfügung erlassen. Demnach sind bis zum 19. April alle geplanten Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern unverzüglich der Kreisbehörde anzuzeigen. Für bestimmte Veranstaltungen gilt das bereits ab 100 Teilnehmern.

Eine der beiden weiteren infizierten Personen wohnt den Angaben des Dachauer Landratsamt zufolge in Erdweg und ist mit dem neuartigen Corona-Virus über einen Kontakt außerhalb des Landkreises Dachau infiziert worden. Eine weitere positiv getestete Person aus Markt Indersdorf sei mit Atemwegs-Problemen heute ins Dachauer Krankenhaus eingeliefert worden.

"Alle notwendigen Vorsichts-Maßnahmen wurden eingeleitet und die Personen stehen unter ärztlicher Überwachung", teilte das Landratsamt mit. Daneben gebe es – Stand heute Abend, 18.30 Uhr – nun nur noch sechs bestätigte Fälle im Landkreis Dachau. 

Eine Person sei mittlerweile negativ getestet und aus der Quarantäne entlassen worden, wurde dazu erklärt. Das Gesundheitsamt stehe mit den infizierten Personen im regelmäßigen Kontakt und ermittle weiter eventuelle Kontakt-Personen. 

Aufgrund der deutlich gestiegenen Zahl an positiv getesteten Personen außerhalb des Landkreises erhöhe sich auch die Zahl der Kontakt-Personen im Landkreis Dachau. "Diese werden vom Gesundheitsamt getestet und – unabhängig vom Ergebnis – unter eine 14-tägige häusliche Quarantäne gestellt", wurde dazu erklärt.

Außer der FOS Karlsfeld gebe es im Landkreis Dachau aktuell keine Schulschließungen. Ob beziehungsweise wann an der Fachoberschule der Unterricht wiederaufgenommen werden könne, solle – unbeschadet etwaiger bayernweiter Maßnahmen – am morgigen Freitag entschieden werden.

Für die am Sonntag stattfindende Kommunalwahl empfiehlt das Dachauer Gesundheitsamt, die üblichen Hygiene-Regeln zu beachten. "Beim Wahlvorgang besteht kein besonderes Ansteckungs-Risiko", so die Leiterin des Dachauer Gesundheitsamts, Monika Baumgartner. Dies gelte für Wählerinnen und Wähler ebenso wie für die zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Natürlich, so wird betont, "sollte man auf eine gewisse Distanz sowie das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette achten". Außerdem sehe das Robert-Koch-Institut (RKI) regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Seife immer noch als die geeignetste Maßnahme, um die Verbreitung von Viren einzudämmen. Jede Wählerin und jeder Wähler könne außerdem auch einen eigenen Stift zur Stimmabgabe nutzen.

Um über größere Veranstaltungen im Landkreis Dachau informiert zu sein sowie um eine Risiko-Abschätzung vornehmen zu können, hat das Landratsamt Dachau heute eine so genannte Allgemein-Verfügung erlassen. Es geht dabei um Veranstaltungen, die bei der Kreisbehörde gemeldet werden müssen.

Alle bis zum 19. April im Landkreis Dachau geplanten Veranstaltungen mit über 250 bis 1000 Teilnehmern sind demnach unverzüglich dem Landratsamt Dachau – Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung – schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Für Veranstaltungen, bei denen Risikopersonen (Vorerkrankte, Menschen über 70 Jahre, etc.) oder Personen aus der Kranken-Versorgung, von Pflege-Einrichtungen, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Rettungs- und Hilfsorganisationen oder dem Katastrophenschutz die Zielgruppe der Veranstaltung seien, gelte diese Meldepflicht bereits mit über 100 Teilnehmern. 

Diese Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung am morgigen Freitag, 12 Uhr, und gilt bis einschließlich 19. April."Die Anzeigepflicht von Veranstaltungen dient insbesondere dem Zweck, dem Landratsamt Dachau die Möglichkeit zu eröffnen, Maßnahmen zu ergreifen, welche eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle entkoppeln", wurde in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt erklärt.

 "Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungs-Systeme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden und die punktuelle Belastung geringer beziehungsweise eine Überlastung vermieden wird."

Für Veranstaltungen bis 250 Teilnehmern (beziehungsweise 100 bei vorgenannten besonderen Gruppen) liege die Entscheidung über die Durchführung nach wie vor beim Veranstalter. Als Entscheidungshilfe könnten die in der Allgemein-Verfügung genannten Merkmale der jeweiligen Veranstaltung sowie die Hinweise des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu (Groß-)Veranstaltungen herangezogen werden. Weitere Infos in Sachen Corona-Virus sowie aktuelle Hinweise hat das Landratsamt Dachau auf www.landratsamt-dachau.de/coronavirus zusammengestellt.

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