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Bislang 13.580 Infektionen: 12.056 Betroffene genesen, 205 gestorben, 1319 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 793,0. Die aktuellen Regeln im Überblick.

(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 205 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlicht üblicherweise an Werktagen eine Übersicht (Tabelle unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um 265 erhöht und beträgt somit aktuell 13 580. Seit 15. Dezember gelten Änderungen bei den verschärften Corona-Regelungen, seit 28. Dezember weitere Kontakt-Beschränkungen (Details siehe unten).

 

Von den bislang insgesamt 13 580 Menschen aus dem Landkreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 12 056 als genesen – das sind 111 mehr als gestern gemeldet. Die Zahl der infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis erneut stark erhöht und beträgt – Stand: heute Nachmittag – derzeit 1319 (gestern: 1165). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation.

Rückblickend teilte das Landratsamt heute außerdem mit, dass sich im Kreis Pfaffenhofen zwischen dem 7. Januar und dem 13. Januar insgesamt 614 Corona-Infektionen bestätigt hatten. 406 dieser 614 betroffenen Personen seien bereits gegen das Corona-Virus geimpft gewesen, wie ermittelt worden sei – man spricht in diesem Fall von so genannten Impf-Durchbrüchen. Drei dieser geimpften und infizierten Personen mussten laut Landratsamt "aufgrund ihrer Symptomatik" stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden. Die weiteren von einem Impf-Durchbruch betroffenen Personen "haben nur leichte Symptome", so eine Behörden-Sprecherin.

Insgesamt 1269 Personen aus dem Landkreis Pfaffenhofen (gestern: 1206) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt.  

Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit fünf Patienten (gestern: fünf), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist.

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 793,0 (Stand: heute, 3.27 Uhr).

Im Freistaat gelten seit 24. November angesichts der aktuellen Corona-Situation massiv verschärfte Regeln. Für nicht gegen das Virus geimpfte Menschen gibt es strenge Kontakt-Beschränkungen. Die 2G-Regel wurde flächendeckend ausgeweitet, es gibt kaum mehr Ausnahmen: Sie gilt unter anderem auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur-Betriebe und Nagel-Studios, außerschulische Bildung und Partei-Veranstaltungen. Die "2G-plus"-Regel wurde ausgeweitet. Für den Handel greift eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Gastro-Betriebe müssen um 22 Uhr schließen. Bars, Discos, Clubs und Bordelle wurden ganz dichtgemacht. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sind verboten. In Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 gibt es zusätzliche Schließungen – etwa der Gastronomie – sowie Veranstaltungs-Verbote. Hier die Details: Diese knallharten Corona-Regelungen gelten ab 24. November in Bayern

Seit 4. Dezember gelten weitere deutliche Verschärfungen. Die so genannte 2G-Regel gilt jetzt nicht mehr nur für die Gastronomie in geschlossenen Räumen, sondern auch für die Außen-Gastro: Zugang haben somit nur noch gegen Corona geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen. Gleiches gilt seit 8. Dezember für alle Geschäfte, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Strenge Kontakt-Beschränkungen gibt es für Zusammenkünfte, an denen nicht gegen Corona geimpfte Personen teilnehmen. Außerdem: Bundesliga-Spiele finden bis auf weiteres ohne Zuschauer statt. Hier die Details: Es wird noch deutlich strenger.

 

Zusätzliche Regeln gelten seit 15. Dezember: Wer eine "Booster"-Impfung gegen Corona erhalten hat, braucht im Freistaat künftig für Bereiche, in denen die 2G-plus-Regel gilt, keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Außerdem gilt für bestimmte Veranstaltungen und Einrichtungen, in denen zuletzt die 2G-plus-Regelung gegriffen hatte, nur noch 2G. Der touristische Reisebus-Verkehr wird künftig wie der ÖPNV behandelt – hier gilt dann 3G ohne Kapazitäts-Grenze. Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht gegen Corona geimpfte und nicht von einer Corona-Infektion genesene Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Zu Silvester gilt für publikumsträchtige Plätze ein Verbot von Menschen-Ansammlungen. Nachfolgend die neuen Regelungen im Überblick sowie weitere Details zu den jüngsten Beschlüssen: Neue Corona-Regeln in Bayern bringen auch Erleichterungen für Geboosterte

Mittlerweile gelten im Freistaat neue Kontakt-Beschränkungen, auch für gegen Corona geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen. "Ab dem 28. Dezember dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat zusammentreffen, die geimpft oder genesen sind", erklärte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheits-Ministeriums. "Die Kontakt-Beschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten weiterhin." Es wurde an die Menschen appelliert, sich an die Kontakt-Beschränkungen zu halten." Nachfolgend die Details sowie konkrete Erläuterungen zu den Silvester-Regeln: Diese neuen Kontakt-Beschränkungen gelten ab 28. Dezember in Bayern

An den im Freistaat bisher im Kampf gegen die Corona-Pandemie geltenden Maßnahmen wird festgehalten, die aktuellen Beschränkungen gelten im Wesentlichen auch weiterhin. Das war ein zentrales Ergebnis aus der Sitzung des bayerischen Ministerrats vom 11. Januar. Die von vielen befürchtete "2G plus"-Regel für die Gastronomie kommt demnach vorerst nicht. Das Kabinett hat ferner beschlossen, dass die Ausnahmen von der 2G-Regelung für minderjährige Schüler weiterhin greifen. Schnellere Erleichterungen gibt es künftig für "Geboosterte" und für Personen, die nach vollständiger Corona-Immunisierung eine Corona-Infektion überstanden haben. Angepasst wurden außerdem die Regelungen für Quarantäne und Isolation. Lesen Sie dazu: Corona-Regelungen für Bayern: Kleine Änderungen, kein "2G plus" in der Gastro

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Wie berichtet, wurde ab 9. Juni 2021 das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten Fragen zur Einreise von Erntehelfern direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert. 

 

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