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In mehreren Gemeinden brachten zuletzt Hunderte von Menschen im Rahmen solcher "Versammlungen" ihre Unzufriedenheit im Umgang mit der Pandemie zum Ausdruck.

(ty) Seit einiger Zeit finden laut Landratsamt auch im Kreis Pfaffenhofen nicht angemeldete "Spaziergänge" statt, bei denen Teilnehmer unter anderem ihre Besorgnis bezüglich der derzeitigen Impf-Kampagne zum Ausdruck bringen und ihre Ablehnung von Corona-Einschränkungen deutlich machen wollen. Zuletzt beteiligten sich nach offiziellen Angaben insgesamt mehr als 800 Personen in fünf verschiedenen hiesigen Gemeinden an solchen Aktionen. Das Landratsamt weist vor diesem Hintergrund ausdrücklich darauf hin, dass solche Corona-Spaziergänge als Versammlungen gelten und damit anmelde-pflichtig seien. Die Nicht-Anmeldung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, erklärt die Behörde und gibt weitere Hinweise.

 

Die "Spaziergänge" sind nach Angaben der Landkreis-Behörde juristisch den im Grundgesetz garantierten Grundrechten der Meinungsfreiheit und der Versammlungs-Freiheit (Artikel 5, Absatz 1 und Artikel 8, Absatz 1) zuzuordnen. Die Behörde macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, "dass diese Rechte Schranken haben, die in der Verfassung und Gesetzen festgelegt sind". Für Versammlungen unter freiem Himmel könne das Recht auf Versammlungs-Freiheit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden (Artikel 8, Absatz 2 des Grundgesetzes).

Die Polizeiinspektionen von Geisenfeld und Pfaffenhofen "haben übereinstimmend festgestellt, dass die bisherigen Versammlungen friedlich und ohne gewalttätige Zwischenfälle verliefen", so das Landratsamt. Dennoch zählten die derzeit stattfindenden "Spaziergänge" zu diesen Versammlungen. Das Landratsamt und die beiden Polizeiinspektionen weisen daher in einer offiziellen Presse-Mitteilung die Verantwortlichen der "Spaziergänge" ausdrücklich darauf hin, dass diese bei der Versammlungs-Behörde – Landratsamt – anzumelden seien. Aus dem Versammlungs-Gesetz gehe hervor, dass die Nicht-Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstelle.

 

"Für den oder die Versammlungs-Leiter oder Veranstalter entstehen daraus keine Nachteile", heißt es mit Blick auf die Anmeldung. Im Gegenteil: Das Pfaffenhofener Landratsamt als Versammlungs-Behörde biete dem Veranstalter oder Versammlungs-Leiter ein Kooperations-Gespräch unter Beteiligung der Polizei und der jeweiligen Gemeinde-Verwaltung an. Dabei würden Ablauf und Gestaltung wie auch die Rahmen-Bedingungen der Versammlung – wie zum Beispiel Verkehrs-Regelungen – einvernehmlich geklärt. "Zudem genießt die Versammlung mit der Anmeldung den Schutz des Versammlungsrechts", stellt die Behörde klar.

Ferner rufen Polizei und Landratsamt dazu auf, "dazu beizutragen, dass auch künftige Versammlungen friedlich ablaufen und sich nicht von extremen Kräften, die sich mit ihren Absichten nicht im Bereich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, vereinnahmen zu lassen". Es werde außerdem appelliert, sich nicht zu Gewalt-Aktionen gegen Sachen oder Personen hinreißen und sich nicht für ideologische Zwecke missbrauchen zu lassen. Das Landratsamt und die beiden hiesigen Polizei-Dienststellen bitten ferner darum, verantwortungsbewusst mit der Frage umzugehen, Kinder auf diese "Spaziergänge" mitzunehmen.

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