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Es trifft statistisch jeden achten Bürger, die Dunkelziffer ist jedoch weitaus höher einzuschätzen. In acht von zehn Fällen sind Ex-Partner die Stalker.

(ty) Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 18 960 Fälle von Stalking polizeilich erfasst worden. Studien besagen, dass zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen sind. Es trifft statistisch also jeden achten Bürger, die Dunkelziffer ist jedoch weitaus höher einzuschätzen. Die meisten Stalker sind Männer, die häufigsten Opfer Frauen.

In acht von zehn Fällen sind Stalker Ex-Partner. Doch es gibt Hilfe für Betroffene. Bereits im Jahr 2007 wurde der spezielle Tatbestand "Nachstellung" unter Paragraf 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den Paragrafen 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zur Anordnung der Untersuchungshaft, man spricht auch von Deeskalationshaft, vorliegen kann.

Muss ich anonyme Nachrichten und nächtliche Anrufe aushalten? Muss ich mich unsicher auf der Straße fühlen, da ich verfolgt werde? Warum macht das jemand mit mir? Wann hört das auf? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich unzählige Opfer von Stalking und wissen nicht weiter. Sie fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht und in der Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. 

"In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat", heißt es von der Polizei. "Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können." Die von der stalkenden Person den Betroffenen entgegengebrachten "Gefühle" können "positiv" (Bewunderung, Zuneigung, Liebe) oder "negativ" (Rachegefühle, Hass) sein. "Positive" Gefühle können ins Negative umschlagen.

Die größte Gruppe der Stalker bilden laut Polizei ehemalige Beziehungspartner. Aber auch Freunde, Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte können zur Täterin beziehungsweise zum Täter werden. Nur selten ist die stalkende Person dem Opfer völlig unbekannt. 

"Betroffene von Stalking sollten bei akuter Bedrohung unbedingt die Polizei unter 110 rufen und Anzeige erstatten", rät das Team der polizeilichen Kriminalprävention. "Erfahrungsgemäß zeigt schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung und die Belästigungen nach einer Anzeige hören häufig auf." 

Viele Betroffene von Stalking möchten einfach nur, dass es endlich vorbei ist und sollten sich darum nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

"Zudem sollten Betroffene keine Angst haben, ihrer Familie, ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Diese werden dann besonders aufmerksam sein und können warnen. Denn Öffentlichkeit kann auch schützen", betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Weitere Infos

Informationen rund um das Thema Stalking finden Sie auf unter www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/.

Wenn Sie weitere Hilfe oder Tipps benötigen, finden Sie das Informationsblatt "Stalking" unter www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/45-stalking/.

Der Handzettel "Opferschutz – Stalking", der unter www.polizei-beratung.de/medienangebot/ herunterzuladen ist, soll bewirken, dass Angehörige und Opfer von Stalking ihre Hemmungen abbauen, und Anzeige erstatten. Der Handzettel gibt Tipps zur Orientierung und Unterstützung. 

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld Hilfe benötigt, wenden Sie sich beispielsweise an den "Weißen Ring" unter https://weisser-ring.de/praevention/tipps/stalking


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