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Der Mann war besoffen und stand unter Drogen, als er mit seinem nicht versicherten Gefährt in Niederstimm unterwegs war.

(ty) Umfangreichen Ärger, auch strafrechtlicher Art, hat sich ein 45-Jähriger eingehandelt, der am Donnerstagabend im Gemeinde-Bereich von Manching in eine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Ingolstadt berichtet, war der Mann mit einem E-Scooter auf der Ortsstraße in Niederstimm unterwegs, als er gegen 21.15 Uhr ins Visier von Streifenbeamten geriet. Aufgefallen sei er, weil an seinem Gefährt kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht gewesen sei.

Von den Einsatzkräften sei dann Alkohol-Geruch bei dem im Gemeinde-Gebiet von Manching wohnenden Mann wahrgenommen worden. Ein Test habe einen Wert von 1,5 Promille ergeben – also deutlich im Straftaten-Bereich. Ferner sei festgestellt worden, dass der 45-Jährige zudem unter Drogen-Einfluss gestanden habe. Er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Strafrechtlich werden ihm jetzt Trunkenheit im Verkehr sowie ein Verstoß gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz vorgeworfen. Sollte sich im Rahmen der Labor-Untersuchung die Drogen-Fahrt bestätigen, dann drohen ihm wohl noch empfindlichere Konsequenzen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang bekanntlich immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot." 


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