Logo
Anzeige
Anzeige

Laut Landratsamt "für den Verzehr unbedenkliche Konzentrationen". Bundeswehr will demnächst Sanierungs-Planung für Flughafen-Areal in Auftrag geben.

(ty) In Zusammenhang mit der PFC-Belastung im Raum Manching liegen die Ergebnisse aus dem Ernte-Monitoring vor. Wie das Landratsamt unter Berufung auf die Bundeswehr erklärt, seien die Untersuchungen für heuer an 131 Feldstücken abgeschlossen. "Die Getreide- und Hackfrucht-Proben weisen ausnahmslos keine PFC-Belastung auf", heißt es dazu. "Dagegen wurden in fünf Gartenfrüchten und zwölf Grünlandproben PFC-Gehalte nachgewiesen." Diese lägen "im Bereich der bereits 2016 in Gartenfrüchten in Lindach gemessenen, für den Verzehr unbedenklichen Konzentrationen". Das sei eine "gute Nachricht", so Landrat Martin Wolf (CSU). Die Untersuchung von Fischen soll folgen. Wenig Hoffnung dürfen sich die betroffenen Grundstücks-Eigentümer auf eine vorzeitige Aufhebung des Verbots der Grundwasser-Entnahme machen. 

Die Bundeswehr-Verwaltung wird laut heutiger Mitteilung aus dem Pfaffenhofener Landratsamt im Zuge der Aufarbeitung der PFC-Kontaminierung am Flugplatz von Manching noch in diesem Jahr die Sanierungs-Planung für die drei "Hauptschadenspunkte" in Auftrag geben. Dabei werde es auch einen Varianten-Vergleich dazu geben, welche Maßnahmen am geeignetsten seien, um die PFC-Verunreinigung anzugehen. Diese Ankündigung des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in München sei ein wichtiges Ergebnis des "Runden Tisches", der kürzlich mit Vertretern des Landratsamts sowie von weiteren Fachbehörden stattgefunden habe.

Die Kontaminationen in Wasser und Boden wurden, wie mehrfach berichtet, durch PFC-haltige Feuerlösch-Schäume (Aqueous-Film-Forming-Foams, kurz AFFF) verursacht, die zu früheren Zeiten auf dem Areal des Flugplatzes zum Einsatz gekommen waren. Diese Löschmittel sind seinerzeit zum Beispiel bei Flugzeug-Bränden und regelmäßigen Löschübungen verwendet worden. Bis in das Jahr 2000 wurde zur Herstellung der Löschschäume vor allem PFOS verwendet. PFOS-haltige Löschschäume mit einem Gehalt von mehr als 0,001 Prozent dürfen jedoch aufgrund eines EU-weiten Verbots seit dem Sommer 2011 nicht mehr benutzt werden.

Das Landratsamt hatte bekanntlich im September den Endbericht zur abschließenden Gefährdungs-Abschätzung der PFC-Kontaminations-Flächen am Flugplatz von Manching veröffentlicht; hier der direkte Link. Die Zusammenfassung liest sich unmissverständlich: "Durch die Untersuchungen konnte der eindeutige Zusammenhang zwischen flächigen Boden-Verunreinigungen und davon ausgehenden erheblichen Grundwasser- und Oberflächenwasser-Verunreinigungen belegt werden", heißt es. Und: "Die ermittelten Schadstoff-Potenziale im Boden und Schadstoff-Frachten im Grundwasser können nicht als kleinräumig eingestuft werden." Der Gefahren-Verdacht für das Allgemeingut Grund- und Oberflächenwasser sei nachgewiesen. 

Die Gefährdungs-Abschätzung habe ergeben, so hieß es aus dem Landratsamt, "dass bei den im Auftrag der Bundeswehr untersuchten Kontaminations-Flächen (Feuerlösch-Übungsbecken, Alte Feuerwache und Südbahn-westlich) Handlungsbedarf besteht". Wie Landrat Wolf nun heute mitteilte, seien neben den diesen drei so genannten Hot-Spots mittlerweile auch die orientierenden Boden- und Grundwasser-Untersuchungen für alle weiteren 14 Kontaminations-Verdachtsflächen innerhalb des Flugplatz-Geländes abgeschlossen. Der Bericht dazu werde voraussichtlich Ende November vorliegen. "Soweit sich ein Kontaminations-Verdacht bestätigt, werden die Flächen im Detail untersucht, um auch hier eine Datenbasis für gegebenenfalls notwendige Sanierungs-Maßnahmen zu erhalten", erklärt das Landratsamt in einer heute veröffentlichten Pressemeldung.

Hier gilt die Untersagung der Benutzung von Grundwasser zu Bewässerungszwecken (Quelle: Landratsamt) 

Was das Erntegut-Monitoring für die Landwirtschaft betreffe, "so sind nach Mitteilung der Bundeswehr die Untersuchungen für das Jahr 2018 an insgesamt 131 Feldstücken abgeschlossen", teilte das Landratsamt ferner mit. "Die Getreide- und Hackfrucht-Proben weisen ausnahmslos keine PFC-Belastung auf", sei in dem Gesprächskreis mitgeteilt worden. "Dagegen wurden in fünf Gartenfrüchten und zwölf Grünlandproben PFC-Gehalte nachgewiesen." Diese liegen den Angaben zufolge im Bereich der bereits im Jahre 2016 in Gartenfrüchten in Lindach gemessenen, "für den Verzehr unbedenklichen Konzentrationen". Dies sei eine "gute Nachricht", so Wolf.

Die geforderten Boden-Untersuchungen hinsichtlich der Wirkungspfade "Boden – Nutzpflanze" und "Boden – Grundwasser" für 44 Garten- sowie acht Ackerflächen seien abgeschlossen. Der Abschlussbericht dafür sei für November in Aussicht gestellt. In Vorbereitung ist nach Mitteilung des Landratsamt ein auf drei Jahre angelegtes Fisch-Monitoring für mehrere Weiher im Grundwasser-Einflussbereich des Flugplatzes Manching. Insgesamt wird es demnach 13 Beprobungsstellen geben, die von der Kreisbehörde festgelegt werden.

Die Vertreter der Bundeswehr berichteten laut Landratsamt bei dem "Runden Tisch" auch über ein umfangreiches Monitoring des Grundwassers und von Oberflächen-Gewässern, wofür die erste und zweite Beprobungsrunde Mitte dieses Jahres durchgeführt worden sei. Aktuell laufe diesbezüglich die dritte Runde. Die Ergebnisse dazu sollen Ende November dieses Jahres vorliegen, so das Landratsamt.

Sowohl Oberst Thomas Neubauer – als Vertreter des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – als auch Landrat Wolf und Manchings Bürgermeister Herbert Nerb (FW) begrüßten laut Mitteilung aus dem Landratsamt die so genannte Bagatell-Regelung des bayerischen Umweltministeriums, die für die Wasserhaltung bei baulichen Maßnahmen sowohl im öffentlichen Bereich zum Beispiel bei der Verlegung von Kanal- und Wasserleitungen als auch für private Bauvorhaben gilt. Nerb habe betont: Der hiesige Landtags-Abgeordnete Karl Straub (CSU) und er selbst hätten sich intensiv für diese pragmatische und unbürokratische Regelung eingesetzt. Eine ähnliche Lösung erwartet Wolf jetzt auch im Umgang mit dem Bauaushub. Eine entsprechende Anfrage sei an das Umweltministerium bereits gestellt.

Hier gilt die Untersagung der Benutzung von Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken (Quelle: Landratsamt)

Neubauer habe die durch die Bundeswehr bereits durchgeführten Maßnahmen und deren positive Auswirkungen unterstrichen, berichtet das Landratsamt. Besonders hervorzuheben sei demnach das Erntegut-Monitoring, welches verhindert habe, dass ein dezidiertes Bewässerungs-Verbot für landwirtschaftliche Flächen ausgesprochen werden musste. Die Bundeswehr arbeite weiter daran, alle erforderlichen Maßnahmen zügig umzusetzen. Neubauer habe darauf hingewiesen, dass man die vorgegebenen Verfahrensschritte des Bodenschutz-Gesetzes einhalten müsse. Dies sei auch bei der zum Vergleich herangezogenen Kontamination auf dem ehemaligen Raffinerie-Gelände in Ingolstadt der Fall gewesen, die derzeit saniert werde. Auch dort habe man alle Untersuchungen sorgfältig durchgeführt und erst dann mit den fachlich begründeten Sanierungs-Maßnahmen begonnen.

Diskutiert wurde laut Landratsamt auch, ob die so genannte Allgemeinverfügung des Landratsamts, welche die Bewässerung von privaten Gärten mit durch Brunnen oder Pumpen gefördertes Grundwasser untersagt, gelockert werden kann. Die zuständige Abteilungsleiterin am Landratsamt, Alexandra Schönauer, habe allerdings darauf hingewiesen, dass das Verbot der Grundwasser-Entnahme vor allem eine "vorbeugende Maßnahme" sei. Es sei unbestritten, dass das Grundwasser in verschiedenen Bereichen sowohl in Lindach als auch in Westenhausen belastet sei. Wenn man dieses an die Oberfläche befördere, trage man zu einer Verunreinigung und Verschlechterung der Böden bei – was nicht hingenommen werden könne.

Das Landratsamt untersagte – in Reaktion auf die PFC-Belastung in Teilen der Gemeinde Manching – bekanntlich die Nutzung von Grundwasser zur Bewässerung im Bereich der Ortsteile Lindach und Westenhausen. Das gilt auch für außerorts liegende, bebaute Freizeit-Grundstücke. Diese Allgemeinverfügung gilt bereits seit 14. Mai dieses Jahres und noch bis 30. April 2032. In diesem Zeitraum untersagt ist außerdem die Benutzung von Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken aus den Gewässern nördlich und nordöstlich des Flugplatzes Manching. Es geht um Wasser aus Baggerseen, Westenhauser Ach und Irschinger Ach. Wer gegen diesen behördlichen Erlass verstößt, riskiert ein Zwangsgeld. 

Zum Thema "Verjährung" von Schadensersatz-Ansprüchen wurde nach Angaben des Landratsamt bei dem "Runden Tisch" nochmals klargestellt, "dass die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Schaden entstanden ist". Maßgeblich sei hier nicht der Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Kontamination oder ihrer Entstehung, sondern der Zeitpunkt, an dem der Geschädigte einen Schaden erlitten und davon Kenntnis erlangt habe. Ab diesem Zeitpunkt müsse der Anspruch innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden.

"Bisher sind einige wenige Anträge auf Schadensersatz bei der Bundeswehr-Verwaltung eingegangen", heißt es aus dem Landratsamt. "Diese werden derzeit noch aufgrund des jeweiligen individuellen Sachverhalts geprüft." Sollte nach der Entscheidung noch ein Klärungsbedarf bestehen, so stünden sowohl die Gemeinde Manching, als auch der Bundestags-Abgeordnete Erich Irlstorfer (CSU) und das Landratsamt als Ansprechpartner zur Verfügung, betonte Landrat Wolf.

Irlstorfer habe indes angeregt, mit allen interessierten Bürgern die verunreinigten Flächen auf dem Flugplatz-Gelände zu besichtigen sowie die Untersuchungs-Ergebnisse auch vor Ort zu erläutern. Dann könne man sich eine bessere Vorstellung von der Dimension der bevorstehenden Sanierungs-Maßnahmen machen. Ferner habe Irlstorfer angeregt, dass für die Überprüfung von Obst aus Privatgärten eine entsprechende Untersuchungs-Möglichkeit, zum Beispiel in Kooperation mit Weihenstephan, geschaffen werden solle.

Der Bundestags-Abgeordnete sehe keine andere Möglichkeit, als die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens-Schritte einzuhalten. Man müsse der Bevölkerung "reinen Wein einschenken": Dass die Sanierung viele Jahre dauern und es schnelle Erfolge wahrscheinlich nicht geben werde. "Wir tun unser Möglichstes, aber dürfen den Betroffenen nicht etwas vorgaukeln oder nach dem Mund reden."

Bisherige Beiträge zum Thema:

Gutachten zu PFC-Belastung bei Manching: "Erhebliche Grundwasser-Verunreinigungen"

"Umwelt-Skandal" in Manching: Kritik, Ängste, Forderungen und ein offener Brief

Grundwasser-Belastung bei Manching: Landratsamt liefert Antworten

Grundwasser-Belastung bei Manching: "Ein Umwelt-Skandal ist das"

"Das wird sicher eine der heißesten Veranstaltungen, die ich in meiner Laufbahn bisher hatte"

Grundwasser-Nutzung in Bereichen bei Manching für 14 Jahre untersagt

PFC-Belastung in Manching: Landratsamt untersagt Grundwasser-Nutzung 


Anzeige
RSS feed