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Gefährdungs-Abschätzung zu Kontaminations-Flächen am Flugplatz attestiert Handlungsbedarf. "Gefahren-Verdacht für Grund- und Oberflächenwasser nachgewiesen"

(ty) Das Pfaffenhofener Landratsamt hat den Endbericht zur abschließenden Gefährdungs-Abschätzung der PFC-Kontaminations-Flächen am Flugplatz von Manching veröffentlicht; hier der direkte Link. Die Zusammenfassung liest sich unmissverständlich: "Durch die Untersuchungen konnte der eindeutige Zusammenhang zwischen flächigen Boden-Verunreinigungen und davon ausgehenden erheblichen Grundwasser- und Oberflächenwasser-Verunreinigungen belegt werden", heißt es. Und: "Die ermittelten Schadstoff-Potenziale im Boden und Schadstoff-Frachten im Grundwasser können nicht als kleinräumig eingestuft werden." Der Gefahren-Verdacht für das Allgemeingut Grund- und Oberflächenwasser sei nachgewiesen worden.

 

Die Gefährdungs-Abschätzung habe ergeben, so hieß es dazu heute aus dem Landratsamt, "dass bei den im Auftrag der Bundeswehr untersuchten Kontaminations-Flächen (Feuerlösch-Übungsbecken, Alte Feuerwache und Südbahn-westlich) Handlungsbedarf besteht". Die Veröffentlichung des Berichts erfolge "im Sinne einer transparenten Information der Bevölkerung". Offenbar brauchte es dafür aber etwas Bedenkzeit, denn der rund 100 Seiten umfassende Bericht liegt bereits seit Ende August in der Kreisbehörde vor.

Unter anderem der Wolnzacher Bundestags-Abgeordnete Dieter Janecek (Grüne) hatte gefordert, die "lang erwartete Gefährdungs-Abschätzung zur PFC-Verseuchung" sofort zu veröffentlichen. Allerdings hat die nun vom Landratsamt an den Tag gelegte Transparenz auch schon wieder ihre Grenzen: Am heutigen Freitag, Stand 14 Uhr, konnte man das im Internet hinterlegte Dokument weder für sich abspeichern noch ausdrucken oder Teile herauskopieren – ein Passwort-Schutz verhinderte das.

"Eine Außenwirkung größeren Ausmaßes", so steht in dem Bericht über die auf dem Flugplatz festgestellten Verunreinigungen, resultiere insbesondere an der nördlichen Liegenschafts-Grenze verursacht durch den Standort der "Alten Feuerwache". Auch die anderen Standorte – Feuerlösch-Übungsbecken und Südbahn (westlich) – "erzeugen eine nachteilige Außenwirkung insbesondere über das Oberflächenwasser". Bei allen drei Standorten "konnte der Gefahren-Verdacht für das Allgemeingut Grundwasser und Oberflächenwasser nachgewiesen werden", heißt es in dem Bericht (siehe nachfolgenden Auszug).

Screenshot aus dem nun veröffentlichten Bericht: Das Dokument darf nicht heruntergeladen werden.

Nun seien im Einklang mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) "Sanierungs-Untersuchungen und Sanierungs-Planungen in der Form einer Varianten- und Machbarkeits-Studie durchzuführen", erklärt die Pfaffenhofener Kreisbehörde in einer aktuellen Pressemitteilung. Dies sei nunmehr nach der Detail-Untersuchung der belasteten Flächen der nächste Schritt.

Die Gutachter empfehlen dabei laut Landratsamt, bei den Planungen die Standorte nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit den anderen PFC-belasteten Arealen, die sich noch in der "orientierenden Untersuchung" befinden. Ferner hätten die Ersteller des Gutachtens darauf hingewiesen, dass auch Überlegungen für Maßnahmen an Grund- und Oberflächenwasser anzustellen seien.

Hier gilt die Untersagung der Benutzung von Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken (Quelle: Landratsamt)

Aus der Gefährdungs-Abschätzung gehe– so heißt es weiter aus dem Landratsamt – außerdem die gutachterliche Empfehlung hervor, die Planungen für Sanierungs-Maßnahmen mit der "ausreichenden Tiefenschärfe und Sorgfalt durchzuführen". Nach Ansicht des Gutachters bestehe – wie man erneut betont wissen will – "aktuell aufgrund der bereits durchgeführten Vorsorge-Maßnahmen keine akute Gefahr für Leib und Leben". Wie Vize-Landrat Anton Westner (CSU) heute mitteilte, sei der Bericht vom Landratsamt unverzüglich an die beteiligten Fachbehörden weitergegeben worden, "die demnächst eine erste Einschätzung abgeben werden".

 

Das Landratsamt untersagte – in Reaktion auf die PFC-Belastung in Teilen der Gemeinde Manching – bekanntlich die Nutzung von Grundwasser zur Bewässerung im Bereich der Ortsteile Lindach und Westenhausen. Das gilt auch für außerorts liegende, bebaute Freizeit-Grundstücke. Diese Allgemeinverfügung gilt bereits seit 14. Mai dieses Jahres und noch bis 30. April 2032. In diesem Zeitraum untersagt ist außerdem die Benutzung von Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken aus den Gewässern nördlich und nordöstlich des Flugplatzes Manching. Es geht um Wasser aus Baggerseen, Westenhauser Ach und Irschinger Ach. Wer gegen diesen behördlichen Erlass verstößt, riskiert ein Zwangsgeld. 

Hier gilt die Untersagung der Benutzung von Grundwasser zu Bewässerungszwecken (Quelle: Landratsamt) 

Die Kontaminationen in Wasser und Boden wurden, wie mehrfach berichtet, durch PFC-haltige Feuerlösch-Schäume (Aqueous-Film-Forming-Foams, kurz AFFF) verursacht, die zu früheren Zeiten auf dem Areal des Flugplatzes zum Einsatz gekommen waren. Diese Löschmittel sind seinerzeit zum Beispiel bei Flugzeug-Bränden und regelmäßigen Löschübungen verwendet worden. Bis in das Jahr 2000 wurde zur Herstellung der Löschschäume vor allem PFOS verwendet. PFOS-haltige Löschschäume mit einem Gehalt von mehr als 0,001 Prozent dürfen jedoch aufgrund eines EU-weiten Verbots seit dem Sommer 2011 nicht mehr benutzt werden.

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