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Am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit und genau vier Monate nach dem tragischen Unglück ist völlig unklar, wann er zurückkehrt. Die Chronologie eines bundesweit einmaligen Falls.

(zel) Heute hat die zweite Amtszeit des Pfaffenhofener Landrats Martin Wolf (CSU) begonnen, der auf den Tag genau vor vier Monaten bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen erlitten hat und seither im Krankenstand ist. Wann er zurückkehren wird, steht nach wie vor in den Sternen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es noch Monate dauern könnte. Wolf war am 7. Mai, während er schwer verletzt in der Klinik lang, mit fast 75 Prozent wieder gewählt worden. Ein bundesweit wohl einmaliger Vorgang nahm damit seinen Lauf. Wir haben die Geschehnisse zusammengefasst.

CSU-Politiker Martin Wolf, mit dem Motorrad unterwegs, war am 2. April in einen folgenreichen Unfall verwickelt worden. Das Unglück ereignete sich gegen 12.05 Uhr auf der A 99 in Richtung Stuttgart. Wolf wurde auf dem Verzögerungsstreifen der Anschlussstelle München-Neuherberg von einem Auto erfasst. Eine 53-jährige VW-Fahrerin war nach Angaben der Polizei mit ihrem Pkw auf das vor ihr fahrende Honda-Motorrad des 61-Jährigen aufgefahren.

Wolf wurde mit schweren Verletzungen per Rettungshubschrauber in ein Klinikum geflogen. An der heißen Phase des Wahlkampfs konnte er damit gar nicht aktiv teilnehmen. Unter dem Motto „Wir für Martin“ warben seine Parteifreunde derweil für ihn um Unterstützung. Das Drama fand allerdings einen weiteren tragischen Höhepunkt, als wenige Tage vor der Wahl bekannt wurde, dass Wolf durch den Unfall an Amnesie leidet – sprich: Gedächtnisstörungen beziehungsweise Erinnerungslücken hat. 

Das Ergebnis, das Wolf dann am 7. Mai erhielt, war sensationell. Von den exakt 99 187 Wahlberechtigten hatten 33 452 ihre Stimme abgegeben, davon waren 281 ungültig. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 33,73 Prozent. Auf Wolf entfielen überwältigende 74,6 Prozent der Stimmen – das sind 24 746. Bei Norbert Ettenhuber von den Grünen machten 4237 Bürger ihr Kreuzchen, das entspricht 12,77 Prozent. FDP-Kandidat Franz Niedermayr  konnte 4188 Stimmen auf sich vereinen, das bedeutete 12,63 Prozent. Diese Zahlen stellte der Wahlausschuss offiziell am Tag nach der Wahl fest.

Doch über dem famosen Wahl-Erfolg schwebte sofort und unweigerlich die Frage, ob Wolf überhaupt gesundheitlich in der Lage sein wird, innerhalb der vorgegebenen Frist die Wahl anzunehmen. Denn das bayerische „Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte“, kurz Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), gibt vor, dass der Wahlleiter den Gewählten unverzüglich von dessen Wahlsieg verständigt und ihn zugleich auffordert, binnen einer Woche zu erklären, ob er die Wahl annimmt. Wird die Wahl nicht wirksam angenommen, gilt sie als abgelehnt und es findet eine komplette Neuwahl statt – laut Gesetz soll diese innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung der Wahl erfolgen.  

Vor diesem rechtlichen Hintergrund prüfte nun der hiesige Wahlleiter, Heinz Taglieber, erst einmal drei Tage lang das weitere Vorgehen. Dabei zog er die Juristen aus dem Landratsamt ebenso zu Rate wie die Regierung von Oberbayern und das bayerische Innenministerium. Es leuchtet ein, dass es in einem solch speziellen Fall zahlreiche Details zu klären gilt. Es ging zum Beispiel um die Frage, wie – also in welcher Form und auf welchem Wege – Wolf von seinem Wahlsieg verständigt werden kann. 

Hier geschah das Unglück (Foto: Polizei)

Am 11. Mai dann haben Taglieber, ein Jurist des Landratsamts und Vize-Landrat Anton Westner (CSU) einen Besuch bei Wolf gemacht. „Um sich ein Bild über den Gesundheitszustand zu machen“, wie damals per Pressemitteilung aus der Kreisbehörde erklärt wurde. „Eine Verständigung über den Ausgang der Wahl vom 7. Mai fand dabei nicht statt“, hieß es, „weil eine akut erforderliche medizinische Behandlung dies nicht ermöglichte.“  

Genau in jenem Satz, in dem von der nicht erfolgten „Verständigung“ die Rede ist, versteckte sich das Entscheidende. Denn in dem zuvor genannten Passus des „Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes“ ist eben nicht davon die Rede, dass dem Wahlsieger die Nachricht von seiner Wahl übermittelt, überbracht oder übergeben wird, sondern es heißt: „Der Wahlleiter verständigt“ ihn.  Und erst, wenn er „verständigt“ ist, beginnt demnach die Frist von einer Woche. 

Der Begriff der „Verständigung“ ist offenbar auslegungsfähig. Wenn man es eng sieht, dann bedeutet „verständigt“ nicht mehr und nicht weniger als „informiert“ – und die Frist würde ab diesem Zeitpunkt laufen. Man kann aber auch die Sichtweise vertreten, dass jemand erst dann als „verständigt“ gilt, wenn er „verständig“ ist beziehungsweise „verstanden“ hat. Im „Duden“ finden sich drei Bedeutungen von „verständigen“, eine davon lautet: „Bewirken, dass eine Mitteilung zu einem anderen gelangt und (akustisch, inhaltlich) verstanden wird.“ War also dieser erste Besuch von Taglieber & Co. bei Wolf ein erstes Vortasten, ein erster Anlauf? Im wahrsten Sinne des Wortes ein erster Verständigungs-Versuch? So darf es im Nachhinein gesehen werden.

 

In diesem Zusammenhang war dann wohl auch der Vorstoß des Wahlleiters zu sehen, das Amtsgericht einzuschalten. Denn offenbar ging es auch um die Frage, ob die Verständigung über den Ausgang der Landrats-Wahl über eine angeordnete Betreuungsperson erfolgen könnte. Anders gesagt: Ob das Gericht einen Betreuer bestellt, der sozusagen anstelle von Wolf von dessen Wiederwahl verständigt werden kann. 

Das anvisierte ärztliche Gutachten hätte somit offenbar auch die Frage klären sollen, ob Wolf – im Hinblick auf seine Verständigung über den Wahlsieg beziehungsweise die Annahme der Wahl – geschäftsfähig ist. Doch diese Vorgehensweise schien dann erst einmal vom Tisch, denn das Amtsgericht hat die Anordnung eines Gutachtens abgelehnt. Damit war wieder das Landratsamt – beziehungsweise Wahlleiter Heinz Taglieber und der Wahlausschuss – am Zug. 

Nach Angaben der Landkreis-Behörde sah man sich mit einem „bundesweit einmaligen Fall“ konfrontiert. Wahlleiter Heinz Taglieber, und Niklas Hafenrichter, Abteilungsleiter Kommunales, erläuterten am 24. Mai bei einem Pressegespräch, welche Schritte seit der Wahl unternommen worden sind und wie nun weiter verfahren werden soll. Bekannt wurde dabei auch, dass Taglieber & Co. zuvor – am 22. und 23. Mai – erneut versucht hatten, sich zu Wolf ins Krankenhaus zu begeben. An beiden Tagen sei jedoch kein Besuch vorgelassen worden, da Wolf auf eine andere Station verlegt worden sei. 

 

Viel beachteter Pressetermin: Landratsamt-Sprecherin Alice Köstler-Hösl (von links), Niklas Hafenrichter (Abteilungsleiter Kommunales), Wahlleiter Heinz Taglieber, Vize-Wahlleiterin Konstanze Erdle (Foto: Zell). 

Taglieber kündigte jedenfalls gegenüber den Medienvertretern an, er versuche fortan täglich, den wiedergewählten Landrat zu besuchen. Die Fachklinik, in der sich Wolf befinde, vergebe Besuchstermine tagesaktuell auf Grundlage medizinscher und therapeutischer Anforderungen, hieß es. Sollte Taglieber einen Termin bekommen, dann solle sich – auch auf Basis der Einschätzung der behandelnden Ärzte – zeigen, ob Wolf über den Ausgang der Wahl verständigt werden kann. Wäre das der Fall, dann würde die einwöchige Frist beginnen.

Nur einen Tag nach diesem Pressegespräch, also am 25. Mai, nahm Wolf dann die Wahl offiziell an. Die Öffentlichkeit erfuhr davon am 26. Mai, das Landratsamt ließ verlauten: "Landrat Martin Wolf wurde gestern durch den Wahlleiter Heinz Taglieber vom Wahlergebnis verständigt. Er hat die Wahl angenommen." Taglieber erklärte dazu: „Landrat Martin Wolf hat die Wahl mit einem eindeutigen ,Ja’ in vollem Verständnis dieser Erklärung angenommen und bekräftigt, wie sehr er sich über das Wahlergebnis freut.“ Wolfs Genesung werde zwar „voraussichtlich noch Wochen in Anspruch nehmen“. Doch: „Alle Beteiligten sind sehr optimistisch.“

Am 29. Mai trat dann der Wahlausschuss erneut zusammen. Taglieber berichtete von der Wahl-Annahme und dass Wolf "im Gespräch und in der Handlung offensichtlich" erkennen habe lassen, "dass er weiß, was er da unterschreibt". Außerdem habe es eine entsprechende ärztliche Einschätzung gegeben. Bei dem entscheidenden Termin selbst, als Wolf die Wahl annahm, sei indes sei kein Arzt dabei gewesen, wie auf Nachfrage eingeräumt wurde.  

 

Abschließende Wahlausschuss-Sitzung: Albert Gürtner (FW, von links unten, im Uhrzeigersinn), Michael Franken (AUL), Landratsamt-Jurist Niklas Hafenrichter, Wahlleiter Heinz Taglieber, Markus Käser (SPD), Florian Schranz (CSU), Vize-Wahlleiterin Konstanze Erdle. (Foto: Zell)

Jedenfalls wurde Wolf nun vom Wahlausschuss zum wiedergewählten Landrat, der die Wahl auch angenommen hat, erklärt. Das Gremium stellte fest, dass Wolf die Wahl inzwischen wirksam angenommen habe und dass kein Amtshindernis vorliege. Damit war die Landrats-Wahl im Kreis Pfaffenhofen praktisch abgeschlossen. Das finale Ergebnis wurde daraufhin, wie üblich, an die Regierung von Oberbayern gemeldet. Dann schloss sich aus bürokratischer Sicht erst einmal die Akte "Landrats-Wahl Pfaffenhofen 2017". Seither steht die Frage im Raum: Wann kehrt Wolf zurück? 

Am 31. Mai äußerte sich der Landtagsabgeordnete und CSU-Kreisvorsitzende Karl Straub bei einer Parteiveranstaltung in Pfaffenhofen höchst optimistisch über die Genesung von Wolf: „Es geht rasend schnell vorwärts. Er möchte schnellstmöglich wieder da sein“, wusste er zu berichten. Er habe an Wolfs Rückkehr „nicht einmal mehr den Ansatz eines Rest-Zweifels“, erklärte Straub. Im Überschwang ließ er sich gar dazu hinreißen, sinngemäß zu proklamieren, dass am Dienstagabend zuvor das größte Problem von Wolf gewesen sei, dass die Fußballer des TSV 1860 München das Relegationsspiel verloren hatten und abgestiegen waren. Bekanntlich ist Wolf ein bekennender Löwen-Fan. 

Am 23. Juni preschte Straub beim CSU-Kreisparteitag in Hettenshausen vor und erklärte: Die Amnesie sei „eine sehr kurze Erscheinung gewesen“. Wolfs Gedächtnisverlust sei „vollkommen behoben“, versicherte er. Und einmal mehr betonte Straub, dass man die Öffentlichkeit stets wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand von Wolf informiert habe.   

 

CSU-Kreischef Karl Straub versicherte am 23. Juli: Wolfs Gedächtnisverlust sei "vollkommen behoben" . (Foto: Zell) 

Wenige Tage später, am 29. Juni, relativierte Vize-Landrat und Parteifreund Westner die Aussagen von Straub, ohne explizit auf diese Bezug zu nehmen. Die Genesung schreite weiter voran, so Westner. Er habe sich kürzlich bei einem Besuch in der Rehabilitations-Einrichtung südlich von München selbst davon überzeugen können. Der Gesundheitszustand von Wolf sei weiterhin stabil. „Das Mobilitätstraining wirkt und wir haben schon ein paar Meter spazieren gehen können". Und zu Wolfs Amnesie ließ er wissen: Die Gedächtnisleistung von Wolf mache "sehr gute Fortschritte". 

Die jüngste offizielle Meldung verließ am 21. Juli das Landratsamt: Der Gesundungsprozess "macht gute Fortschritte". Diese Nachricht brachte Westner von einem Besuch bei Wolf mit, wie die Kreisbehörde per Pressemitteilung bekanntgab. Nachdem Wolf zunächst in einem Münchner Krankenhaus gelegen hatte, war er in eine Rehabilitations-Einrichtung südlich der bayerischen Landeshauptstadt verlegt worden. Mittlerweile – so wurde nun mitgeteilt – sei Wolf in einer anderen Rehabilitations-Einrichtung untergebracht, in der er weiterhin intensive therapeutische Anwendungen bekomme. „Es zeigt sich, dass diese Maßnahmen seiner Gesundheit förderlich sind“, so Westner. 

Wolf habe Westner – so hieß es – ausdrücklich aufgetragen, allen Bürgerinnen und Bürgern sehr herzlich für die Genesungswünsche zu danken. Es seien Hunderte von Briefen und Karten gewesen und er habe sich darüber sehr gefreut, dass so viele Landkreis-Bürger und Freunde an ihn denken, habe Wolf ausrichten lassen. Ihm sei es derzeit leider nicht möglich, alle guten Wünsche persönlich zu beantworten, er sei aber für alle sehr dankbar.  

Wie Westner weiter mitteilte, habe er sich mit Wolf über verschiedene Themen unterhalten – auch über einzelne, aktuelle Themen. Wolf sei daran sehr interessiert und verfolge das Geschehen im Landkreis unter anderem durch die öffentliche Berichterstattung in den Medien. Keine Angaben wurden in dieser jüngsten Mitteilung über einen möglichen Zeitraum für die Rückkehr von Wolf aus dem Krankenstand gemacht. Ende Juni war Westner davon ausgegangen, dass sich Wolf noch längere Zeit im Krankenstand befinden werde. 

Der wiedergewählte Martin Wolf, dessen erste Amtszeit bis gestern, 1. August lief, befindet sich jedenfalls weiterhin im Krankenstand. Die Amtsgeschäfte führt seit dem Unglück am 2. April Vize-Landrat Westner. Wolfs zweite Amtszeit begann am heutigen 2. August.  Westner wird die Landkreis-Geschäfte somit amtierend weiterführen müssen. Er war in der konstituierenden Sitzung des derzeitigen Kreistag-Gremiums am 19. Mai 2014 für sechs Jahre als Erster Stellvertreter des Landrats gewählt worden. Wegen der aktuellen Dauer-Vertretung, die er momentan leistet, hat ihm der Kreistag kürzlich einhellig eine Erhöhung seiner Stellvertreter-Bezüge auf 90 Prozent der Landrats-Besoldung gewährt. Die Bezüge des weiteren Landrats-Stellvertreters Josef Finkenzeller (FW) wurden von zehn Prozent auf 30 Prozent des Landrats-Gehalts erhöht. 

Letzter Stand: Martin Wolf befinde sich nach wie vor auf einem „guten Weg“, teilte ein Sprecher des Landratsamts heute auf Anfrage unserer Redaktion mit. Er werde nach wie vor in einer Rehabilitations-Einrichtung betreut und bekomme täglich Therapien, die seiner Gesundung zuträglich seien. Für die vollkommene Genesung werde der Landrat aber noch Zeit brauchen. Es gelte – so heißt es weiter – indes noch immer die bereits in einer früheren Pressemitteilung getroffene Aussage, dass dies noch mehrere Monate dauern könne. 

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