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Aktuelle Erklärung von Vize Westner in Abstimmung mit Wolfs Familie: Ob der verunglückte CSU-Politiker im Falle seiner Wiederwahl die Wahl überhaupt annehmen kann, sei offen. 

(zel) Ob der Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf (CSU) im Falle seiner Wiederwahl die Wahl überhaupt annehmen kann, ist derzeit völlig unklar. Das geht aus einer Erklärung hervor, die Vize-Landrat Anton Westner (CSU) heute Abend in Abstimmung mit Wolfs Familie veröffentlicht hat. Demnach leidet Wolf an Amnesie, also einer Gedächtnisstörung. Der 61-Jährige war am 2. April in einen Verkehrsunfall verwickelt und dabei schwer verletzt worden. Am kommenden Sonntag ist Landrats-Wahl. Neben Wolf kandidieren Franz Niedermayr (FDP) und Norbert Ettenhuber (Grüne).

Hier lesen Sie die Erklärung im Wortlaut, die Westner heute zum Gesundheitszustand von Wolf – in Abstimmung mit Wolfs Familie – abgegeben hat:

"Bei der körperlichen Genesung macht Herr Landrat Martin Wolf weiterhin gute Fortschritte. Die Verletzungen wurden versorgt und verheilen recht gut. Bei den weiteren Untersuchungen, die erst in den letzten Tagen möglich waren, hat sich allerdings gezeigt, dass unser Landrat an einer Amnesie (Gedächtnisstörung) leidet. Diese wurde von einem Arzt am Dienstag, 2. Mai festgestellt.  

Noch am Abend wurde ich zusammen mit dem CSU-Kreisvorsitzenden Karl Straub darüber informiert. Darauf haben wir uns entschlossen, den Landrat zusammen mit der Ehefrau zu besuchen. Nach dem Besuch haben wir gemeinsam entschieden, die Öffentlichkeit über den aktuellen Gesundheitszustand zu informieren.

Ob Landrat Martin Wolf, für den Fall, dass er wiedergewählt wird, die Wahl annehmen kann, ist derzeit noch offen. Die Ärzte sind zuversichtlich, dass diese Gedächtnisstörung nach und nach wieder verschwindet und er sein Gedächtnis vollständig wiedererlangt."

Der folgenreiche Verkehrsunfall ereignete sich am Sonntag, 2. April, gegen 12.05 Uhr auf der Autobahn A99 in Richtung Stuttgart. Dabei wurde Martin Wolf, der mit dem Motorrad unterwegs war, auf dem Verzögerungsstreifen der Anschlussstelle München-Neuherberg schwer verletzt. Eine 53-jährige VW-Fahrerin aus dem Kreis München war nach Angaben der Polizei mit ihrem Pkw auf das vor ihr fahrende Honda-Motorrad des 61-Jährigen aufgefahren. Wolf wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Klinikum gebracht. Die Pkw-Lenkerin und ihre Beifahrerin erlitten einen Schock. Zur genauen Klärung des genauen Unfallhergangs wurde ein Sachverständiger hinzugezogen.

Auf die nun am Sonntag, 7. Mai, anstehende Landrats-Wahl hat der tragische Unfall des Amtsinhabers – wie berichtet – „keine unmittelbaren Auswirkungen“. Das hatte ein Sprecher der Kreisbehörde bereits wenige Tage nach dem Unglück auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Die gesetzlichen Bestimmungen regeln demnach den Ablauf der Wahl – und daraus ergebe sich kein Grund, diese zu verschieben oder abzusagen. 

Wolf, der CSU-Bewerber, war als einer von insgesamt drei Kandidaten für die Landratswahl nominiert worden. Der 61-jährige Amtsinhaber aus Pfaffenhofen wird von Norbert Ettenhuber (Grüne) aus Baar-Ebenhausen und Franz Niedermayr (FDP) aus Pfaffenhofen herausgefordert. Die amtliche Frist zur Meldung von Bewerbern beim Landratsamt war am Abend des 16. März abgelaufen. Seither stehen die drei Bewerber offiziell fest.

Die Vorbereitungen für die Wahl sowie der Ablauf der Wahl selbst seien genau geregelt, heißt es aus dem Landratsamt. Und zwar im „Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte“, kurz: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG). Und demnach gebe es keinen Grund, die Landratswahl zu verschieben oder abzusagen. Nachdem die Frist abgelaufen sei, sei die Wahl wie geplant und terminiert durchzuführen. Die Liste der Wahlvorschläge ist längst formal beschlossen. Somit findet die Wahl am 7. Mai mit den drei vorgeschlagenen Kandidaten statt.

In der oben zitierten Erklärung zum aktuellen Gesundheitszustand von Wolf heißt es: „Ob Landrat Martin Wolf, für den Fall, dass er wiedergewählt wird, die Wahl annehmen kann, ist derzeit noch offen.“ 

Nach den Recherchen unserer Zeitung stellt sich der Hintergrund wie folgt dar: Der Wahlleiter hat die bei der Landrats-Wahl gewählte Person von ihrer Wahl zu verständigen und sie außerdem aufzufordern, binnen einer Woche – nach Zustellung dieser Mitteilung – zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Wird eine solche Erklärung von der gewählten Person nicht abgegeben oder kann nicht abgegeben werden, so gilt die Wahl zum Landrat als abgelehnt. 

In diesem Fall wäre die erfolgte Wahl hinfällig und es müsste eine neue Wahl – wohl innerhalb von drei Monaten – stattfinden. Der Termin würde von der Regierung von Oberbayern festgelegt. Für diese neuerliche Wahl müssten die Parteien ihre Kandidaten zunächst wieder in dem vorgeschriebenen Verfahren nominieren. Auch alle Parteien, die aktuell keinen Bewerber im Rennen haben, könnten dann einen Kandidaten aufstellen.

Bisherige Beiträge zur Pfaffenhofener Landratswahl 2017:

FDP unterstellt der CSU "wahltaktisches Manöver"

Die drei Landrats-Kandidaten im großen Interview

Landrats-Kandidaten im großen Video-Interview: Norbert Ettenhuber

Landrats-Kandidaten im großen Video-Interview: Franz Niedermayr

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