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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Nachwuchs-Talent wechselt in den Profikader

(ty) Mit Maximilian Thalhammer schafft der nächste Jungschanzer den Sprung in den Profikader des Fußball-Zweitligisten FC Ingolstadt. Der 19-Jährige unterzeichnete einen Vertrag bis 30. Juni 2020. Der Mittelfeldspieler trainiert schon seit geraumer Zeit regelmäßig bei den Profis mit und wusste auch bei den DFB-Junioren zu überzeugen.

FC-Geschäftsführer Harald Gärtner zeigt sich erfreut über den Verbleib eines vielversprechenden Talents: „Max kam als 16-Jähriger zum FCI und entwickelt sich seitdem ausgezeichnet weiter. Er ist mittlerweile mehrfacher Junioren-Nationalspieler, durchlief die U18, U19 und hat aktuell bereits fünf Partien für die U20 des DFB bestritten. Wenn er weiter so hart an sich arbeitet, wird er seinen Weg bei uns gehen.“



Ronnie Becht, der Leiter des FCI-Nachwuchsleistungszentrums (NLZ), ist stolz, dass nach Lukas Gerlspeck und Ryoma Watanabe dem dritten Spieler aus dem Schanzer NLZ in diesem Jahr der Schritt zu den Profis gelingt: „Die Strategie unserer Nachwuchsarbeit sieht vor, dass sich unsere Talente auf höchstmöglichem Niveau entwickeln und eines Tages die Lizenzmannschaft verstärken. Wir freuen uns darüber, dass dies erneut gelungen ist und wünschen Max viel Erfolg für den nächsten Schritt beim FCI.“


„Für mich geht ein Traum in Erfüllung“, sagt Maximilian Thalhammer. „Natürlich bin ich stolz auf meinen ersten Profivertrag, doch ich weiß, dass noch ein langer Weg vor mir liegt. Ich bedanke mich in erster Linie für das Vertrauen und möchte es mit vollem Einsatz sowie guten Leistungen zurückzahlen“, so der gebürtige Freisinger.

Der 1,90 Meter große Youngster wechselte 2014 vom SC Eintracht Freising in die U19 des FC Ingolstadt und hatte dort entscheidenden Anteil am Aufstieg und dem anschließenden Klassenerhalt. In der vergangenen Saison absolvierte er in der zweiten Mannschaft des FCI seine ersten Spiele im Seniorenbereich (25 Partien, drei Tore, drei Assists).

 

Watt-Turnier in Niederlauterbach

(ty) Der SV Niederlauterbach veranstaltet am Samstag, 22. Juli, ein Watt-Turnier am Sportplatz in Niederlauterbach. Beginn ist um 18 Uhr, die Startgebühr kostet 20 Euro pro Paar. Zu gewinnen gibt es Fleisch- und Wurstpreise. Die Voranmeldung ist bis spätestens 19. Juli bei Christopher Häckl (Telefon 01 51 – 25 39 42 26) oder bei Stefan Hartl (Telefon 01 76 – 62 62 46 03) möglich.

 

Vortrag über Magenkrebs

(ty) Magenkrebs (Magenkarzinom) ist eine relativ häufige, bösartige Tumorerkrankung des Magens, die meist ältere Menschen über 50 Jahren trifft. Die Erkrankung wird oft erst spät erkannt. Je früher Magenkrebs aber entdeckt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Am 3. Juli erklärt Oberarzt Ivan Malinak in seinem Vortrag um 17 Uhr im alten Personalspeisesaal des Krankenhauses Mainburg die diagnostischen und operativen Möglichkeiten.

Magenkrebs verändert das ganze Leben des Patienten. Im fortgeschrittenen Stadium ist die Prognose eher schlecht, allerdings kann er bereits in einem frühen Stadium mit einer sehr einfachen Diagnostik erkannt werden. Am Ende des Vortrags besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit dem Referenten zu diskutierten. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

 

Sperrung wegen Manchinger Sommernacht

(ty) Wegen der „Manchinger Sommernacht“ wird die Kreisstraße PAF 34 in Manching von der Einmündung Ingolstädter Straße bis zur Niederfelder Straße 5 von Freitag (30 Juni), 7 Uhr, bis Montag (3. Juli), 16 Uhr, voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Kellerstraße, Grundstraße und Ingolstädter Straße sowie umgekehrt.

 

Wichtige Änderungen im Geldwäschegesetz

(ty) Das neue Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) trat gestern in Kraft. Es setzt die vierte EU-Geldwäscherichtlinie um. Damit einher gehen einige wichtige Änderungen. Eine wesentliche Neuerung gibt es für gewerbliche Güterhändler, wie zum Beispiel Kfz-Händler oder Juweliere. Sie haben bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen und müssen bei so genannten Auslösetatbeständen tätig werden. Bisher musste bei Barzahlungen ab 15 000 Euro (bei gestückelten Zahlungen gilt die Gesamtsumme) die Identität des Kunden dokumentiert werden. Diese Sorgfaltspflicht besteht jetzt bereits im Rahmen einer Transaktion bei Barzahlungen über mindestens 10 000 Euro. 

Auch für Immobilienmakler gibt es eine Änderung: Die Vertragsparteien des Kaufgegenstandes müssen vom Immobilienmakler identifiziert werden, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages äußert und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind. Von einem ernsthaften Kaufinteresse ist spätestens dann auszugehen, wenn eine der Kaufvertragsparteien von der anderen Kaufvertragspartei (gegebenenfalls über Dritte) den Kaufvertrag erhalten hat. 

Hatten Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz bisher bei der Anbahnung eines Geschäfts den Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, mussten sie dies unverzüglich dem Bundeskriminalamt und dem bayerischen Landeskriminalamt mitteilen. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen wird die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) vom Bundeskriminalamt in die Generalzolldirektion verlagert und neu ausgerichtet. Künftig sind die Meldungen von Sachverhalten nur noch an die FIU zu richten. Vorerst erfolgt die Meldung an: Generalzolldirektion, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), Postfach 85 05 55, 51030 Köln, Telefonnummer (03 51) 44 83 4 - 556, Faxnummer (02 21) 6 72 - 39 90, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Regierungen von Niederbayern und Mittelfranken sind Aufsichtsbehörden nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz). Die Regierung von Niederbayern ist dabei Aufsichtsbehörde für den Vollzug des Geldwäschegesetzes im so genannten Nichtfinanzsektor und für bestimmte Finanzunternehmen in den Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern, während die Regierung von Mittelfranken für Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben zuständig ist.

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. In Deutschland wird das jährliche Volumen gewaschener Gelder auf etwa 50 Milliarden Euro geschätzt. Intention des Geldwäschegesetzes ist die Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Es dient auch dem Schutz der Unternehmen, damit sie nicht von kriminellen Dritten zur Geldwäsche missbraucht werden. Geldwäsche schädigt den Ruf eines Unternehmens und richtet zudem einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an.  

Weitere Informationen zur Geldwäscheprävention gibt es auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern (www.regierung.niederbayern.bayern.de) oder auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) jeweils im Bereich Sicherheit, Kommunales und Soziales unter Sicherheit und Ordnung.

Neue Selbsthilfegruppen: „Leben mit dem Defi“

(ty) Viele Menschen empfinden das Implantat eines lebensrettenden so genannten Defi (Implantierbarer Cardioverter Defibrillator) bei Herzrhythmusstörungen als Fremdkörper und haben Probleme damit. Theodor Denzer, selbst Träger eines Defi, möchte nun Betroffenen Gelegenheit geben, sich in einer Selbsthilfegruppe zusammenzufinden. Damit die Wege überschaubar sind, soll es an beiden Standorten der Ilmtalklinik eine Gruppe geben. Zur Gründungsveranstaltung sind Betroffene mit implantiertem Defibrillator und deren Angehörige eingeladen. Termine: In Pfaffenhofen am Donnerstag, 29. Juni, ab 18 Uhr im kleinen Sitzungsaal der Ilmtalklinik (Personalwohnheim). In Mainburg am Donnerstag, 13. Juli, ab 18 Uhr im alten Personalspeisesaal des Krankenhauses. Für beide Veranstaltungen ist Theodor Denzer Ansprechpartner unter Telefon (0 87 51) 84 15 95 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Bei Herzerkrankungen kann es zu lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen, Kammerflimmern oder Kammerflattern kommen, die nur durch starke Stromstöße in Form einer Defibrillation beendet werden können. Viele Patienten, die aufgrund einer stark reduzierten Pumpfunktion ihres Herzens gefährdet sind, erhalten vorbeugend einen implantierbaren Defi in Schrittmachergröße.

Angestrebt wird eine Mitgliedschaft bei der „Defibrillator (ICD) Deutschland e.V.“, einem Netzwerk deutschlandweiter Selbsthilfegruppen. Neben dem Erfahrungs- und Informationsaustausch der Mitglieder zum „Leben mit dem Defi“ sind auch Vorträge zu medizinischen und technischen Entwicklungen, Informationen zu Ernährung, Aktivitäten und Mobilität geplant sowie gemeinsame Ausflüge.


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