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Der Wasserleitungsbau in der Hofmark- und St.-Wendelinstraße in Waidhofen sowie die Hochbehälter-Sanierungen in Loch und Deimhausen fordern den Zweckverband Paartalgruppe finanziell sehr – insgesamt sollen heuer 875 000 Euro investiert werden

(ty) Bei der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbands der Paartalgruppe mussten die Verbandsräte tief in die Rücklagen greifen. Im laufenden Jahr stehen noch einige Investitionen in die Versorgungsanlagen bevor. Geschäftsführer Andreas Edin und Verbandsvorsitzender Manfred Russer, der Bürgermeister von Hohenwart (CSU), präsentierten den Räten den Haushaltsplan für das neue Jahr. Dieser sieht Investitionen von rund 875 000 Euro vor. Aufgrund dieser enormen finanziellen Anstrengungen schrumpfen die Rücklagen des Verbands bis zum Jahresende auf etwa 200 000 Euro zusammen.

Das Erfreuliche daran ist, dass alle Investitionen ohne zusätzliche Belastung der Kunden – sprich: der Bürger – in Form von Verbesserungsbeiträgen geschultert werden können. „Ob wir die Gebühren künftig anpassen müssen“, wird eine neue Kalkulation ergeben, so Russer.

Dass die Investitionen so massiv ansteigen, ist dem Umstand geschuldet, dass im Rahmen des Kanal- und Straßenneubaus in der Raiffeisen-, Hofmark- und St.-Wendelinstraße in Waidhofen eine neue Wasserversorgungsleitung verlegt werden muss. Die jetzige (Grauguss-)Leitung hat schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel und muss, um womöglich eine Vielzahl künftiger Rohrbrüche zu vermeiden, zwingend erneuert werden, wie es heißt. Diese Maßnahme, die im Frühjahr oder Sommer starten soll, wird rund 300 000 Euro kosten. 

Eine ähnlich hohe Summe ist vorgesehen für die abschließenden Sanierungsarbeiten an den beiden Hochbehältern in Deimhausen und Loch. Diese Arbeiten beinhalten auch die Verlegung eines Glasfaser-Datenkabels vom Wasserwerk in Wolfshof bis zum Hochbehälter in Loch. Die Erstellung digitaler Leitungspläne steht schon seit längerer Zeit im Raum. Auch dieses Vorhaben soll nun heuer umgesetzt werden, weshalb in den Haushalt extra 70 000 Euro eingestellt wurden.

Für Brunnen- und Behältersanierungen sowie für allgemeine Tiefbaumaßnahmen am Leitungsnetz und Restzahlungen für den vor einigen Jahren durchgeführten Erweiterungsbau im Wasserwerk Wolfshof, Beschaffung von Anlagevermögen, wurden insgesamt rund 150 000 Euro eingeplant.

Viel Geld verschlingen auch die abschließenden Sanierungsarbeiten an den beiden Hochbehältern in Loch (Foto) und Deimhausen.

Die laufenden Betriebsausgaben werden im Grunde durch die Gebühren aus der Lieferung von Wasser an die Kunden finanziert. Dabei reichen die für die geplanten Einnahmen von rund 500 000 Euro gerade so aus, um die Kosten zu decken. Zu den Einnahmen aus der Wasserlieferung kommen noch Umsatzsteuererstattungen von etwa 180 000 Euro und Mieteinnahmen in Höhe von rund 5 500 Euro) hinzu. 

Die wesentlichen Ausgaben fallen im Bereich Personalkosten – um die 245 000 Euro inklusive Sozialabgaben – und bei den Sachausgaben wie Energiekosten (90 000 Euro) sowie für den Unterhalt des Leitungsnetzes und der Brunnen (130 000 Euro) und durch die Abführung der Umsatzsteuer (210 000 Euro) an. Dagegen wirken die Ausgaben für Büromiete, Post- und Telefonkosten, Versicherungen sowie Öffentlichkeitsarbeit geradezu bescheiden.

Ein scheinbar belangloses Thema – der Unterhalt beziehungsweise die Pflege von Hydranten – hat sich zu einer langwierigen Diskussion ausgewachsen. Allerdings ohne abschließendes Ergebnis. Grundsätzlich kümmern sich in allen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands die Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes um die Pflege der Hydranten – sie übernehmen die Freihaltung von Sandeinschwemmungen, Eis und Schnee sowie die Prüfung der Schiebergestänge. Die Floriansjünger erbringen diese Leistungen kostenlos, was aller Ehren wert ist. In der Satzung des Zweckverbands findet sich zum Brandschutz aber keine Regelung. 

Waren sich die Verbandsräte bislang einig darüber, dass der Zweckverband sich um die Brandschutzeinrichtungen in den Verbandsgemeinden kümmert, ist dies nach näherer Prüfung beileibe nicht so. Gibt es keine explizite Regelung, bleiben die Mitgliedsgemeinden grundsätzlich für die Bereitstellung der Brandschutzeinrichtungen zuständig. Der Zweckverband liefert lediglich im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung das erforderliche Löschwasser. Auch für Brandschutzeinrichtungen, die über das normale Maß der Wasserversorgung hinausgehen – etwa Löschwasserbehälter – liegen grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Gemeinde, in der solche Einrichtungen geschaffen werden müssen, um den Grundschutz sicher zu stellen. Dieses Thema wird die Geschäftsleitung des Zweckverbands noch detailliert ausarbeiten, um dann der Verbandsversammlung eine beschlussreife Vorlage für die Sitzung zu präsentieren.


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