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Kriminalbeamte wurden gestern in Niederbayern bei 17 Personen im Alter von 15 und 80 Jahren vorstellig. Handys, Computer und Speicher-Medien sichergestellt.

(ty) Ermittler von der Kripo haben am gestrigen Donnerstag "im Rahmen einer groß angelegten Aktion" zahlreiche Wohnungen in den Landkreisen Kelheim, Landshut und Dingolfing-Landau durchsucht. Das wurde aus dem Polizeipräsidium von Niederbayern bekannt gegeben. Hintergrund der Einsätze ist den Angaben zufolge der Verdacht gegen insgesamt 17 Personen im Alter zwischen 15 und 80 Jahren, "sich unter anderem Aufnahmen mit kinderpornografischen Inhalten verschafft beziehungsweise über entsprechende Messenger-Dienste verbreitet zu haben".

Unter der Einsatz-Leitung der Kriminalpolizei-Inspektion aus Landshut seien insgesamt mehr als 30 Beamte an der Durchsuchungs-Aktion beteiligt gewesen. Unterstützt worden seien die Ermittler dabei auch von Vertretern der Staatsanwaltschaft aus Landshut. Außerdem sei ein so genannter Datenträger-Spürhund im Einsatz gewesen. Beim Vollzug der von den Amtsgerichten in Landshut und Straubing erlassenen Durchsuchungs-Beschlüsse seien Beweismittel sichergestellt worden, die nun ausgewertet würden – darunter elf Mobiltelefone, zwei Tablets, mehrere Notebooks und PCs sowie mehr als 50 weitere Speicher-Medien.

Aufgrund umfangreicher und mehrmonatiger Ermittlungen von Beamten der Kriminalpolizei-Inspektion aus Landshut waren den Angaben zufolge 16 Männer sowie eine Jugendliche in den Verdacht geraten, "sich unter anderem Aufnahmen mit kinderpornografischen Inhalten verschafft beziehungsweise über entsprechende Messenger-Dienste verbreitet zu haben". Die im Raum stehenden Taten sollen sich laut dem niederbayerischen Polizeipräsidium nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen zwischen 2020 und Anfang 2025 ereignet haben. Das Alter der Tatverdächtigen, die unabhängig voneinander gehandelt haben sollen, liege zwischen 15 und 80 Jahren.

Diese Durchsuchungs-Aktion verdeutliche erneut, "dass die Ermittlungs-Behörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen". Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie der Kommunikation dienten, würden häufig von Nutzern zum Austausch von strafbaren Inhalten verwendet. "Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist eine nicht zu verharmlosende Straftat", wird betont. "Mit einem Klick befindet man sich schnell in einer zwielichtigen Chat-Gruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden."

Sie haben eine solche Datei bekommen? In diesem Fall rät die Polizei:

  • Inhalte nicht löschen, sondern unbedingt sofort zur Polizei gehen.
  • In der Gruppe schreiben, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und nicht bekommen will, dann ist es "dokumentiert".
  • Die Gruppe nach der Anzeigen-Erstattung unverzüglich verlassen.

Verhaltens-Empfehlungen der Polizei:

  • "Notwendigkeit der Mitgliedschaft in unübersichtlichen Chat-Gruppen prüfen.
  • Automatische Speicherung von Bild- und Video-Dateien deaktivieren.
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächs-Partnern kritisch hinterfragen.
  • Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden. Gegebenenfalls müssen Handys täglich kontrolliert und Online-Zeiten eingeschränkt werden."

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