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38-Jähriger hatte 2,2 Promille, als seine Tour gestern Abend bei Gachenbach endete. Ein vierstelliger Euro-Betrag wurde sofort fällig.

(ty) Einen stockbesoffenen 38 Jahre alten Kleinlaster-Fahrer haben Streifenbeamte von der Polizeiinspektion aus Schrobenhausen am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Gachenbach aus dem Verkehr gezogen. Wie heute gemeldet wurde, war zunächst über den Notruf die Mitteilung eines Verkehrsteilnehmers eingegangen. Gemeldet worden sei dabei ein Transporter, der in unsicherer Fahrweise auf der Bundesstraße B300 – von Aichach her kommend – in Richtung Ingolstadt gesteuert worden sei.

Der Klein-Lkw sei demnach in Schlangenlinien unterwegs gewesen und immer wieder auf die Gegenspur geraten. Ein entgegenkommender Pkw-Lenker sei dadurch auch bereits gefährdet worden, so die weitere Schilderung des Zeugen. Streifenbeamte machten den mittlerweile stehenden Transporter dann gegen 20 Uhr zwischen Kühbach und Gachenbach-Peutenhausen auf einem Parkplatz an der B300 ausfindig. Der 38 Jahre alte Fahrer, der augenscheinlich stark alkoholisiert gewesen sei, habe sich gegenüber den Gesetzeshütern derart aggressiv gezeigt, "dass er gefesselt werden musste".

Ein Alko-Test habe bei dem Mann einen Wert von umgerechnet 2,2 Promille ergeben. Daraufhin musste der polnische Staatsbürger, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Diese wurde in einem Krankenhaus durchgeführt. Da der 38-Jährige laut Polizei keinen Wohnsitz in Deutschland hat, musste er zur Sicherung des gegen ihn eingeleiteten einen vierstelligen Euro-Betrag hinterlegen. Zusätzlich habe er noch knapp 400 Euro für die Anfahrt eines Abschlepp-Unternehmens berappen müssen. Der Pole war nach Angaben der Polizei nämlich zunächst nicht bereit, den Schlüssel für seinen Kleinlaster herauszugeben.

Damit habe das Fahrzeug nicht abgesperrt werden können. "Schließlich konnte der Schlüssel dann in der Unterhose des Polen gefunden werden", heißt es von der Polizei. Gegen den Polen sei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird.


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