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Eine Pkw-Tour hat einem 21-Jährigen aus dem Kreis Freising am gestrigen Nachmittag jede Menge Ärger eingebracht.

(ty) Handfester strafrechtlicher Ärger kommt auf einen jungen Mann zu, der am gestrigen Nachmittag im Landkreis Freising auf der Flucht vor der Polizei einen Verkehrsunfall gebaut hat. Zuvor war der 21-Jährige, der gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und außerdem unter dem Einfluss von Drogen stand, am Steuer eines Pkw wegen eines deutlichen Geschwindigkeits-Verstoßes aufgefallen. Bei dem Versuch, den Gesetzeshütern zu entkommen, landete der von ihm gelenkte Renault dann im Graben.

Wie die Freisinger Polizeiinspektion heute berichtete, betrug die Geschwindigkeit des Renault, die im Zuge einer Tempo-Kontrolle auf der Kreisstraße FS9 gegen 13.30 Uhr im Bereich des Freisinger Ortsteils Untergartelshausen per Hand-Laser-Messgerät festgestellt wurde, 86 Kilometer pro Stunde – bei an dieser Stelle höchstens erlaubten 60 km/h. Das Zeichen zum Anhalten, das dem 21-Jährigen daraufhin von den Beamten gegeben worden sei, habe der junge Mann missachtet. Er sei in Richtung Haindlfing geflüchtet. Sollte allerdings nicht weit kommen.

 

"Die Beamten wollten sogleich die Verfolgung aufnehmen, konnten den Renault jedoch bereits wenige hundert Meter nach der Kontrollstelle an der Abzweigung nach Pettenbrunn im Straßengraben feststellen, sodass die Flucht bereits hier wieder beendet war", heißt es weiter. Der Pkw-Lenker, nach Angaben der Polizei ein 21-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Freising, sei bei dem Unfall unverletzt geblieben. Auch sein 20 Jahre alte Beifahrer habe den Crash unversehrt überstanden. Der Flucht-Fahrer habe gegenüber den Beamten sofort angegeben, dass er nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis sei.

"Bei dem Gespräch vor Ort erhärtete sich für die Beamten zunehmend auch noch der Verdacht, dass der Mann unter Drogen-Einfluss gefahren war", berichtet ein Polizei-Sprecher. Ein entsprechender Test habe das bestätigt. Dies hatte laut Polizei zur Folge, dass gegen den Mann aufgrund der Gesamtumstände ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet wurde. Nachdem der 21-Jährige – wegen der im Raum stehenden Drogen-Fahrt – eine Blutentnahme über sich zu ergehen lassen hatte, sei er wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden.

 

Neben dem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs kommt auf ihn auch eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Das Bußgeld in Höhe von 100 Euro wegen der Geschwindigkeits-Überschreitung müsse der 21-Jährige ebenfalls bezahlen. Hinzu komme ein Strafpunkt in der so genannten Verkehrs-Sünder-Kartei. Allerdings wird der junge Mann wohl in nächster Zeit wohl keinen Führerschein machen dürfen. Bei dem Unfall auf der Flucht vor den Gesetzeshütern sei kein nennenswerter Sachschaden entstanden, berichten die Beamten.


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