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53-Jähriger war mit einem Motor-Roller ohne Versicherungs-Schutz unterwegs. Nun hat er sich strafrechtlich zu verantworten.

(ty) Im Rahmen einer Streifenfahrt ist Beamten von der Pfaffenhofener Polizeiinspektion am gestrigen Abend in Rohrbach ein Mann aufgefallen, der mit einem Motor-Roller unterwegs war, an dem noch ein Versicherungs-Kennzeichen aus dem vergangenen Jahr angebracht war. Als der 53-Jährige das Polizei-Fahrzeug erblickt habe, habe er gewendet. Dieses Manöver sollte ihm allerdings wenig helfen. Denn er wurde von den Gesetzeshütern gestoppt und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen.

Wie sich laut heutiger Mitteilung dann herausstellte, konnte von dem Mann, der im Landkreis Pfaffenhofen wohnt, kein Nachweis über eine bestehende Haftpflicht-Versicherung vorgelegt werden. Deshalb sei der 53-Jährige wegen eines Verstoßes gegen das so genannte Pflicht-Versicherungs-Gesetz angezeigt worden. Er hat sich damit jetzt strafrechtlich zu verantworten. Aus dem Verkehr gezogen worden war der Zweirad-Lenker gegen 19.45 Uhr auf der Schusterleite.


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