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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Faschings-Wanderung am Tegernsee

(ty) Eine Gruppe aus Wander-Freunden von der Sektion Pfaffenhofen-Asch des deutschen Alpenvereins (DAV) hat am Wochenende eine gemütliche Faschings-Wanderung unternommen, die von Schliersee nach Tegernsee geführt hat (Foto oben). Unter der Leitung von Mathilde Mader ging es den Angaben zufolge über den Gindelalmschneid mit Blick auf die umliegenden Berge und den Tegernsee. Nach dem Aufstieg habe man die gemütliche Einkehr in der Neureuth genossen. Danach sei es hinab nach Tegernsee gegangen, von wo aus schließlich die Heimfahrt mit dem Zug angetreten worden sei.

Grünen-Wahlkampf in Vohburg

(ty) Der Pfaffenhofener Kreisverband der Grünen lädt für den kommenden Samstag, 21. Februar, zu zwei offenen Austausch-Formaten nach Vohburg ein. Von 9 Uhr bis 12 Uhr informieren Partei-Mitglieder der Ankündigung zufolge an einem Info-Stand auf dem Ulrich‑Steinberger‑Platz über aktuelle Themen und politische Schwerpunkte. Direkt im Anschluss bestehe für alle Interessierten die Möglichkeit, beim Mittags‑Stammtisch im Restaurant "Amamy" (Ulrich‑Steinberger‑Platz 3) weiter ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen. 

Bei beiden Terminen wird nach eigenem Bekunden auch Bettina Markl vor Ort sein. Sie ist Co-Kreisvorsitzende der Grünen und bekanntlich deren aktuelle Landrats-Kandidatin. Sie freut sich nach eigenem Bekunden auf den direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. "Der Stammtisch ist offen für alle und kann ohne Anmeldung besucht werden", unterstreicht sie.

Abfall-Gebühren waren fällig

(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) hat noch einmal darauf hingewiesen, dass die erste Rate der diesjährigen Entsorgungs-Gebühren am 15. Februar zur Zahlung fällig gewesen ist. "Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid 2026 beziehungsweise den danach ergangenen Gebühren-Bescheiden", erklärt das Kommunal-Unternehmen.

Für bargeldlose Zahlungen sei die folgende Bank-Verbindung zu nutzen. Kontoinhaber: Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen; Kreditinstitut: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm; BIC: BYLADEM1PAF; IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Bei Überweisung oder Einzahlung auf das genannte Konto sei in jedem Fall die auf dem Gebühren-Bescheid angegebene Kunden-Nummer anzugeben.

Um den Zahlungs-Pflichtigen etwaige Mahngebühren zu ersparen, werde um genaue Einhaltung der Zahlungs-Termine gebeten. "Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben", unterstreicht der AWP und stellt zugleich klar: "Bei Gebühren-Zahlern mit entsprechendem Lastschrift-Mandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht."

Kinder-Gaudi im Hallenbad in Geisenfeld

(ty) Das Hallenbad des Kreises Pfaffenhofen in der Stadt Geisenfeld, das während der Schul-Ferien zumeist geschlossen bleibt, hat in den Faschings-Ferien an ausgewählten Tagen geöffnet. Wie das Landratsamt erklärt, herrscht nächsten Donnerstag, 19. Februar, von 17 Uhr bis 21 Uhr regulärer öffentlicher Betrieb. Am Mittwoch, 18. Februar, und am Freitag, 20. Februar, gebe es von 14 Uhr bis 18 Uhr jeweils ein spezielles Angebot für Kinder: Den Angaben zufolge werden an diesen beiden Nachmittagen verschiedene Spielgeräte – wie zum Beispiel eine Laufmatte, ein "Walross" sowie Tauchringe – bereitgestellt. Zwischen 17 Uhr und 18 Uhr könnten auch Schwimm-Abzeichen wie "Seepferdchen" und "Seeräuber" abgelegt werden. Weitere Infos: Hallenbad in Geisenfeld lockt mit Sonder-Öffnungszeiten und Kinder-Gaudi

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

(ty) "Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen." Darauf weist die Agentur für Arbeit in Ingolstadt hin. Für kleinere Betriebe bestünden Sonder-Regelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungs-Daten aus dem vergangenen Jahr muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis 31. März dieses Jahres eingegangen sein. "Die Frist kann nicht verlängert werden", wird betont. Und: "Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege."

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige stehe Arbeitgebern die kostenfreie Software "IW-Elan" auf www.iw-elan.de unter der Rubrik "Software" zur Verfügung. "Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungs-Pflicht nicht nach, ist eine Ausgleichs-Abgabe an das örtliche Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt zu leisten", erklärt die Behörde weiter. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungs-Pflicht bestehe, lasse sich mit "IW-Elan" berechnen. Die Höhe der Ausgleichs-Abgabe werde regelmäßig angepasst. Für das laufende Jahr seien die Staffel-Beträge erhöht worden.

Die Mittel der Ausgleichs-Abgabe werden den Angaben zufolge zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählten zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungs-Zuschuss. Mehr Infos zur Ausgleichs-Abgabe sowie zum Anzeige-Verfahren finden sich unter diesem Link. Der Arbeitgeber-Service stehe Betrieben für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung; er sei unter der kostenlosen Rufnummer 08 00 - 45 55 52 0 erreichbar.

Jahres-Bilanz im bayerischen Gastgewerbe

(ty) Wie das Landesamt für Statistik nach vorläufigen Ergebnissen der entsprechenden Monats-Statistik mitgeteilt hat, wuchs der nominale Umsatz im bayerischen Gastgewerbe im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent. Demgegenüber ging der reale Umsatz allerdings um 1,4 Prozent zurück. Die Zahl der beschäftigten Personen sank im Vorjahres-Vergleich um 2,5 Prozent.

Nach weiteren Angaben der Behörde stieg der nominale Umsatz in der Wirtschafts-Abteilung "Beherbergung" (Tourismus) im Freistaat im vergangenen Jahr Jahr um 2,1 Prozent, während der reale Umsatz um 0,7 Prozent zurückging. In der Gastronomie wuchs der nominale Umsatz um 1,9 Prozent, der reale Umsatz fiel unterdessen um 1,9 Prozent. In der Beherbergung nahm die Zahl der Beschäftigten um 2,9 Prozent ab und in der Gastronomie um 2,3 Prozent.

Das vergangenen Jahr verlief unterschiedlich für die vier Gruppen der Wirtschafts-Abteilung "Beherbergung". Durchwegs positiv gestaltete sich das Jahr für die "Campingplätze": Hier stiegen nominaler Umsatz, realer Umsatz und Zahl der Beschäftigten. In der Gruppe "sonstige Beherbergungsstätten" sank der reale Umsatz, während der nominale Umsatz und die Zahl der Beschäftigten stiegen. Nominale und reale Umsatz-Steigerungen, aber weniger Beschäftigte meldet die Gruppe "Ferien-Unterkünfte u. Ä.". In der Gruppe "Hotels, Gasthöfe und Pensionen" wuchs nur der nominale Umsatz, realer Umsatz und Zahl der Beschäftigten gingen zurück.

Ein ähnliches Bild bot sich in der Gastronomie. In den Gruppen "Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä." und "Ausschank von Getränken" stieg jeweils der nominale Umsatz, während der reale Umsatz und die Zahl der Beschäftigten abnahmen. In der Gruppe "Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungs-Dienstleistungen" wuchsen jeweils nominaler und realer Umsatz, allerdings ging die Beschäftigten-Anzahl zurück.


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