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Pkw-Lenkerin hatte über 1,6 Promille, als sie in Freising einen Crash verursachte. Angeblich hatte sie nur ein Gläschen Sekt getrunken.

(ty) Ein eigentlich eher harmloser Verkehrsunfall in Freising, in den zwei Autos verwickelt waren und bei dem zum Glück niemand verletzt worden ist, hat für eine 63-Jährige handfeste Konsequenzen. Denn die Frau, die den Zusammenstoß der beiden Wagen am späten gestrigen Nachmittag verursacht hatte, saß total betrunken am Steuer. Die Einheimische blickt jetzt einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs entgegen, in diesem Zusammenhang droht ihr auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, krachte es gegen 17.45 Uhr: Der Schilderung zufolge bog die 63-jährige Freisingerin mit ihrem Nissan, von der Alten Poststraße her kommend, nach links auf die Landshuter Straße ein. Hierbei übersah sie allerdings den vorfahrtsberechtigten Mazda, der von einem 57-jährigen Mann, ebenfalls aus Freising, gesteuert wurde. Daraufhin kam es zum Crash. "An den Fahrzeugen entstand jeweils ein geringer Blechschaden", heißt es von der Polizei.

Im Zuge der Unfall-Aufnahme nahmen die angerückten Beamten bei der Unfall-Verursacherin "deutlichen Alkohol-Geruch" wahr. Auf die Frage, ob sie in den vergangenen Stunden Alkohol getrunken habe, habe die 63-Jährige erklärt, dass sie nur ein "Glaserl Sekt" getrunken habe. Ein durchgeführter Alko-Test bestätigte laut Polizei den im Raum stehenden Verdacht und ergab einen Wert von mehr als 1,6 Promille. Damit war die Tour für die Frau natürlich beendet; ihre Weiterfahrt wurde von den Gesetzeshütern unterbunden.

Wie in solchen Fällen üblich, musste die Freisingerin im örtlichen Krankenhaus eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem wurde ihr Führerschein von den Beamten gleich einkassiert. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash oder werden andere gefährdet, dann lautet der Vorwurf zumeist – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.


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