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Der Abgeordnete Karl Straub (CSU) wirbt für das bayerische Förderprogramm: Hohe Zuschüsse für Gemeinden beim Bau von Masten in unterversorgten Gebieten.

(ty) Die Gemeinden können seit Anfang des Monats Fördermittel beantragen, um Funklöcher bei der Mobilfunk-Versorgung zu schließen und Gebiete aufzurüsten, die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind. Darauf weist jetzt der hiesige Landtags­-Abgeordnete Karl Straub (CSU) ausdrücklich hin. Mitte November hatte die EU-Kommission das bayerische Förderprogramm genehmigt, das von der damaligen bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) in der Kabinett-Sitzung vom 9. Januar auf den Weg gebracht und vom späteren Wirtschaftsminister Franz Pschierer (CSU) vorangetrieben worden sei. "Das erste Mobilfunk-Förderprogramm in Deutschland", wie Straub betont. 

 

Mit dem Programm wolle der Freistaat eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns schaffen. "Nur wenn wir in allen Landesteilen eine optimale Versorgung mit Kommunikations-Technik haben, sind wir zukunftsfähig und fördern den ländlichen Raum", betont Straub. "So können auch dort innovative Geschäfts-Modelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen", so der CSU-Abgeordnete aus Wolnzach. 

Der Freistaat unterstütze die Kommunen beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten. Sie erhalten demnach bis zu 80 Prozent Förderung, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf sogar bis zu 90 Prozent. "Das Programm ist ein Angebot an die Kommunen und basiert auf Freiwilligkeit", erklärt Straub. "Es entspricht unserer Vorstellung von einem partnerschaftlichen Verhältnis von Staat und seinen Kommunen: Unterstützen, nicht vorschreiben, nicht zwingen."

 

Die Kommunen könnten wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. In der Bauauftrags-Variante errichte die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die Kommune bekomme volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie könne den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Gemeinden würden mit Muster­-Ausschreibungen und Muster-Verträgen unterstützt. In der Baukonzessions-Variante vergebe die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plane, baue und betreibe den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko – darunter fielen auch Aufgaben der Standort-Suche, Grundstücks-Suche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung.

Straub weist in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung darauf hin, dass sich interessierte Kommunen an das Mobilfunk-Zentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden können. Dieses sei der zentrale Akteur bei der Abwicklung des Förderprogramms. "Es berät im Vorfeld, verbescheidet die Anträge und zahlt die Mittel aus", heißt es aus dem Büro des Abgeordneten. 

 

Ob Versorgungslücken in einem Gemeindegebiet vorliegen, die zu einer Teilnahme am Förderprogramm berechtigen, stelle die interessierte Kommune anhand der Karte der Ist-Versorgung fest. Diese Karte sei abrufbar unter www.mobilfunk.bayern. Für das Förderprogramm sei entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liege und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen werde. 

Mit dem Förderprogramm "verbessern wir die konkrete Lebenssituation der Menschen, optimieren die Standort-Bedingungen für unsere Betriebe und machen den ländlichen Raum wieder ein Stück zukunftsfähiger", findet Straub. Er zeigt sich überzeugt von dieser Vorgehensweise und betont: "Das ist gute Politik für den Freistaat."


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