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Urteil im so genannten Rentnermord-Prozess von Ingolstadt: Heinz Josef M. wurde soeben für schuldig gesprochen

Audiopodcast: Reaktionen von Verwandten, Nachbarn, Kollegen und der Verteidigerin

(ty) Im so genannten Rentnermord-Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt ist soeben das mit Spannung erwartete Urteil verkündet worden. Heinz Josef M. wurde für schuldig befunden. Das Urteil lautet auf zwölf Jahre Haft. Das Gericht sah es damit als erwiesen an, dass der 1943 in Eichstätt geborene Heinz Josef M. am 13. August vergangenen Jahres den Rentner Helmut P. in dessen Wohnung getötet hat.

Welches Urteil der Vorsitzende Richter  Paul Weingartner heute verkünden wurde, war bis zuletzt völlig offen, weil im gesamten Verlauf des Verfahrens zwar eine ganze Menge Indizien zusammengetragen worden waren, der eine zwingende Beweis für die Schuld von Heinz Josef M. jedoch ausgeblieben war.

Heinz Josef M. hatte den gesamten Prozess über beharrlich geschwiegen – sogar zu seinem Lebenslauf. Schon die Verlesung der Anklageschrift hatte er zu Prozessbeginn wort- und regungslos zur Kenntnis genommen.

Wie berichtet, wurde Heinz Josef M. zur Last gelegt, den Rentner Helmut P. zuerst mit einer Limoflasche brutal geschlagen und anschließend erwürgt zu haben. Wie der nur 47 Kilo schwere und sehr kleine Helmut P. genau zu Tode kam an jenem 13. August 2012, das hatte das Obduktionsergebnis eindeutig belegt. Und auch DNA-Spuren und Fingerabdrücke weisen auf Heinz Josef M. als Täter hin. In beiden Fällen allerdings konnten die Gutachter des Landeskriminalamtes nicht ausschließen, dass die vorhandenen Spuren auch auf andere Weise entstanden sein können. Unwahrscheinlich zwar, aber möglich, dass Heinz Josef M. die Limoflasche nur berührt und nicht als Schlaginstrument benutzt hat. Ebenso unwahrscheinlich, aber möglich, dass die DNA-Spuren, die man beim Opfer gefunden hatte, nicht von einer Kampf stammen, sondern durch alltägliche Berührungen.

Schließlich war auch der Hauptbelastungszeuge, der Heinz Josef M. angeblich unmittelbar nach der Tat aus  der Wohnung des Opfers hatte kommen sehen, sich vor Gericht nicht ganz sicher, sondern nur – wie er zu Protokoll gab – zu 90 Prozent. Die Zeugen der Anklage schließlich, die im Laufe des Verfahrens ausgesagt hatten, entpuppten sich oft als Zeugen der Verteidigung. Denn nach deren Aussagen ist Heinz Josef M. ein ruhiger, besonnener Mensch, „ehrlich und lieblich“, wie es eine Zeugin formuliert hatte. Und dieses Bild hatten auch die beiden psychologischen Gutachter abgegeben. Keine Anzeichen für Aggressionspotenzial.

Die Fakten also klafften weit auseinander in diesem Indizienprozess. Und so war es auch nicht verwunderlich, dass Staatsanwalt Jürgen Staudt in seinem Plädoyer 13 Jahre Haft für Heinz Josef M. gefordert hatte, während die Pflichtverteidigerin Andrea Kremer auf Freispruch plädierte.

Ein ausführlicher Bericht mit der Urteilsbegründung folgt.

 

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