Logo
Anzeige
Anzeige

Unter anderem wird dazu geraten, mit dem Aufbau möglichst spät zu beginnen oder bestehende Haufen vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten.

(ty) "Mit dem Oster-Wochenende naht auch die Zeit der traditionellen Oster-Feuer – ein beliebter Brauch, der vielerorts gepflegt wird", heißt es aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen. Die Behörde erinnert in diesem Zusammenhang daran, "bei der Durchführung der Feuer besondere Rücksicht auf Natur, Tiere und Sicherheit zu nehmen". Nachfolgend einige konkrete Hinweise, die beherzigt werden sollten. Zugleich stellt das Landratsamt klar: "Das Abbrennen von Oster-Feuern ist grundsätzlich anmeldepflichtig." Die Anmeldung erfolge bei der jeweiligen Gemeinde-Verwaltung.

Die untere Naturschutz-Behörde des Landratsamts bittet darum, beim Abbrennen der Oster-Feuer auch an den Schutz der heimischen Tiere zu denken, und erklärt: "Holzhaufen, die über Tage oder Wochen aufgeschichtet werden, bieten Säugetieren wie Spitzmäusen und Igeln, Vögeln, Kaninchen und anderen Kleintieren ideale Versteck- und Nistplätze. Wenn diese Haufen schließlich angezündet werden, können die darin lebenden Tiere schwere Verletzungen erleiden oder qualvoll verenden." Um die Tiere davor zu schützen, werde dringend empfohlen, das Brennmaterial erst unmittelbar vor dem Abbrennen aufzuschichten oder vorhandene Haufen sorgfältig umzuschichten, um den Tieren die Chance zur Flucht zu ermöglichen.

Zudem kann nach Angaben der Behörde die Entfachung des Feuers nur auf einer Seite den Tieren die Möglichkeit geben, auf der gegenüberliegenden Seite des Haufens zu entkommen, anstatt von allen Seiten von den Flammen umschlossen zu werden. Für das Osterfeuer dürfe, so heißt es weiter, ausschließlich trockenes und naturbelassenes (Brenn-)Holz verwendet werden. "Feuchtes Material führt zu starker Rauch-Entwicklung und belastet Umwelt und Gesundheit", heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem Landratsamt. Und: "Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art (auch Sperrmüll, Altpapier, vermischtes Altholz etc.) ist außerhalb dafür zugelassener Anlagen nicht zulässig."

Darüber hinaus sei darauf zu achten, ausreichend Abstand zu Gebäuden, Bäumen und trockenen Wiesen einzuhalten. "Offenes Feuer darf niemals unbeaufsichtigt bleiben und geeignete Löschmittel wie Wasser oder Sand sollten stets bereitstehen", führt das Landratsamt weiter aus. Und noch ein abschließender Hinweis: "Bei starkem Wind oder anhaltender Trockenheit kann es notwendig sein, das Abbrennen zu verschieben oder ganz zu unterlassen."


Anzeige
RSS feed