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Der 37-Jährige geriet am gestrigen Abend beim Abbiegen auf die Gegenspur, kollidierte mit einem Taxi und verletzte sich. Ihm blüht eine Strafanzeige.

(ty) Ein stockbesoffener E-Scooter-Fahrer hat am gestrigen Abend in Ingolstadt einen Verkehrsunfall gebaut und sich handfesten strafrechtlichen Ärger eingehandelt. Wie die Polizei heute berichtet, war der 37-Jährige mit dem Elektro-Gefährt auf der Nördlichen Ringstraße unterwegs, ehe es gegen 20.10 Uhr zum Crash kam. Als der in Ingolstadt wohnende Mann dann auf die Gaimersheimer Straße habe abbiegen wollen, sei er auf die Gegenspur geraten. Ein dort fahrender Taxi-Lenker habe die Situation noch rechtzeitig erkannt und bis zum Stillstand abgebremst. Gescheppert hat es trotzdem.

Der E-Scooter-Fahrer prallte nach Angaben der Polizei gegen das bereits stehende Taxi und fiel daraufhin zu Boden. Der 37-Jährige habe sich dabei eine leichte Verletzung an einer Hand zugezogen. Grund für das Fahrverhalten des Verunglückten dürfte nach Einschätzung der Gesetzeshüter dessen Alkoholisierung gewesen sein. Ein Alko-Test habe bei ihm einen Wert von umgerechnet 2,48 Promille ergeben. Auf den Ingolstädter komme jetzt eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu. Sein E-Scooter sei etwas verkratzt worden; an dem Taxi sei augenscheinlich kein Schaden entstanden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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