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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Wanderung auf dem Mühlenweg

(ty) Etliche Mitglieder der Sektion Pfaffenhofen-Asch des deutschen Alpen-Vereins (DAV) haben am vergangenen Freitag eine Wanderung auf dem Mühlenweg entlang der Roth unternommen. "Die meist schattigen Wege führten uns durch eine malerische Landschaft zwischen den Städten Hilpoltstein und Roth", berichtet Jakob Kraft, der die Tour organisiert und geleitet hat. Im Museum "Historischer Eisenhammer Eckersmühlen" (Foto oben) sei die Technik von seinerzeit bestaunt worden. "Die wuchtigen Hämmer werden auch heute noch mit Wasserkraft angetrieben", erklärt Kraft. Lesen Sie auch: DAV-Sektion bietet umfangreiches Sommer-Programm

Flohmarkt für Kinder in Hohenwart

(ty) Im Rahmen des diesjährigen Ferien-Programms der Gemeinde Hohenwart findet am kommenden Mittwoch, 20. August, wieder ein "Flohmarkt von Kindern für Kinder" statt. In der Turnhalle der örtlichen Grund- und Mittelschule können die kleinen Händler von 16 Uhr bis 18.30 Uhr ihre Waren anbieten und feilschen. Wie aus einer Mitteilung der Gemeinde-Verwaltung hervorgeht, begleitet der örtliche Jugend- und Kinder-Verein (Juuki) als Schirmherr die Veranstaltung ehrenamtlich, indem er Tische bereitstellt sowie den Teilnehmern mit Rat und Tat zur Seite steht. Ausführliche Infos finden Sie hier: Großer Flohmarkt von Kindern für Kinder

Ausnahmen in Wolnzach

(ty) Sowohl das Standesamt als auch die Friedhofs-Verwaltung in Wolnzach bleiben am kommenden Donnerstag, 21. August, nachmittags geschlossen. Das wurde aus dem Rathaus mitgeteilt. "Vormittags ist geöffnet", wird betont. Eine weitere Änderung gibt es bezüglich des Freibads in Wolnzach. "Aufgrund einer Veranstaltung am Freitag, 22. August, endet der reguläre Bade-Betrieb und Aufenthalt am Kiosk um 19 Uhr", erklärt die Gemeinde-Verwaltung. Das Einlass-Ende werde an diesem Abend auf 18.30 Uhr vorgezogen; der Bade-Betrieb für die Öffentlichkeit werde um 19 Uhr eingestellt.

Gratis-Hilfe für (angehende) Selbstständige

(ty) "Jeder Gründungsweg verläuft unterschiedlich", weiß man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS). Vor diesem Hintergrund bietet das KUS gemeinsam mit der Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK), der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK), den "Aktiv-Senioren Bayern" sowie dem Wirtschafts-Beirat des Landkreises immer wieder kostenlose, individuelle Beratungen und Begleitungen zum Weg in die berufliche Selbstständigkeit an.

Ein HWK-Gründer-Seminar werde am Montag, 1. September, von 9 Uhr bis 12 Uhr angeboten. Die erfahrenen Akteure von den "Aktiv-Senioren" stünden am Dienstag, 23. September, von 9 Uhr bis 12 Uhr beratend zur Seite. Eine IHK-Gründer-Sprechstunde finde am Mittwoch, 24. September, von 12 Uhr bis 17 Uhr statt. Alle die Termine finden in den KUS-Räumlichkeiten an der Spitalstraße 7 in Pfaffenhofen statt. Eine Anmeldung sei telefonisch unter (0 84 41) 4 00 74 - 40 möglich. 

Im Rahmen vertraulicher Einzel-Beratungen können laut KUS vielfältige Fragestellungen thematisiert werden – etwa zur Wahl der passenden Rechtsform, zur Erstellung eines Business-Plans, zu Finanzierungs-Möglichkeiten, Standort-Entscheidungen oder zur Markteintritts-Strategie. "Im Fokus stehen stets die konkrete Geschäftsidee und die persönliche Ausgangslage der Gründerin oder des Gründers", wird betont. 

Das kostenfreie Angebot richte sich an Personen im Landkreis Pfaffenhofen, die sich in der Vor-Gründungs-Phase befänden oder vor Kurzem in die Selbstständigkeit gestartet seien. Auch bei bereits erfolgter Gründung bestehe die Möglichkeit, unterstützende Impulse zu erhalten – etwa im Rahmen von Aufbau-Beratungen oder bei der Suche nach passenden Gewerbe-Flächen, Finanzierungs-Hilfen und Weiterbildungs-Angeboten.

Bayerisches Bauhauptgewerbe in Zahlen

(ty) Das Bauhauptgewerbe im Freistaat hat im Juni dieses Jahres einen baugewerblichen Umsatz in Höhe von 1,92 Milliarden Euro verbucht. Wie das bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ist das ein nominales Umsatz-Minus von 0,5 Prozent beziehungsweise 9,25 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahres-Monat. Im Wohnungsbau wurde wie – wie bereits im Vormonat – ein Umsatz-Rückgang verbucht, der sich im Juni auf 36,54 Millionen Euro oder 7,5 Prozent belief. Umsatz-Zuwächse wurden dagegen insbesondere im gewerblichen und industriellen Hochbau (plus 6,2 Prozent) sowie im gewerblichen und industriellen Tiefbau (plus 3,0 Prozent) registriert.

Die Auftrags-Eingänge im bayerischen Bauhauptgewerbe beliefen sich im Juni auf einen Gesamtwert von 1,86 Milliarden Euro und lagen damit nominal um 4,8 Prozent oder 94,00 Millionen Euro unter dem Wert im Vorjahres-Monat. Treiber dieser Entwicklung waren, sortiert nach dem Gesamt-Volumen der Bausparten, der gewerbliche Hochbau (minus 26,0 Prozent), der Straßenbau (minus 15,3 Prozent) und der öffentliche Hochbau für Gebietskörperschaften (minus 22,3 Prozent). Positive Signale kamen dagegen aus den Sparten Wohnungsbau (plus 12,8 Prozent), gewerblicher Tiefbau (plus 5,9 Prozent), Tiefbau für Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen (plus 13,4 Prozent) sowie öffentlicher Hochbau für Organisationen ohne Erwerbszweck (plus 35,7 Prozent).

Den inflationsbedingten Abstand zwischen nominalen und preisbereinigten Daten verdeutlicht eine der hier gezeigten Grafiken: Die Änderung zum Bezugs-Monat im Basisjahr 2021 betrug bei Aufträgen nominal plus 18,7 und real minus 7,3 Index-Punkte. Bei Umsätzen lag nominal eine Steigerung um 8,1 vor, real jedoch eine Veränderung um minus 18,5 Index-Punkte. Im Wohnungsbau unterstreichen preisbereinigte Daten den deutlichen Rückgang in dieser Bausparte. Aufträge lagen real um 17,6 Index-Punkte unter dem Basiswert, Umsätze um 36,6 Index-Punkte. Beim Vergleich der Bausparten miteinander übersteigt der Tiefbau den Hoch- und Wohnungsbau im bisherigen Jahresverlauf deutlich. Projekte für die (Energie-)Infrastruktur stützen die Gesamt-Entwicklung in der Bauwirtschaft.

Ende Juni dieses Jahres waren mit insgesamt 107 473 tätigen Personen um 0,6 Prozent weniger Menschen im bayerischen Bauhauptgewerbe beschäftigt als ein Jahr zuvor. Diese Beschäftigten leisteten an 19 Arbeitstagen insgesamt 10,03 Millionen Arbeitsstunden, die mit Entgelten in Summe von 449,86 Millionen Euro vergütet wurden. Im Juni vergangenen Jahres waren die an 20 Arbeitstagen insgesamt 10,82 Millionen geleisteten Arbeitsstunden mit 429,64 Millionen Euro Entgelt entlohnt worden.

Urteil zur dritten Startbahn

(ty) Mit Urteil vom 30. Juli hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) – wie berichtet – die Klagen gegen die Feststellung der Regierung von Oberbayern, dass mit der Umsetzung des Plan-Feststellungs-Beschlusses zum Bau der dritten Start- und Landebahn des Flughafens München bereits begonnen wurde, abgewiesen. Heute wurden die schriftlichen Urteils-Gründe an die Beteiligten versandt, in denen der BayVGH ausführt, dass mit der Durchführung des Plans bereits begonnen worden sei. Ein von den Klägern befürchtetes "ewiges Baurecht" bestehe aber nicht.

Der BayVGH stellt in seiner Entscheidung zunächst klar, dass allen Klägern (einer anerkannten Umwelt-Vereinigung, vom Fluglärm betroffene Kommunen und vom Plan betroffene Grundstücks-Eigentümer) der gerichtliche Rechtsschutz eröffnet sei, um Klarheit über die Fortdauer der Belastung durch die Planung zu erlangen. Der Feststellungs-Bescheid leide an keinen durchgreifenden formellen Mängeln.  Auch in der Sache habe die Regierung von Oberbayern zutreffend festgestellt, dass die Flughafen-München-GmbH (FMG) mit der Durchführung des Plans begonnen habe.

Hierfür sei der nach Erlass des Plan-Feststellungs-Beschlusses ab Juli 2011 erfolgte Erwerb von knapp 70 Hektar der insgesamt rund 300 Hektar noch zu erwerbenden Flächen ausreichend. Darin liege eine nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung, die das Gesetz für den Beginn einer plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens erfordere. Somit trete der Plan nicht am 5. März 2026 außer Kraft.  Auch die durchgeführten Baumaßnahmen stellten bei einer Gesamt-Betrachtung einen Vorhaben-Beginn dar, so der BayVGH. 

Fertiggestellt seien bereits der zirka 1,8 Kilometer lange S-Bahn-Tunnel unter dem geplanten Vorfeld und das Straßennetz östlich des bestehenden Flughafen-Geländes sowie ein zirka 16 Hektar großer Teil des Vorfelds. Zudem seien entsprechende naturschutz-rechtliche Kompensations-Maßnahmen realisiert worden. Maßgeblich für die Beurteilung sei der Plan in seiner Gesamtheit. Aufgrund des engen funktionalen Zusammenhangs könnten die einzelnen Teile des Vorhabens nicht gesondert betrachtet werden. So sei ein Betrieb der dritten Start- und Landebahn ohne die Straßenbau-Maßnahmen sowie das Vorfeld nicht denkbar. Der S-Bahn werde nur wegen des geplanten Vorfelds unterirdisch in einen Tunnel verlegt.

Soweit es bei diesen Baumaßnahmen zu Abweichungen vom Plan gekommen sei (etwa geringfügige Tieferlegung des S-Bahn-Tunnels, geänderte Straßenführung, Nutzung des errichteten Vorfeldteils im laufenden Flughafen-Betrieb), seien diese Änderungen lediglich unwesentlich oder temporär. Das verfolgte Ziel der Planung, den Flughafen München bedarfsgerecht und leistungsfähig auszubauen und seine Stellung als Drehkreuz im europäischen Raum zu sichern, werde dadurch nicht berührt. Angesichts der bisherigen Ausgaben in Höhe von über 270 Millionen Euro für die Baumaßnahmen seien diese ebenfalls nicht unerheblich.

Politische Erklärungen gegen den Bau der dritten Start- und Landebahn stünden der Plan-Durchführung nicht entgegen, so der BayVGH. Denn maßgeblich sei allein die Willensbildung der aus Bundesrepublik, Freistaat und Landeshauptstadt bestehenden Gesellschafter-Versammlung der FMG. Diese habe im September 2011 einstimmig einer zügigen Umsetzung des Plan-Feststellungs-Beschlusses zugestimmt, um das Luftverkehrs-Drehkreuz München in seinem Bestand und in seiner weiteren Entwicklung zu sichern. Dieser Gesellschafter-Beschluss gelte fort. Insbesondere habe die Gesellschafter-Versammlung den Antrag der Landeshauptstadt auf Einstellung des Baus der dritten Start- und Landebahn abgelehnt.

Unschädlich sei, dass mit der dritten Start- und Landebahn selbst noch nicht begonnen beziehungsweise diese noch nicht fertiggestellt sei. Eine gesetzlich festgelegte Höchstfrist für eine Fertigstellung bestehe nicht, erklärt der BayVGH. Diese bemesse sich konkret nach dem Vorhaben, insbesondere dessen Größe und Bedeutung. Ein "Baurecht auf Ewigkeit" bestehe jedoch nicht. Wenn sich aus objektiven Umständen ergebe, dass das Vorhaben endgültig aufgegeben werde, hätten die Betroffenen einen Anspruch auf Aufhebung des Plans. Gegen das Urteil des BayVGH könnten die unterlegenen Kläger innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Andernfalls werde die Entscheidung rechtskräftig.


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