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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Oster-Aktion in Pfaffenhofen

(ty) In Pfaffenhofen sorgen die städtische Wirtschafts- und Service-Gesellschaft (WSP), die Stadtwerke und der Verein "Lebendige Innenstadt" für eine Oster-Aktion in der City. Am kommenden Samstag, 23. März, können Kinder und Erwachsene auf die Suche nach dem Frühlings-Hasen (Foto oben) gehen, der zwischen 10 Uhr und 14 Uhr im Umfeld des Hauptplatzes unterwegs ist und kleine Geschenke verteilt. Zudem gibt es die Chance, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Wer den Frühlings-Hasen trifft und ein Selfie mit ihm macht, kann der Ankündigung zufolge einen von elf Preisen gewinnen.

Man brauche lediglich das Foto mit dem Hashtag "#Frühlingshase24" auf Instagram veröffentlichen oder es unter www.stadtwerke-pfaffenhofen.de/ostern hochladen. Zu gewinnen gebe es eine Saison-Karte fürs Ilmbad, Oster-Frühstücks-Boxen, Gutscheine fürs Sharing-Angebot der Stadtwerke und Keksdosen aus Keramik. Außerdem gebe es in etlichen Geschäften kleine Aktionen und Schmankerl – vom französischen Frühstück bis zu Geschenken beim Einkauf.

Kostenloses Konzert 

(ty) Melody, Harmony und Groove" – das vereinen laut Ankündigung der städtischen Musikschule von Pfaffenhofen die Schülerinnen und Schüler von Markus Jehle am Piano, von Stefan Beuthner an der Gitarre sowie von Arno Haselsteiner an den Drums. Ihr Klassen-Vorspiel findet am morgigen Freitag, 22. März, im Theater-Saal im "Haus der Begegnung" am oberen Hauptplatz in der Kreisstadt statt. Beginn ist um 17 Uhr, Einlass ab 16.45 Uhr. Der Eintritt ist kostenlos.

"Die Schülerinnen und Schüler geben ein breitgefächertes Repertoire in unterschiedlichen Stilen der internationalen Pop-Musik zum Besten", heißt es vorab. Zudem präsentiere die Schüler-Band der städtischen Musikschule einige Lieder. Durch solche öffentliche Klassen-Vorspiele werde den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, vor einem fremden Publikum aufzutreten. Die städtische Musikschule von Pfaffenhofen ist anerkannt und gefördert vom Freistaat sowie Mitglied im Verband deutscher Musikschulen.

KEI und BEG werben für Windkraft

(ty) Wie kann die Energiewende auf Landkreis-Ebene gemeinsam gelingen? Darum ging es im öffentlichen Teil einer gemeinsamen Sitzung, zu der die beiden Gemeinderats-Gremien von Ilmmünster und Hettenshausen diese Woche zusammengekommen waren. Das erst kürzlich gegründete Landkreis-Kommunal-Unternehmen für Energie und Infrastruktur (KEI) sowie die Bürger-Energie-Genossenschaft im Kreis Pfaffenhofen (BEG) stellten – wie auch bereits in anderen Kommunen – ihr Wirken vor. 

Die Energiewende erfordere einen grundlegenden Wandel des Energie-Systems und betreffe alle – den Landkreis, die Gemeinden und die Bürger. Um die Kommunen auf ihrem Weg zur Energiewende zu begleiten, sei das KEI als Landkreis-Unternehmen aus der Taufe gehoben worden. "Es geht darum, eine zukunftssichere, unabhängige und günstige Energie-Versorgung für die Bürger aufzubauen", so KEI-Chef Arthur Kraus. "Wir möchten Energie-Souveränität für den Landkreis." Kommunen könnten dabei nicht nur mit Know-How, sondern auch finanziell unterstützt werden.

Dabei seien unterschiedliche Modelle möglich – zum Beispiel, die Kosten für den Bau einer Windkraft-Anlage zu je einem Drittel auf KEI, BEG und die jeweilige Gemeinde aufzuteilen, oder ansässige Unternehmer als beteiligte Gesellschafter ins Boot zu holen, die günstigen Strom zunehmend als Standort-Faktor sähen. "Unser Ziel ist immer die Stärkung der Gemeinden und die Schaffung eines regionalen Wertschöpfungs-Kreislaufs", so Kraus. "Die Wertschöpfung vor Ort zu behalten, heißt für uns, die Gemeinden mitbestimmen zu lassen und an den Gewinnen und Stromerträgen zu beteiligen."

Als Genossenschaft organisiere die BEG – für die Vorstands-Chef Andreas Herschmann gekommen war – die direkte Bürger-Beteiligung und sammle Bürger-Gelder über Darlehen der Mitglieder, welche verzinst würden. Damit erhielten die Beteiligten eine vorher kommunizierte Vergütung für ihre Darlehen an die Genossenschaft – mit ihren Anteilen würden die Mitglieder schlussendlich am Gewinn über alle Projekte beteiligt. "Die Gemeinderäte aus Ilmmünster und Hettenshausen reagierten offen auf die Info-Veranstaltung von KEI und BEG und stellten interessierte Fragen", so das Fazit des Kreis-Unternehmens. Beschlossen wurde diesbezüglich von den Räten nichts; es handelte sich um eine reine Information. (Foto: KEI)

Mehr Geld für Dachdecker

(ty) Ganz oben arbeiten – und zwar mit abgesichertem Lohn nach unten: Ab sofort gilt für Dachdecker ein neuer Mindestlohn. Darauf hat die Industrie-Gewerkschaft "Bauen, Agrar, Umwelt" (IG-Bau) hingewiesen. "Keiner, der als Geselle auf dem Dach arbeitet, darf mit weniger als 15,60 Euro pro Stunde nach Hause gehen. Bei ungelernten Arbeitskräften sind es 13,90 Euro", erklärt Harald Wulf, der oberbayerische Bezirks-Vorsitzende der Gewerkschaft. Insgesamt gebe es im Landkreis Pfaffenhofen nach Angaben der Arbeitsagentur zehn Dachdecker-Betriebe mit derzeit rund 50 Beschäftigten.

Wulf wertet den neuen Branchen-Mindestlohn für das Dachdecker-Handwerk als wichtige "Lohn-Haltelinie" und sagt: "Wer als Dachdecker lediglich den Branchen-Mindestlohn verdient, hat damit ab März auf einen Schlag rund 135 Euro mehr auf dem Konto – Ungelernte rund 101 Euro. Der faire Lohn fürs Dach sieht allerdings anders aus: Der Tarif-Lohn liegt aktuell bei 21,12 Euro pro Stunde."

Die neue Lohn-Untergrenze gelte für jeden Gesellen, der auf dem Dach arbeite. "Der Mindest-Lohn ist allgemeinverbindlich", sagt Wulf. Dafür hätten sich die IG-Bau und der "Zentralverband des Deutschen Dachdecker-Handwerks" stark gemacht, um dem Lohn-Dumping auf dem Dach einen Riegel vorzuschieben. Anfang nächsten Jahres steige der Dach-Mindestlohn nochmals – dann auf glatte 16 Euro (14,35 Euro bei Nicht-Fachkräften) pro Stunde. 

Frühlings-Wanderung im Auwald

(ty) Am kommenden Sonntag, 24. März, bietet das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen zusammen mit dem Auen-Zentrum Neuburg-Ingolstadt im Rahmen der "Bayern-Tour Natur" eine Führung im Auwald an. Treffpunkt für die etwa 1,5-stündige Tour ist um 10 Uhr der Parkplatz am Donau-Ruderclub in Neuburg. Die Teilnahme-Gebühr beträgt für Erwachsene acht Euro; Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren dürfen gratis dabei sein. Anmeldungen nimmt das Landratsamt bis einschließlich morgen telefonisch unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 390 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.

"Beim Spaziergang mit dem Biologen Norbert Model durch die Donau-Aue lassen sich die Teilnehmer von den ersten Frühblühern und Vogelkonzerten auf den beginnenden Frühling einstimmen", heißt es in der Ankündigung aus dem Landratsamt. Erforderlich für diese ungefähr 2,5 Kilometer lange Tour, die ausdrücklich für Familien geeignet ist, seien feste Schuhe und dem Wetter angepasste Kleidung. "Fernglas oder Bestimmungsbücher dürfen gerne mitgebracht werden", wird betont.

Güter-Umschlag erneut rückläufig

(ty) Insgesamt knapp 5,1 Millionen Tonnen Güter und damit 8,1 Prozent weniger sind im vergangenen Jahr in den bayerischen Häfen der Bundeswasserstraßen von Passau über Nürnberg bis Aschaffenburg umgeschlagen worden. "Dies ist somit nach 2019 das vierte Jahr in Folge mit einem Rückgang des Güter-Umschlags", teilte das bayerische Landesamt für Statistik mit. Insgesamt wurden den Angaben zufolge mehr als 2,3 Millionen Tonnen eingeladen sowie gut 2,7 Millionen Tonnen Güter ausgeladen. Insgesamt meldeten sich 6099 Schiffe mit Umschlags-Gütern an und ab, davon befuhren mit knapp 57 Prozent mehr als die Hälfte (3474) das Donau-Gebiet.

Betroffen von der rückläufigen Entwicklung war das Donaugebiet mit einem Rückgang um 9,3 Prozent auf knapp 2,6 Millionen Tonnen. Im Main-Gebiet wurden mit rund 2,5 Millionen Tonnen um 6,8 Prozent weniger Güter als noch im Vorjahr ein- und ausgeladen. Die Verteilung im vergangenen Jahr war mit einem Anteil des Donau-Gebietes am bayerischen Güter-Umschlag von 50,6 Prozent zu 49,4 Prozent auf dem Main nahezu ausgewogen.

Positiv entwickelte sich der Güter-Umschlag im vergangenen Jahr in Schweinfurt (plus 9,9 Prozent) und in Karlstadt (plus 6,6 Prozent), beide im Main-Gebiet. Alle übrigen Main- und Donau-Häfen lagen unter dem Niveau des Vorjahres. Die höchsten Rückgänge verzeichneten dabei Deggendorf (minus 42,3 Prozent) und Nürnberg (minus 21,7 Prozent). Die umschlagstärksten Häfen waren wie im Jahre zuvor wieder Regensburg mit rund 1,0 Millionen und Aschaffenburg mit 643 000 Tonnen.

Zu Wasser wurden von den knapp 5,1 Millionen Tonnen des Güter-Umschlags im vergangenen Jahr in Bayern hauptsächlich "Erze, Steine und Erden" (21,8 Prozent), "Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft" (21,7Prozent) sowie "Sekundärrohstoffe, Abfälle" (11,6 Prozent) transportiert. Weitere 10,3 Prozent entfielen auf "sonstige Mineralerzeugnisse" wie zum Beispiel Glas, Zement oder Gips.

Urteil: München muss Diesel-Fahrverbot ausweiten

(ty) Mit heute verkündetem Urteil hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Landeshauptstadt München dazu verurteilt, ihren Luft-Reinhalte-Plan fortzuschreiben und insbesondere ein Diesel-Fahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge der Klasse Euro-5/V umfasst. Gegen das Urteil könnten die Beteiligten nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen, erklärte der BayVGH 

Die deutsche Umwelthilfe und der Verkehrs-Club Deutschland hatten gegen eine im September vergangenen Jahres erfolgte Änderung des Luft-Reinhalte-Plans München geklagt. Mit dieser Änderung hatte die Beklagte ein zunächst im Oktober 2022 eingeführtes, zeitlich gestuftes Diesel-Fahrverbot bezüglich Euro-5/V-Fahrzeuge und Ausnahmen für Anwohner ausgesetzt beziehungsweise aufgehoben. Die Kläger fordern die Rückgängig-Machung dieser Änderung und die Wieder-Einführung strengerer Diesel-Fahrverbote, da der Grenzwert entgegen der Prognose weiter deutlich überschritten werde. Der BayVGH verurteilte die Beklagte mit heutigem Urteil dazu, ihren Luft-Reinhalte-Plan erneut fortzuschreiben.

Dabei habe die Beklagte vor allem zwei Straßenabschnitte in den Blick zu nehmen, an welchen laut Messungen Grenzwert-Überschreitungen vorliegen. Für den Bereich der Landshuter Allee gilt bereits ein zonales Diesel-Fahrverbot für Euro-4/IV-Fahrzeuge. Dieses reicht nach Ansicht des BayVGH aber nicht aus und muss angesichts der bisherigen Dauer und Höhe der Grenzwert-Überschreitung ergänzt werden, vor allem mit Blick auf Euro-5/V-Fahrzeuge. Zur konkreten Ausgestaltung ist der Beklagten ein vom Gericht zu beachtender gesetzlicher Spielraum eingeräumt; sie hat dabei aber laut Gericht folgendes abzuwägen:

♦ Eine Ausweitung des bestehenden zonalen Fahrverbots auf Euro-5/V-Fahrzeuge könnte ohne große zeitliche Verzögerung bereits im April per Stadtrats-Beschuss angeordnet werden, weil eine solche Maßnahme schon als Stufe 2 im bestehenden Luft-Reinhalte-Plan angelegt ist. Eine solche Ausweisung würde dem gesetzlichen Auftrag entsprechen, den Zeitraum der Nicht-Einhaltung des Grenzwerts so kurz wie möglich zu halten.

♦ Auch ein streckenbezogenes Fahrverbot betreffend Euro-5/V-Fahrzeuge in Kombination mit dem bestehenden zonalen Verbot für Euro-4/IV-Fahrzeuge würde laut Prognose grundsätzlich zu einer Einhaltung des Grenzwerts führen. Dafür müsste der Luft-Reinhalte-Plan neu aufgestellt und eine Öffentlichkeits-Beteiligung durchgeführt werden. Die Maßnahme könnte deshalb erst später eingeführt werden. Eine Kombination von zonalem und streckenbezogenem Fahrverbot hätte zudem komplexe und möglicherweise wenig praktikable verkehrsrechtliche Anordnungen zur Folge, die wiederum die Effektivität der Maßnahme beeinträchtigen könnten.

♦ Zudem wird die Beklagte in jeder Variante zu prüfen haben, ob die Einhaltung der Maßnahmen durch ein entsprechend auszugestaltendes Vollzugs-Konzept sicherzustellen ist.

Für den Bereich der Moosacher Straße sind erst seit Januar 2023 Mess-Daten verfügbar, die eine Grenzwert-Überschreitung dokumentieren. Auch hier muss die Beklagte geeignete und effektive Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes ergreifen; ein Diesel-Fahrverbot erachtet das Gericht insoweit aber nicht als zwingend. Für die konkrete Ausgestaltung stehen der Beklagten mehrere Szenarien zur Verfügung, zumal noch nicht feststeht, ob die Grenzwert-Überschreitungen auf "Ausweich-Verkehr" infolge des bestehenden zonalen Diesel-Fahrverbots (Mittlerer Ring/Umweltzone) zurückzuführen sind oder unabhängig davon und gegebenenfalls schon länger bestehen.


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