30-Jähriger hatte sein Gefährt nicht versichert und stand offenbar unter Drogen. 30-Jähriger steuerte besoffen durch die Stadt.
(ty) Zwei E-Scooter-Lenker, die in der vergangenen Nacht unabhängig voneinander in Ingolstadt aufgeflogen sind, müssen sich auf handfeste strafrechtliche Konsequenzen einstellen. Zunächst ertappten die Gesetzeshüter einen 30-Jährigen, dessen Gefährt nicht versichert war. Damit nicht genug: Der Mann selbst stand mutmaßlich unter Drogen-Einfluss. Später zogen Streifenbeamte einen 29-Jährigen aus dem Verkehr, der so stark alkoholisiert war, dass jetzt strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird – und ihm der Entzug seiner Fahrerlaubnis droht.
Der 30-Jährige aus Ingolstadt fiel am gestrigen Abend auf. Im Zuge der Kontrolle stellte sich laut heutiger Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion heraus, dass er ohne gültigen Versicherungs-Schutz für seinen E-Scooter mit dem Elektro-Gefährt unterwegs war. Der Mann habe "drogentypische Ausfall-Erscheinungen" gezeigt; ein Schnell-Test habe dann auch positiv auf THC reagiert. Deshalb sei eine Blutentnahme durchgeführt worden. Auf den 30-Jährigen kommt nun eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz zu. Sollte sich im Zuge der Labor-Untersuchung die Drogen-Fahrt bestätigen, dann blüht ihm weiterer Ärger.
Eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle ist in der Nacht dem 29 Jahre alten E-Scooter-Lenker zum Verhängnis geworden. Den Streifenbeamten sei im Rahmen der Überprüfungen zunächst "deutlicher Alkohol-Geruch" bei dem Ingolstädter aufgefallen. Ein freiwillig von ihm durchgeführter Atem-Test habe einen Wert in Höhe von mehr als 1,1 Promille ergeben – also im Straftaten-Bereich. Die Weiterfahrt sei deshalb unterbunden worden. Der 29-Jährige musste ebenfalls eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Auf ihn komme jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."