Hintergrund war ein Vogelgrippe-Ausbruch im Kreis Kelheim. Der kostete auf dem betroffenen Hof allen Enten und Hühnern das Leben.
(ty) Ein Geflügelpest-Ausbruch in der Gemeinde Train im Kreis Kelheim hatte bekanntlich auch Folgen für den Kreis Pfaffenhofen. Das Veterinäramt richtete eine Überwachungs-Zone im östlichen Gemeinde-Bereich von Münchsmünster ein. In den betroffenen Ortsteilen gilt 2. März eine Stall-Pflicht für sämtliche Geflügel-Bestände. Darüber hinaus sind bestimmte Hygiene-Maßnahmen einzuhalten. Auf dem betroffenen Hof im Kreis Kelheim war, wie berichtet, der komplette Geflügel-Bestand getötet worden. Das Pfaffenhofener Landratsamt teilte heute mit, dass die Aufstallungs-Pflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügel-Bestände im Raum Münchsmünster mit Wirkung zum morgigen Dienstag, 4. April, aufgehoben wird.
Wegen des Geflügelpest-Ausbruchs im Kreis Kelheim hatte das Pfaffenhofener Veterinäramt eine Überwachungs-Zone im Gemeinde-Bereich von Münchsmünster definiert: Diese umfasst neben Münchsmünster die Ortsteile Au, Auhausen, Dirnbergermühle, Forstpriel und Niedermühle. "Seitdem ist im Rahmen der durchgeführten amtlichen Untersuchungen der Geflügel-Betriebe in der Schutz- und Überwachungs-Zone kein weiterer Krankheitsfall in einem Hausgeflügel-Bestand festgestellt worden", meldete das Pfaffenhofener Landratsamt heute. Es könne davon ausgegangen werden, so Behörde weiter, dass keine weitere Verbreitung der Tierseuche durch den Ausbruch im betroffenen Betrieb stattgefunden habe. Der Ausbruch der Geflügelpest im Ausbruchs-Bestand im Landkreis Kelheim könne als getilgt betrachtet werden.
"Auf einem nicht gewerblichen geflügel-haltenden Betrieb in der Gemeinde Train ist ein Fall von HPAIV H5N1 – oder aviäre Influenza beziehungsweise Vogelgrippe genannt – festgestellt worden", hatte das Kelheimer Landratsamt am 1. März mitgeteilt. Weiter hatte die Behörde zu dem Aubruchs-Geschehen ausgeführt: "Auf dem betroffenen Hof wurden vor allem Enten und Hühner gehalten, wobei viele der Hühner durch den Erreger erkrankten und danach verstarben." Aus seuchen-hygienischen Gründen war nach Angaben der Behörde "das restliche Geflügel getötet und unschädlich beseitigt" worden.
Außerdem richtete das Veterinäramt des Landkreises Kelheim zur Eindämmung der Infektions-Gefahr eine Schutz- sowie eine Überwachungs-Zone um den betroffenen Hof ein. In den jeweiligen Bereichen kamen deshalb Haltungs-, Handels- und Transport-Beschränkungen für ansässige Geflügel-Halter zum Tragen. Die definierte Schutz-Zone umfasste einen drei Kilometer großen Radius vom betroffenen Betrieb. Die Überwachungs-Zone umfasste einen zehn Kilometer großen Radius – sie betraf damit auch den Landkreis Pfaffenhofen, und zwar im Gemeinde-Bereich von Münchsmünster
Zum Hintergrund:
Aktueller Geflügelpest-Ausbruch hat auch Folgen für den Kreis Pfaffenhofen