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Bislang 8874 Infektionen: 7424 Betroffene gelten als genesen, 108 gestorben, 1342 aktive Fälle. Sieben-Tage-Inzidenz: 479,9. Die aktuellen Regeln im Überblick.

(ty) Im Kreis Neuburg-Schrobenhausen gibt es in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie berichtet, mittlerweile 108 Menschenleben zu beklagen. Die weitere Situation im Kreis stellt sich laut aktuellen Angaben des Landratsamts wie folgt dar: Bislang – Stand: heute, 12 Uhr – wurden insgesamt 8874 Landkreis-Bürger positiv auf den neuartigen Erreger getestet. Das sind 76 mehr als gestern gemeldet. Von den Infizierten gelten mittlerweile 7427 als genesen – 106 mehr als gestern. Momentan gebe es im Landkreis 1342 aktive Corona-Fälle (gestern: 1372). Aktuelle Zahlen aus den Gemeinden zeigt die Tabelle unten. Seit 4. Dezember gelten bayernweit weitere massive Regel-Verschärfungen (Details siehe unten).

Das Gesundheitsamt hat für Nachfragen von Kontakt-Personen seit 8. November eine eigene Telefon-Hotline unter der Nummer (0 84 31) 57 - 675 eingerichtet. Diese sei von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geschaltet. Zudem könnten Anfragen, gerade an den Wochenenden, auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Lesen Sie dazu auch: Kreis Neuburg-Schrobenhausen verschärft die Quarantäne-Regelungen

Im Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen werden nach heutigen Angaben des Landratsamts derzeit acht Patienten behandelt (gestern: elf), bei denen eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus offiziell bestätigt ist – zwei von ihnen (gestern: zwei) werden intensiv-medizinisch betreut und beatmet (Stand: heute, 6.30 Uhr).

In der KJF-Klinik "Sankt Elisabeth" in Neuburg an der Donau werden laut heutiger Meldung des Landratsamts derzeit 22 Patienten behandelt (gestern: 21), bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus bestätigt ist – fünf von ihnen (gestern: vier) werden intensiv-medizinisch betreut und beatmet (Stand: heute, 8.30 Uhr).

 

Die Auslastung der Intensiv-Betten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts nach jüngstem Stand bei 86,7 Prozent.

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – beträgt für den Kreis Neuburg-Schrobenhausen laut jüngsten Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) aktuell 479,9 (Stand: heute).

Im Freistaat gelten seit 24. November angesichts der aktuellen Corona-Situation massiv verschärfte Regeln. Für nicht gegen das Virus geimpfte Menschen gibt es strenge Kontakt-Beschränkungen. Die 2G-Regel wird flächendeckend ausgeweitet, es gibt kaum mehr Ausnahmen: Sie gilt künftig unter anderem auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur-Betriebe und Nagel-Studios, außerschulische Bildung und Partei-Veranstaltungen. Auch die "2G-plus"-Regel wird ausgeweitet. Für den Handel greift eine Beschränkung auf eine Person pro zehn Quadratmeter. Gastro-Betriebe müssen um 22 Uhr schließen. Bars, Discos, Clubs und Bordelle werden ganz dichtgemacht. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sind verboten. In Kreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 gibt es zusätzliche Schließungen – etwa der Gastronomie – sowie Veranstaltungs-Verbote. Hier die neuen Regelungen im Überblick sowie weitere Details: Diese knallharten Corona-Regelungen gelten ab 24. November in Bayern

Seit 4. Dezember gelten weitere deutliche Verschärfungen. Die so genannte 2G-Regel gilt jetzt nicht mehr nur für die Gastronomie in geschlossenen Räumen, sondern auch für die Außen-Gastro: Zugang haben somit nur noch gegen Corona geimpfte oder von einer Corona-Infektion genesene Personen. Gleiches gilt seit 8. Dezember für alle Geschäfte, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Strenge Kontakt-Beschränkungen gibt es für Zusammenkünfte, an denen nicht gegen Corona geimpfte Personen teilnehmen. Außerdem: Bundesliga-Spiele finden bis auf weiteres ohne Zuschauer statt. Und: An Silvester sowie an Neujahr sind Menschen-Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Hier die Details: Es wird noch deutlich strenger: Neue Corona-Regeln für Bayern beschlossen

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

 

Vor dem Hintergrund der Corona-Regelungen beziehungsweise Lock-Downs hatte das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen – nicht zuletzt wegen vieler Fragen, die bei Unternehmern aufkommen – ein eigenes Info-Telefon des Gewerbeamts eingerichtet, über das Fragen rund um diese Maßnahmen beantwortet werden. Diese Hotline ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 110 erreichbar – und zwar montags bis freitags zwischen 8 und 12 Uhr. Fragen von Unternehmern könnten auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. 

Gesundheits-Themen werden unter der genannten Nummer nicht beantwortet, wie betont wird. Hierfür hat das Gesundheitsamt des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ein eigenes Bürger-Telefon eingerichtet. Dieses ist unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 555 zu folgenden Zeiten zu erreichen: montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 14 Uhr. Per E-Mail kann man sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

Der Landkreis hat zwei Corona-Test-Zentren eingerichtet: in den Räumen des ehemaligen Penny-Marktes an der Rinderhofer Breite 11 in Schrobenhausen-Mühlried sowie an der Monheimer Straße 66 in Neuburg an der Donau (Berufsschul-Container). Termin-Vereinbarungen für die Antigen-Schnelltests sind unter http://schnelltest.kkh-sob.de/ erforderlich. Für PCR-Tests sind die Termine vorab unter http://pcrtest.kkh-sob.de/ zu vereinbaren. Weitere offizielle Infos dazu finden Sie unter diesem Link. Informationen zu den hiesigen Impf-Zentren finden Sie hier.

Das genannte Bürger-Telefon des Gesundheitsamts dient unter anderem auch als Anlaufstelle für diejenigen, die direkten Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Wer Symptome aufweise, könne sich auch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der Beratung über die Hotline des bayerischen Gesundheits-Ministeriums unter der Telefonnummer (0 91 31) 68 08 - 51 01. Informationen sind auch online beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de sowie beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter www.lgl.bayern.de abrufbar.

Die bayerische Staatsregierung hat mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere offizielle Anlaufstelle für die Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie außerdem samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, etwaigen Beschränkungen sowie in Sachen Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler werden dort – auch an Feiertagen – beantwortet. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit durch die Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit unterstützt. 

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.

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