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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Christopher Schindler übernimmt in Schweitenkirchen

(ty) Die Fußballer des FC Schweitenkirchen beginnen das neue Jahr mit einem neuen Spielertrainer. Christopher Schindler (Foto oben) wechselt zum 1. Januar an die Leitlhöhe und übernimmt den aktuellen Zehnten der Kreisklasse 2. Das teilte der Verein jetzt mit. Innerhalb kurzer Zeit sei es der Abteilungs-Leitung des FCS gelungen, sich mit einem neuen Spielertrainer auf eine langfristige Zusammenarbeit zu verständigen. Nach dem Rücktritt von Michael Schrätzenstaller übernehme nun Christopher Schindler bei den Rotgrauen. "Vom ersten Telefonat bis zur Unterschrift vergingen nur wenige Tage", berichtet FCS-Fußball-Boss Baris Basaran über die Blitz-Einigung und schwärmt: "Ein überragender Offensiv-Spieler mit vielen Jahren Trainer-Erfahrung – und noch dazu ein richtig cooler Typ. Mehr hätten wir uns gar nicht wünschen können."

Schindler ist 33 Jahre alt und agierte zuletzt beim SV Petershausen. Der Offensivmann wechselte im Jahre 2015 als spielender Co-Trainer zu dem Klub im Landkreis Dachau, im Sommer 2016 übernahm er dann das Amt des Cheftrainers. Vier Spielzeiten lang leitete er in der Folge die Geschicke des Kreisklassisten, ehe er vor der laufenden Saison aus privaten Gründen Platz machte. Nun zeigt sich Schindler aber wieder bereit für neue Aufgaben: "Ich freue mich sehr auf die Herausforderung in Schweitenkirchen", sagt er. "Die Mannschaft hat großes Potenzial, sämtliche Rahmenbedingungen passen für mich perfekt. Es kann gerne sofort losgehen."

Vor seiner Zeit in Petershausen war der künftige Schweitenkirchener Spielertrainer unter anderem für den SC Kirchdorf am Ball, wo er 2014 mit 29 Saison-Treffern sogar Torschützenkönig in der Kreisklasse wurde. Beim TSV Eching sammelte er außerdem bereits Landesliga-Erfahrung, in der Jugend streifte er sich das Trikot des FC Bayern München und des FC Ingolstadt über.

Für die Schweitenkirchener geht die Saison am 20. März 2022 weiter. Das klare Ziel ist der Klassenerhalt, aktuell steht der FCS drei Punkte über der Relegationszone. Zum Auftakt der Restrunde kommt es direkt zum Derby gegen den TSV Wolnzach. Abteilungs-Leiter Basaran ist zuversichtlich: "Wir haben als Aufsteiger die Qualität, um die Liga zu halten. Und mit Chris haben wir nun auch noch einen enorm wichtigen Baustein hinzugewonnen."

Wer soll geehrt werden?

(ty) Auch im kommenden Jahr sollen wieder langjährig ehrenamtlich tätige Frauen und Männer aus wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und kirchlichen Organisationen im Landkreis Pfaffenhofen für ihren besonderen Einsatz gewürdigt werden. Das wurde heute aus dem Landratsamt gemeldet. Verdiente Männer und Frauen können ab sofort als potenzielle Adressaten dieser Auszeichnung vorgeschlagen werden – allerdings gibt es dabei gewisse Vorgaben zu beachten und die Vorschläge müssen zudem rechtzeitig eingehen.

Vorgeschlagen werden können den Angaben der Landkreis-Behörde zufolge Personen, die zum Beispiel das Amt des Ersten Vorsitzenden 15 Jahre lang ausgeübt haben oder noch ausüben sowie Personen, die 20 Jahre lang als Zweiter oder Dritter Vorsitzender, Hauptkassier, Jugend- oder Abteilungsleiter tätig waren oder noch sind. "Ebenso können Personen geehrt werden, die aktiv, ehrenamtlich und in besonderer Weise 25 Jahre im Verein tätig waren beziehungsweise immer noch sind", heißt es weiter. Die entsprechenden Richtlinien könnten im Landrats-Büro unter der Rufnummer (0 84 41) 27 39 4 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.

Das Landratsamt bittet in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung alle infrage kommenden Vereine und Organisationen im Kreis Pfaffenhofen, die noch kein gesondertes Anschreiben ihrer Gemeinde erhalten haben, darum ihre  für die nächste Ehrung in Frage kommenden Personen – unter Beachtung und Zugrundelegung der maßgeblichen Richtlinien – bis spätestens 31. Januar 2022 beim Landratsamt in Pfaffenhofen (Büro Landrat, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen) vorzuschlagen.

 

Kostenlose Energie-Sprechstunde

(ty) Vor dem Hintergrund der Corona-Krise werden die regelmäßigen Energie-Sprechstunden des Landkreises Pfaffenhofen derzeit bekanntlich nur telefonisch durchgeführt. Am kommenden Montag, 29. November, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger wieder kostenlos von Fachleuten beraten lassen. Termine werden an diesem Abend zwischen 17.30 und 20.10 Uhr vergeben. Eine Anmeldung zu den Terminen ist im Landratsamt bei Harald Wunder unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 - 3 99 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Wie senke ich meine Energiekosten? Welche Förderprogramme kann ich nutzen? Wann brauche ich einen Energie-Ausweis? Wie lese ich meine Heizkosten- und Nebenkosten-Abrechnung richtig? Unter anderem auf diese Fragen gibt es kostenlose Antworten. Der Landkreis bietet regelmäßig kostenlose Energie-Sprechstunden an, in denen unabhängige zertifizierte Energieberater produktneutral über Energie-Einsparmöglichkeiten und die Steigerung der Energie-Effizienz bei Neubau und Sanierung beraten. "In den Sprechstunden (jeweils 40 Minuten) wird eine unkomplizierte und objektive Hilfestellung beim Einstieg in das Thema Energie-Effizienz und erneuerbare Energien geboten", heißt es aus der Kreisbehörde. 

Neue Regelung: Polizei kündigt Kontrollen an

(ty) Vor dem Hintergrund mehrerer schwerer Verkehrsunfälle auf der Staatsstraße 2341 hatte sich die Straßenverkehrs-Behörde beim Landratsamt in Freising in Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeiinspektion in Neufahrn bei Freising zu einer Änderung der bisher geltenden Verkehrsregelung entschieden. "Auf dem gesamten Straßenstück zwischen Neufahrn und Massenhausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 Kilometer pro Stunde begrenzt", erklärt ein Polizei-Sprecher.

Außerdem wurde für den gesamten Bereich ein Überhol-Verbot – teilweise bleibt das Überholen von Traktoren erlaubt – angeordnet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen durch das Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen erfolgte nach Angaben der Polizei zum 22. November. "Um den Verkehrsteilnehmern eine gewisse Eingewöhnungsphase zu ermöglichen, wird darauf hingewiesen, dass spätestens in der 50. Kalenderwoche wieder damit begonnen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Radar-Messungen zu überwachen", kündigt die Polizei an.

 

Was in Bayern angebaut wird

(ty) Wie das bayerische Landesamt für Statistik jetzt mitgeteilt hat, beträgt nach den endgültigen Ergebnissen der Bodennutzungs-Haupterhebung in diesem Jahr die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Freistaat rund 3 094 700 Hektar. Davon entfallen 2 024 900 Hektar auf Ackerland, 1 054 700 Hektar auf Dauergrünland und 14 900 Hektar auf Dauerkulturen.

Bayerns Landwirte bewirtschaften mit 51,9 Prozent weiterhin über die Hälfte des Ackerlandes mit Getreide zur Körnergewinnung einschließlich Körnermais und Corn-Cob-Mix (CCM). Die hierfür genutzte Fläche ging jedoch im Vergleich zum Vorjahr um 8100 Hektar auf 1 050 300 Hektar zurück. Die wichtigsten Fruchtarten dieser Kategorie sind wie in den Vorjahren Weizen mit 505 100 Hektar (48,1 Prozent) und Gerste mit 292 500 Hektar (27,9 Prozent). Körnermais/Mais zum Ausreifen einschließlich CCM hat mit einer Anbaufläche von 119 000 Hektar einen Anteil von 11,3 Prozent.

Verglichen mit dem Vorjahr gab es knapp vier Prozent mehr Weizenflächen, knapp zehn Prozent weniger Gerste und fast ein Prozent weniger Körnermais/Mais zum Ausreifen einschließlich CCM. Auf 424 300 Hektar wird Silomais/Grünmais angebaut. Somit ist Mais mit einer Anbaufläche von insgesamt 543 300 Hektar, was einem Anteil von 26,8 Prozent am gesamten Ackerland entspricht, weiterhin die bedeutendste Kulturpflanze in Bayern.

Auf 127 000 Hektar des Ackerlands werden Handelsgewächse angebaut, wobei mit einer Anbaufläche von 92 400 Hektar der weitaus größte Teil auf den Winterraps entfällt. Verglichen mit dem Vorjahr nimmt die Anbaufläche für Winterraps um sechs Prozent zu. Die Anbaufläche von Sonnenblumen ist abermals auf nun rund 6400 Hektar angewachsen.

Die Anbaufläche von Hackfrüchten (102 300 Hektar) hat gegenüber dem Vorjahr leicht abgenommen (minus 4,0 Prozent). Auf 61,5 Prozent der Fläche für Hackfrüchte werden Zuckerrüben (62 900 Hektar) und auf 38,2 Prozent Kartoffeln (39 100 Hektar) angebaut. Die Anbaufläche von Hülsenfrüchten zur Körnergewinnung stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht um 1,7 Prozent auf 41 700 Hektar. Die wichtigsten Kulturarten in dieser Kategorie sind mit 19 800 Hektar die Sojabohnen, gefolgt von den Erbsen mit 13 800 Hektar. 

Der Freistaat kassiert mächtig mit

(ty) Die Finanzämter im Freistaat haben im vergangenen Jahr insgesamt 1,90 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Wie das bayerische Landesamt für Statistik jetzt weiter mitteilte, entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 4,8 Prozent beziehungsweise 86,8 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen als Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Insgesamt wurden 35 191 steuerpflichtige Erwerbsfälle im vergangenen Jahr erfasst. Das sind 6,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Vererbt oder verschenkt wurde dabei ein Vermögenswert von 14,64 Milliarden Euro – plus 8,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen beziehungsweise -begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe, verblieben steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von 11,60 Milliarden Euro (plus 19,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr) zur Steuerfestsetzung.

75,1 Prozent, konkret 1,43 Milliarden Euro, der festgesetzten Steuereinnahmen ergaben sich aus Erwerben von Todes wegen – durch Erbschaften und Vermächtnisse. Die 26 483 Erben zeigten den Finanzämtern einen für die Steuerfestsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 6,66 Milliarden Euro an. Daneben wurden 8708 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 4,94 Milliarden Euro zu einer Steuerfestsetzung von 472,0 Millionen Euro.

Sehr große Vermögens-Übertragungen gab es nur selten: 0,7 Prozent der unbeschränkt steuerpflichtigen Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Mit einem Anteil von 24,1 Prozent waren sie jedoch maßgeblich an den Erbschaft- und Schenkungsteuer-Einnahmen des Freistaates beteiligt.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer-Statistik weist nur die Vermögens-Übertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Die Mehrzahl der tatsächlichen Erbschaften und Schenkungen liegt jedoch unterhalb der vergleichsweise hohen Freibetrags-Grenzen und ist entsprechend nicht erfasst. Basis der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2020, das heißt: Der Steuer-Entstehungs-Zeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren eingetreten sein. 


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