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Bislang 3684 Infektionen: 3467 Betroffene genesen, 143 gestorben, 74 aktive Fälle, Sieben-Tages-Inzidenz bei 28,1.

(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen, wie berichtet, mittlerweile 143 Menschenleben zu beklagen. Das Landratsamt veröffentlicht eine tägliche Übersicht (siehe unten), in welchen Gemeinden die mit dem Virus infizierten Menschen, die gestorben sind, gelebt haben beziehungsweise wie viele bestätigte Infektionsfälle und genesene Patienten es in welcher Kommune gibt. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von gestern um neun erhöht und beträgt nunmehr 3684.

 

Von den bislang insgesamt 3684 Menschen aus dem Kreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung der Behörde mittlerweile 3467 als genesen – das sind zwölf mehr als gestern gemeldet. Die Zahl der Infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis leicht verringert und beträgt – Stand: heute Vormittag – derzeit 74 (gestern: 77). Die infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. 

Insgesamt 109 Menschen aus dem Landkreis (gestern: 92) gelten derzeit als so genannte Kontakt-Personen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne, meldet das Landratsamt. Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen betreut laut der heutigen Morgen-Statistik derzeit fünf Patienten (gestern: fünf), bei denen eine Corona-Infektion bestätigt worden ist. Einer davon wird intensiv-medizinisch versorgt. Bei einem weiteren Patienten bestehe derzeit der Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion.

Der Wert der Sieben-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 28,1 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert des RKI ist für etwaige weitergehende Regelungen beziehungsweise Einschränkungen in so genannten Corona-Hotspots maßgeblich.

Im Freistaat gibt es seit 16. Dezember im Kampf gegen die Corona-Pandemie einen harten Lock-Down. Die Maßnahmen, auf die sich die Bundeskanzlerin und die Regierungs-Chefs der Länder verständigt hatten, wurden vom bayerischen Kabinett beschlossen. Unter anderem gilt eine nächtliche Ausgangssperre, bei Verstößen sollen 500 Euro Bußgeld fällig werden. Zahlreiche Geschäfte müssen geschlossen bleiben; auch Kitas und Schulen sind geschlossen (Harter Corona-Lock-Down in Bayern: Das gilt ab Mittwoch, 16. Dezember). Dann wurde beschlossen, dass der harte Lock-Down bis Ende Januar fortgesetzt wird; außerdem gibt es weitere Verschärfungen (Lock-Down wird verlängert, schärfere Kontakt-Beschränkungen). Diese strengen Regelungen wurden mittlerweile bis 14. Februar verlängert; lesen Sie dazu: Harter Lock-Down in Bayern verlängert 

Am 11. Februar hat der bayerische Ministerrat beschlossen: Der wegen der Corona-Pandemie geltende Lock-Down wird im Freistaat bis zum 7. März verlängert. Zugleich wurden aber auch Lockerungen angekündigt. Die nächtliche Ausgangssperre soll nur mehr in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 gelten – und zwar von 22 bis 5 Uhr. Ab 22. Februar wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschluss-Klassen der Wechsel-Unterricht oder Präsenz-Unterricht mit Mindest-Abstand zugelassen. Auch Kitas und Fahrschulen können ab 22. Februar wieder öffnen. Frisöre dürfen unter Auflagen ab 1. März wieder aufmachen. Hier die jüngsten Kabinett-Beschlüsse im Detail: Lock-Down in Bayern wird verlängert, aber Schulen, Kitas und Frisöre öffnen

Seit 19. Oktober 2020 ist das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt wieder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", hatte ein Sprecher bereits erklärt. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung der Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen. 

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Informationen des bayerischen Innen-Ministeriums zu den neuen Regelungen ab 2. November finden Sie unter diesem Link. Informationen und Formulare für Reise-Rückkehrer findet man auch auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de.

Aktuelle Informationen für Unternehmen, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) online auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.

 

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und den Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Hier seien ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem LGL über den elektronischen Meldeweg durch die bayerischen Gesundheitsämter mitgeteilt wurden und die die Referenz-Definition des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handle, könne es zu geringfügigen Unterschieden zwischen regionalen Zahlen und denen des LGL kommen. Darüber hinaus könne es in seltenen Fällen von technischen Übermittlungs-Problemen einzelner Stadt-/Landkreise zu vorübergehenden Abweichungen zu den aktuell veröffentlichten Zahlen des LGL kommen. Das LGL wiederum meldet die bayerischen Fälle an das RKI (hier die Infos), auch hier könne es – zum Beispiel – durch unterschiedliche Aktualisierungs-Zeitpunkte zu abweichenden Daten kommen. Die Zahlen werden täglich aktualisiert.

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