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Der 35-Jährige wurde gestern Vormittag in Ingolstadt aus dem Verkehr gezogen. Ihm droht jetzt auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

(ty) Am gestrigen Vormittag ist kurz vor 10 Uhr auf der Goethestraße in Ingolstadt ein 35 Jahre alter E-Scooter-Fahrer von der Polizei kontrolliert worden, weil er in Schlangenlinien unterwegs war und weil an seinem Gefährt kein Versicherungs-Kennzeichen angebracht war. Ein Alko-Test habe bei dem Mann einen Wert von umgerechnet mehr als drei Promille ergeben. Die Weiterfahrt des 35-Jährigen sei von den Gesetzeshütern unterbunden worden. Er habe sich nun strafrechtlich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu verantworten; hinzu kommt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungs-Gesetz.

 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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