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Noch schärfere Maßnahmen ab dem morgigen Mittwoch. Wir fassen zusammen, was nun alles zu beachten ist.

(ty) Jetzt ist offiziell, was sich bereits abgezeichnet hatte: Die Sieben-Tages-Inzidenz bezüglich der Corona-Infektionen im Kreis Pfaffenhofen liegt umgerechnet auf 100 000 Einwohner über dem kritischen Wert von 100. Dies hat das bayerische Gesundheits-Ministerium heute auf seiner Internet-Seite veröffentlicht. Damit springt die Corona-Ampel für den Landkreis von "rot" (Inzidenz über 50) auf "dunkelrot" und ab dem morgigen Mittwoch, 28. Oktober, gelten noch strengere Maßnahmen. Weiter eingeschränkt werden demnach die Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkohol-Verkauf und zur maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen. Wir fassen nachfolgend zusammen, welche Regelungen die Menschen im Kreis Pfaffenhofen nunmehr zu beachten haben.

 

Der Wert für die Sieben-Tage-Inzidenz umgerechnet auf 100 000 Einwohner liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach offiziellen Angaben bei 103,72 (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit, LGL, Stand: heute, 8 Uhr) beziehungsweise bei 81,9 (Robert-Koch-Institut, RKI, Stand: heute, 0 Uhr). Der höhere der beiden Werte gilt allerdings als bindend. Und damit springt die Ampel für den Landkreis auf "dunkelrot".

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen hatte sich, wie berichtet, allein über das vergangene Wochenende im Landkreis um insgesamt 78 erhöht; in den Tagen zuvor standen jeweils Zunahmen um 20, 28 und sieben Fälle zu Buche. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich laut Landratsamt seit gestern erneut um zwölf erhöht und beträgt nunmehr insgesamt 771. Weitere Zahlen zur aktuellen Infektions-Lage im Landkreis sowie Daten aus den einzelnen Gemeinden finden Sie hier: Corona-Lage im Kreis Pfaffenhofen: Neueste Zahlen aus allen Gemeinden

Mit dem Erreichen der "dunkelroten" Stufe der Corona-Ampel gelten laut Mitteilung aus dem Landratsamt ab morgen, 27. Oktober, im Kreis Pfaffenhofen insgesamt folgende Regelungen:

  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Für Veranstaltungen aller Art gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50; Ausnahmen gelten für Kirchen-Veranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.
  • In allen Schulen besteht unabhängig von der Jahrgangsstufe Masken-Pflicht auch am Platz.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch für Besuche in der Gastronomie hinsichtlich gemeinsamer Tischnutzung.

  • Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstags-Feiern oder ähnliche Feierlichkeiten ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
  • Bei Tagungen und Kongressen, sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos besteht Maskenpflicht auch am Platz
  • Für Zuschauer von Sport-Veranstaltungen besteht Maskenpflicht.
  • In Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbaren Kulturstätten) sowie zoologischen und botanischen Gärten besteht Masken-Pflicht
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeit-Einrichtungen (Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeit-Einrichtungen) besteht Masken-Pflicht
  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen besteht Masken-Pflicht; gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

"Von einer Maskenpflicht für stark frequentierte öffentliche Plätze wird weiterhin noch abgesehen, da sich das Infektions-Geschehen im Landkreis Pfaffenhofen auf keinen Hotspot konzentriert", teilte die Behörde in einer Presseerklärung am heutigen Nachmittag mit. Zugleich wird aber erklärt: "Bei einer Änderung der Infektionslage kann für ausgewählte, stark frequentiert Plätze eine Masken-Pflicht angeordnet werden."

Die genannten Maßnahmen "gelten bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung der Überschreitung des Inzidenz-Wertes auf der Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege"; der Link lautet: www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Pfaffenhofen werde dies dann auch wieder öffentlich bekanntgeben.

Seit Montag, 19. Oktober, ist angesichts der jüngsten Corona-Entwicklungen das Bürgertelefon am Pfaffenhofener Landratsamt wieder von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr unter der Nummer (0 84 41) 27 - 2 60 erreichbar. "Die Servicezeiten können je nach Bedarf wieder kurzfristig angepasst werden", hatte ein Sprecher bereits erklärt. Am Bürgertelefon des Landkreises werden den Angaben zufolge allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis beantwortet, es gebe außerdem Verhaltens-Empfehlungen sowie Informationen zur jeweils aktuellen Umsetzung Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung im Landkreis Pfaffenhofen.

Hier finden Sie alle bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick


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