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Es geht um die Masche mit falschen Gewinn-Versprechen. Im aktuellen Fall wären erst einmal 650 Euro fällig gewesen. Tipps zur Prävention.

(ty) Ein bislang unbekannter Anrufer hat am gestrigen Nachmittag gegen 15.15 Uhr bei einer Seniorin aus Wolnzach einen Trickbetrug versucht. Er gab laut Polizei am Telefon vor, dass die Frau stolze 21 000 Euro in einem Preisausschreiben gewonnen habe. Um allerdings die Auszahlung dieser Summe zu ermöglichen, müsse die Wolnzacherin erst einmal Gutschein-Karten im Wert von 650 Euro erwerben. Diese würden dann bei ihr abgeholt. Die vermeintliche Gewinnerin konnte von ihrer Schwiegertochter gerade noch davon abgehalten werden, die Gutschein-Karten zu kaufen, berichtet die Polizei.

 

Die Schwiegertochter sei es dann auch gewesen, die dazu geraten habe, den Fall bei der zuständigen Polizeiinspektion in Geisenfeld zur Anzeige zu bringen. Dort laufen jetzt die Ermittlungen wegen des versuchten Trickbetrugs, wie heute gemeldet wurde. Die Beamten mahnen einmal mehr, gerade bei derartigen Anrufen mit Gewinn-Versprechen oder auch bei sonstigen perfiden Maschen – zum Beispiel Enkel-Trick oder falsche Polizeibeamte – äußerst vorsichtig zu sein, nicht auf die Wünsche oder Forderungen einzugehen sowie die Polizei zu verständigen. Nachfolgend lesen Sie weitere Hinweise zu derartigen Betrügereien sowie konkrete Präventions-Hinweise.

"Sie haben gewonnen!" Wer freut sich nicht, das zu hören. Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein, heißt es auf www.polizei-beratung.de. Denn dabei könne es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinn-Versprechen handeln. Das Versprechen angeblich hoher Gewinne sei eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode sei immer ähnlich: Vor einer Gewinn-Übergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, kostenpflichtige Telefon-Nummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten werde.

Was die Polizei rät, wenn Sie angeblich gewonnen haben:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefon-Nummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkarten-Nummern oder Ähnliches.

  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefon-Nummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertrags-Abschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucher-Zentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucher-Zentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bank-Berater.

 

  • Teilen Sie Ihrem Telefon-Anbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungs-Betrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrift-Einzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
  • Weitere offizielle Informationen der Polizei zu dieser Masche gibt es auch unter diesem Link.

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