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Wer seine Angelegenheiten nicht oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, dem wird eine Person zur Seite gestellt, die ihn offiziell vertritt.

(ty) Insgesamt standen zum Ende des vergangenen Jahres im Landkreis Pfaffenhofen 1348 Menschen unter gesetzlicher Betreuung. Das teilte Richard Lechner, der Leiter des zuständigen Sachgebiets ("Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren") am Landratsamt heute mit. Zum Vergleich: Ein Jahr zuvor betrug die Zahl noch 1328 Personen.

Zur Erklärung: Bei einer Betreuung werde einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen könne, eine Person – ein so genannter Betreuer – zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt.

 

Die Bestellung eines solchen Betreuers erfolge allerdings nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht. "Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe", erklärt Lechner. Das bedeute: "die Sachverhalts-Aufklärung einschließlich Betreuer-Vorschlag als Entscheidungs-Voraussetzung für den Betreuungsrichter".

 

Mit 466 solchen Sachverhalts-Ermittlungen im vergangenen Jahr befinde sich die Zahl weiter auf einem hohem Niveau – im Vorjahr waren es 488 Sachverhalts-Ermittlungen. "Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen", erklärt Lechner. In der Regel übernehmen seinen Worten zufolge Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder, die Aufgaben des Betreuers. Falls sich allerdings keine geeignete Person finde, werde ein Berufsbetreuer bestellt.


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