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Gerichtsmediziner erläuterte gestern vor dem Ingolstädter Landgericht detailliert die Ergebnisse der Obduktion im Fall Anastasia 

(ty) Gestorben ist die schwangere Anastasia zwar letztlich, weil sie noch lebend in Ingolstadt in die Donau geschmissen worden war und da ertrank. Ihre massiven Kopfverletzungen – insgesamt acht – indes hätten in zwei Fällen ebenso den Tod herbeigeführt. Detailliert erläuterte gestern der Gerichtsmediziner Randolph Penning die Ergebnisse der damaligen Obduktion. Und die sprechen von einer mehr als brutalen Vorgehensweise ihres Mörders.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Christian A. – wie mehrfach berichtet – vor, am Abend des 28. November 2015 die hochschwangere Anastasia M. auf eben jene bestialische Weise ermordet zu haben. Und mit ihr das ungeborene Kind, das laut Obduktion erstickt ist, als der Kreislauf der Mutter zusammenbrach. Der Angeklagte indes bestreitet die Tat, wie er in einer Erklärung von seinem Verteidiger verlesen ließ.

Es ist ein unglaublich bestialischer Mord, der Christian A. da zur Last gelegt wird. Die tote Anastasia hatte eine massive Verletzung an der rechten Stirn, bei der auch Hirnmasse ausgetreten war. Daran aber sei sie nicht gestorben. Dazu hatte sie sozusagen keine Zeit mehr, weil ihr Mörder sie in die Donau geworfen hatte und Anastasia ertrunken war, bevor diese Verletzung den Tod hätte herbeiführen können.

Aber das ist nicht die einzige Verletzung, die die Schwangere am Schädel aufwies. Es gab noch eine zweite massive Verletzung an der rechten Schädelpartie. Die könnte, so der Mediziner, mit einem großflächigen Gegenstand hervorgerufen worden sein und habe dazu geführt, dass ihr Schädel völlig zertrümmert worden war. Auch an dieser Verletzung wäre die hochschwangere Anastasia letztlich gestorben.

Interessant ist der zeitliche Tatablauf, der sich aus den Verletzungen ergibt. Während die Stirnverletzung deutliche Einblutungen zeigte, was darauf hindeutet, dass sie diesen Schlag bis zu ihrem Ertrinkungstod überlebt hat, was auch die Untersuchungsergebnisse der Lunge bestätigen, ergibt sich bei der zweiten Verletzung ein anderes Bild.

Erst nach dem Ertrinkungstod muss für den Gutachter der zweite heftige Schlag erfolgt sein, der ihre rechte Schädelhälfte völlig zertrümmerte. Und da die Einblutungen bei dieser Verletzung sehr gering waren, geht der Gerichtsmediziner davon aus, dass Anastasia zum Zeitpunkt dieses Schlages bereits tot war.

Penning vermutet, dass die bereits ertrunkene Anastasia über irgendwelche Muskelreaktionen möglicherweise noch Geräusche verursacht hat, was ihren Mörder zu der Annahme gebracht haben könnte, sie sei noch nicht tot. Und zu dem Entschluss, noch einmal brutal zuzuschlagen.


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