Der Mann ließ seinen demolierten Pkw abschleppen, ohne den Schaden an einer Leitplanke anzugeben. Dann kam ans Licht, dass für ihn ein Fahrverbot gilt.
(ty) Viel strafrechtlichen Ärger hat sich ein 35-jähriger Pkw-Fahrer eingehandelt, der am frühen gestrigen Morgen im Stadtbereich von Ingolstadt einen Verkehrsunfall gebaut und danach sein demoliertes Auto von einem Abschlepp-Unternehmen hat abholen lassen, in der Hoffnung, dass niemandem sei illegales Tun, nämlich Unfallflucht, auffällt. Wie die örtliche Verkehrspolizei-Inspektion heute mitteilt, kam später ans Licht, dass der Neuburger wegen eines aktuellen Fahrverbots gar nicht am Steuer seines BMW hätte sitzen dürfen.
Das besagte Abschlepp-Unternehmen habe im Laufe des gestrigen Vormittags die Verkehrspolizei Ingolstadt darüber in Kenntnis gesetzt, dass es in frühen Morgenstunden auf der B16 einen BMW abgeschleppt hatte, berichten die Ordnungshüter. Der Fahrer, eben jener 35-jährige Neuburger, habe gegenüber dem Abschlepper angegeben, dass kein Fremdschaden entstanden sei. Auf dem Betriebshof und bei Helligkeit seien dem beauftragten Mitarbeiter aufgrund des Schadensbildes am BMW jedoch Zweifel an den Schilderungen des Mannes gekommen. Deswegen habe er die Polizei verständigt.
Eine Streifen-Besatzung habe daraufhin am Unfallort, dem Einmündungs-Bereich von B16 und der Karlskroner Straße, einen Schaden an einer Leitplanke festgestellt. Laut Polizei leiteten die Beamten aus diesem Grund ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen den Pkw-Fahrer ein. Bei ihren Recherchen sei zu Tage gekommen, dass sei Ende November ein rechtskräftiges Fahrverbot gegen den Neuburger bestehe, so die Gesetzeshüter. Aufgrund dessen müsse der 35-Jährige nun mit gleich zwei Strafanzeigen rechnen. Zum Delikt der Unfallflucht komme als weiteres Vergehen "Fahren trotzt Fahrverbots" hinzu.





