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Der Kleintransporter-Lenker fuhr laut Polizei fast ungebremst in Kreisel ein und kollidierte mit dem Pkw einer 41-Jährigen. Sie half danach, den Mann zu stellen.

(ty) Empfindliche strafrechtliche Konsequenzen blühen einem 39-jährigen Kleintransporter-Fahrer, der in der gestrigen Mittagszeit im Stadtgebiet von Neuburg/Donau besoffen einen Verkehrsunfall verursacht und danach das Weite gesucht hat. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute mitteilt, sei der Ingolstädter nach bisherigem Kenntnis-Stand nahezu ungebremst in einen Kreisel eingefahren und dort mit dem Pkw einer 41-Jährigen kollidiert. Mit Hilfe der Geschädigten sei der Mann später gestellt worden.

Gekracht hat es laut Bericht gegen 13.15 Uhr, als die ebenfalls aus Ingolstadt stammende 41-Jährige den Kreisel im Bereich "Am Schwalbanger/Längenmühlweg" befahren habe. Als sie diesen in Richtung Längenmühlweg habe verlassen wollen, sei der 39-Jährige, der auf der St.-Andreas-Straße stadteinwärts unterwegs gewesen sei, in den Kreisverkehr eingefahren. Nach dem Crash mit dem Auto der 41-Jährigen habe der Mann seine Fahrt mit dem Kleintransporter fortgesetzt, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, so die Ordnungshüter.

Die Geschädigte sei dem Unfall-Verursacher danach gefolgt und habe die Polizei kontaktiert, berichten die Gesetzeshüter. Im Bereich der Münchener Straße habe eine Streife den Transporter angehalten. Im Zuge der darauffolgenden Kontrolle sei bei dem 39-Jährigen Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein vor Ort durchgeführter Atem-Test habe einen Wert von 1,76 Promille angezeigt. Daraufhin habe man den Führerschein des Mannes sichergestellt. Und er habe sich, wie in diesem Fällen üblich, einer Blutentnahme unterziehen müssen.

Bei der Kollision der beiden Pkw sei zum Glück keiner der Beteiligten verletzt worden, so die Ordnungshüter. Die Höhe der Sachschäden an den zwei Autos summiere sich auf rund 4000 Euro. Gegen den 39-Jährigen seien strafrechtliche Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol-Konsums und Unfall-Flucht eingeleitet worden. In diesem Zusammenhang muss der Kleintransporter-Lenker auch mit einem Fahrverbot rechnen.


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