Logo
Anzeige
Anzeige

Ab März gilt im Bereich dieses Ortsteils eine Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung. Hintergrund sind Meldungen über verwilderte Tiere.

(ty) Das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen hat eine so genannte Katzenschutz-Verordnung für den Karlskroner Ortsteil Aschelsried erlassen, die nach einer Übergangsfrist zum 1. März kommenden Jahres in Kraft tritt. Das wurde heute von der Behörde bekannt gegeben. Konkret geht es um eine Kennzeichnungs- und Registrierungs-Pflicht für sämtliche freilaufenden Katzen. "Hintergrund dieser Maßnahme sind wiederholte Hinweise über verwilderte Katzen in Aschelsried", heißt es aus dem Landratsamt. Die genannte Ortschaft liegt lediglich etwa zwei Kilometer entfernt von Reichertshofen und rund drei Kilometer entfernt von Hohenwart-Freinhausen im Kreis Pfaffenhofen.

Wie die Kreis-Behörde in Neuburg erklärt, müssen ab 1. März 2026 alle freilaufenden Katzen in Aschelsried mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig gekennzeichnet sowie in einem Haustier-Register – genannt werden "Tasso" und "Findefix" – registriert sein. "Die Kennzeichnung erfolgt in der Tierarzt-Praxis", erläutert das Landratsamt. "Für die Tätowierung ist eine Narkose erforderlich." Die Kennzeichnung der Katzen, denen ihre Besitzer einen unkontrollierten Auslauf ermöglichen möchten, hilft den Angaben zufolge dabei, "das tatsächliche Ausmaß der freilebenden und somit herrenlosen Katzen und damit verbundene Problemfelder zu ermitteln".

"Nicht gekennzeichnete Katzen gelten ab dem 1. März 2026 als freilebend", stellt die Behörde in diesem Zusammenhang klar. Die Kennzeichnung und Registrierung ermögliche es dann, freilaufende Halter-Katzen von freilebenden verwilderten Tieren zu unterscheiden. "Zur Eindämmung einer unkontrollierten Vermehrung der freilebenden Katzen können bei Bedarf weitergehende Maßnahmen – wie Einfangen, Kastrieren und gegebenenfalls Weitervermitteln – ergriffen werden", heißt es weiter. Die Wirksamkeit der jetzt erlassenen Katzenschutz-Verordnung soll der Ankündigung zufolge nach drei Jahren überprüft werden.

Das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen wird nach eigenem Bekunden die Einhaltung der Verordnung regelmäßig überprüfen. "Freilaufende, nicht registrierte Katzen können zum Zweck der Halter-Ermittlung vorübergehend in Obhut genommen werden", unterstreicht die Behörde. Weitere Informationen seien auf der Internet-Seite des Kreises Neuburg-Schrobenhausen abrufbar. Bei Fragen sei zudem das Veterinäramt des Landkreises telefonisch unter der Rufnummer (0 84 31) 57 - 28 8 erreichbar.


Anzeige
RSS feed