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Laut Landratsamt wurden tot aufgefundene Wildvögel positiv auf H5N1 getestet. Tier-Halter sollen Schutz-Maßnahmen überprüfen und gegebenenfalls verstärken.

(ty) Die aktuelle Vogelgrippe-Welle hat nun auch den Kreis Pfaffenhofen offiziell erreicht. Wie das Landratsamt heute bekannt gegeben hat, sind Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen worden. "Eine tot geborgene Graugans am Egelsee sowie eine tot geborgene Wildente – ebenfalls aus dem Gebiet nördlich des Feilenmoos – wurden positiv getestet", so die Behörde. Das Veterinäramt bittet die hiesigen Tier-Halter darum, ihre Schutz-Maßnahmen für Haus- und Nutz-Geflügel zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. "Eine Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist sehr selten", wird erklärt. "Dennoch wird empfohlen, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren beziehungsweise entsprechende Infektions-Schutz-Maßnahmen einzuhalten."

"Bundesweit ist eine Zunahme verendeter und positiv auf den Erreger der so genannten Geflügelpest getesteter Wildvögel zu verzeichnen", so das Landratsamt in einer heute veröffentlichten Mitteilung. "Das hochpathogene aviäre Influenza-Virus (HPAIV) vom Subtyp H5N1 wurde nun auch im Landkreis Pfaffenhofen nachgewiesen." Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätze das Risiko des Eintrags und der Weiterverbreitung von HPAI-Viren in wildlebenden Wasservogel-Populationen sowie in Geflügelhaltungen aktuell als hoch ein (hier weitere Infos).

"Kühlere Temperaturen und eine geringere UV-Strahlung begünstigen zudem das Überleben der Viren in der Umwelt", erklärt das Landratsamt von Pfaffenhofen. Aber: Nach Einschätzung des bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) sei aktuell eine Aufstallungs-Pflicht nicht angezeigt. Dies könne sich jedoch aufgrund der Seuchenlage jederzeit ändern, wird betont.

"Aufgrund des aktuellen Infektions-Geschehens bei Wildvögeln erhöht sich die Gefahr des Eintrags des Erregers in Nutzgeflügel-Haltungen", heißt es weiter. Das Veterinäramt des Landkreises Pfaffenhofen empfiehlt laut heutiger Mitteilung den Geflügel-Haltern im Landkreis, "eigenverantwortlich als verantwortungsbewusster Tierhalter Vorsorge zu treffen". Die Behörde erklärt: Um eine Einschleppung des Virus in Geflügel-Haltungen zu verhindern, sei die konsequente Einhaltung von Biosicherheits-Maßnahmen durch alle Tierhalterinnen und Tierhalter entscheidend.

Dies gelte insbesondere für Auslauf- und Freiland-Haltungen, in denen ein direkter Kontakt zu Wildvögeln möglich sei. Das hiesige Veterinäramt bitte daher alle Geflügel-Halter darum, ihre betriebs-hygienischen Maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Empfehlungen zu geeigneten Biosicherheits-Maßnahmen fänden sich auf der Internet-Seite des LGL unter diesem Link.

"Konsequente, eigenverantwortlich einzuhaltende Biosicherheits-Maßnahmen gelten auch für Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden", so das Landratsamt. Falls es aufgrund der aktuellen Gefährdungs-Lage nach Risiko-Bewertung des LGL zu einem amtlich angeordneten Aufstallungs-Gebot von Geflügel für den Landkreis Pfaffenhofen kommen sollte, empfehle das Veterinäramt bereits heute vorzubauen. Konkret rät die Behörde:

  • "Beachten Sie, dass sich durch die Aufstallung eine für Ihr Geflügel ungewohnte Situation ergibt.
  • Sorgen Sie für ausreichend Ställe und Versorgungs-Einrichtungen und stellen Sie Ihren Tieren ausreichend Platz zur Verfügung.
  • Optimieren Sie Ihre Geflügel-Haltung, zum Beispiel durch zusätzliche Sitzstangen, Beschäftigungs-Material und Rückzugs-Möglichkeiten.
  • Stellen Sie sicher, dass ausreichend Einstreu-Material zur Verfügung steht, welches vor der Verwendung geschützt vor Wildvögeln gelagert werden muss."

Das Landratsamt stellt klar: "Tier-Halterinnen und Tier-Halter sind verpflichtet, auf mögliche Erkrankungen bei ihrem Nutzgeflügel zu achten und bei Auffälligkeiten unverzüglich tierärztlichen Rat einzuholen." Werden mehrere Wildvögel – insbesondere Wasservögel – an einem Ort tot aufgefunden, werde darum gebeten, das Veterinäramt des Landkreises Pfaffenhofen unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 52 20 beziehungsweise in Notfällen die Integrierte Leitstelle (ILS) in Ingolstadt unter der Notruf-Nummer 112 zu informieren. 

"Eine Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen ist sehr selten", so das Landratsamt. "Dennoch wird empfohlen, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren beziehungsweise entsprechende Infektions-Schutz-Maßnahmen einzuhalten." Weitere Informationen zur Geflügelpest und zur aktuellen Tierseuchen-Situation sowie Hinweise zu Schutz-Maßnahmen speziell für Geflügel-Halter gibt es beim LGL unter diesem Link.


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