Pkw-Lenkerin (36) wurde die Vorfahrt genommen, es kam zum Crash. Sie war alkoholisiert und ohne Licht unterwegs. Ein Bekannter (34) kam betrunken mit dem Auto zur Hilfe.
(ty) Ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall mit strafrechtlichen Konsequenzen hat sich in der Nacht zum heutigen Sonntag gegen 2.20 Uhr im Gemeinde-Bereich von Abensberg ereignet. Wie aus dem Polizei-Bericht hervorgeht, missachtete eine 26 Jahre alte Autofahrerin den Vorrang einer 36-jährigen Pkw-Lenkerin, woraufhin es zum Crash kam. Wie sich dann herausstellte, war die eigentliche Geschädigte zum einen alkoholisiert und hatte laut Zeugen zum anderen trotz der Dunkelheit an ihrem Wagen das Fahrlicht nicht aktiviert. Zu allem Überfluss steuerte dann ein 34 Jahre alter Bekannter in erheblich alkoholisiertem Zustand mit einem Pkw zur Unfallstelle, um der 36-Jährigen zu helfen.
Wie die Polizei berichtet, war die 36 Jahre alte Kroatin aus dem Kreis Kelheim mit dem Pkw auf der Staatsstraße 2144 – von Abensberg her kommend – in Richtung Offenstetten unterwegs und wollte dann an der Anschlussstelle Abensberg-Gaden auf die Bundesstraße B16 in Richtung Ingolstadt auffahren. Die 26-jährige Deutsche aus dem Kreis Kelheim sei indes an der besagten Anschlussstelle von der B16 in Richtung Ingolstadt abgefahren und habe nach links auf die Staatsstraße 2144 in Richtung Offenstetten abbiegen wollen.
Beim Einfahren auf die Staatsstraße habe die 26-Jährige die Vorfahrt der 36-Jährigen missachtet, wodurch es zum Zusammenstoß der beiden Autos gekommen sei. Nach Angaben der Polizei wurden bei der Kollision weder die beiden Pkw-Lenkerinnen noch die insgesamt vier weiteren Personen, die sich in den zwei Autos befanden, verletzt. Der Wagen der 26-Jährigen sei nicht mehr fahrbereit gewesen und habe abgeschleppt werden müssen. Der an den Autos entstandene Sachschaden wurde von Streifenbeamten auf insgesamt 13 000 Euro geschätzt.
Im Rahmen der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei bei der 36-Jährigen zunächst Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein Atem-Test habe dann einen Wert im Bereich der so genannten relativen Fahruntüchtigkeit ergeben – also mindestens 0,3 Promille. "Zudem gaben Zeugen des Verkehrsunfalls an, dass die 36-Jährige trotz nächtlicher Dunkelheit das Fahrlicht ihres Pkw nicht eingeschaltet hatte und damit trotz eigener Vorfahrt für die 26-Jährige wohl kaum zu erkennen war", heißt es weiter.
Laut Polizei hatte die 36-Jährige nach dem Crash einen 34 Jahre alten Bekannten mit deutscher Staatsangehörigkeit verständigt, der sie wohl bei der Unfall-Aufnahme und beim Abtransport ihres demolierten Fahrzeugs unterstützen sollte. Nachdem dieser Mann mit seinem Auto vor Ort eingetroffen sei, sei von den Polizisten auch bei ihm Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein Test habe dann einen Wert an der Grenze zur so genannten absoluten Fahruntüchtigkeit – diese liegt bei 1,1 Promille – ergeben.
Nach Angaben der Gesetzeshüter wurde sowohl der alkoholisierten 36-Jährigen als auch dem alkoholisierten 34-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. Außerdem mussten beide eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Gegen die 36-Jährige sei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet worden. Gegen den 34-Jährigen werde nun wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich ermittelt.
"Beiden Personen droht der Entzug ihrer Fahrerlaubnis", so die Polizei. Sollte sich im Rahmen der Labor-Untersuchung bei dem 34-Jährigen "nur" ein Wert zwischen 0,5 und 1,1 Promille ergeben, dann muss er zumindest mit einem Fahrverbot, einem Bußgeld-Bescheid und Strafpunkten rechnen.





