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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Wanderung im Karwendel-Gebiet

(ty) Etliche Mitglieder der Sektion Pfaffenhofen-Asch des deutschen Alpenvereins (DAV) sind am vergangenen Wochenende in der Region Mittenwald unterwegs gewesen. "Entlang des Lauterbach erreichten wir den idyllisch gelegenen Lautersee und Ferchensee", berichtet Jakob Kraft, der die Tour organisiert hatte und am Samstag auch als Wander-Leiter fungierte.

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Der Aufstieg zum Hohen Kranzberg war seinen Worten zufolge etwas anstrengender, "doch der Lohn war eine großartige Aussicht mit Alpspitze und Zugspitze auf der einen Seite und das Karwendel-Massiv auf der anderen Seite". Weiter berichtet Kraft: "Tief unter uns lagen der Wildensee und der Luttensee." Eine gemütliche Einkehr in der Korbinian-Hütte habe den Abschluss dieser Herbst-Wanderung gebildet. 

Gesprächskreis zu Demenz

(ty) Die Alzheimer-Gesellschaft im Landkreis Pfaffenhofen (Selbsthilfe Demenz) lädt für den kommenden Donnerstag, 25. September, wieder zum "Gesprächskreis Demenz" ein. Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr, dauert bis 15.30 Uhr und steht wie immer allen Interessierten offen. "Der Erfahrungs-Austausch in der Gruppe dient der Bewältigung der vielfachen persönlichen und krankheits-bedingten Belastungen sowie der gegenseitigen Unterstützung von Zu- und Angehörigen von Menschen mit Demenz", erklären die Organisatoren. Das Treffen findet im BRK-Haus an der Michael-Weingartner-Straße 9 in Pfaffenhofen statt. "Eine Anmeldung ist nicht erforderlich", wird betont. Und: "Die Teilnahme ist unverbindlich und kostenfrei."

Kostenloser Smartphone-Workshop 

(ty) Welche hilfreichen Einstellungen gibt es auf dem Smartphone? Wie kann man Apps finden und installieren? Diese und ähnliche Fragen werden in einem "Smartphone-Workshop für Fortgeschrittene" beantwortet, den das städtische Senioren-Büro von Pfaffenhofen anbietet. Der Kurs startet den Angaben zufolge an diesem Mittwoch, 24. September, und wird an insgesamt fünf Terminen, jeweils mittwochs von 10.15 Uhr bis 11.45 Uhr, fortgesetzt. Die Teilnahme sei kostenfrei. Anmeldungen sind im Senioren-Büro telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 87 92 0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

Laut Ankündigung werden Themen rund um das Smartphone besprochen sowie praktisch angewendet und geübt. Grundfunktionen würden wiederholt, es werde mit der Suchmaschine "Google" gearbeitet und gängige Apps würden besprochen sowie bei Bedarf installiert. "Dabei nehmen sich die ehrenamtlichen Trainer des Senioren-Büros viel Zeit für Fragen und berücksichtigen das individuelle Lerntempo", wird betont. Gelernt werde in kleinen Gruppen. Geeignet seien Smartphones mit dem Betriebs-System "Android". Die Teilnahme mit einem "Apple"-Gerät sei nicht möglich.

Online-Yoga gegen Rücken-Probleme

(ty) Das Bildungswerk des bayerischen Bauernverbandes (BBV) bietet erneut einen Online-Yoga-Kurs zum Thema "Rücken im Fokus" an. Das Angebot richtet sich der Ankündigung zufolge an alle, die vorbeugen wollen oder bei Überlastung gelegentlich Rücken-Probleme haben. Unter der fachkundigen Anleitung von Yoga-Lehrerin Claudia Sontheimer erfahre man, wie man durch gezielte Übungen Verspannungen in der Rücken-, Schulter und Gesäß-Muskulatur lösen könne.

Der Kurs beginn laut BBV-Angaben am Donnerstag, 2. Oktober, um 20.30 Uhr. Er umfasse insgesamt zehn einstündige Einheiten. Nach jeder Stunde erhalte man eine Aufzeichnung, welche die Möglichkeit biete, die Einheit binnen einer Woche nachzuholen. Die Teilnahme an dem Online-Angebot koste 98 Euro pro Person. Der Kurs stehe allen interessierten Männern und Frauen offen. Anmeldungen seien bis diesen Donnerstag, 25. April, online unter diesem Link möglich.

Behandlungs-Methoden bei psychischen Erkrankungen

(ty) "Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gesundheits-Problemen unserer Zeit – doch nicht jeder und jede Erkrankte muss automatisch stationär in eine Klinik", heißt es aus dem Klinikum von Ingolstadt. "In den letzten Jahren haben sich zahlreiche moderne Behandlungs-Ansätze etabliert, die Betroffenen ambulant, flexibel und alltagsnah Hilfe bieten." Darum geht es bei einer kostenlosen Veranstaltung, die am kommenden Mittwoch, 24. September, im großen Veranstaltungs-Raum "Oberbayern" im Klinikum von Ingolstadt angeboten wird. Beginn ist um 17.30 Uhr; eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 

Bei seinem Vortrag werfe Professor Professor Andreas Schuld – Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie II, Psychosomatik, am Zentrum für psychische Gesundheit – einen Blick auf neue Wege in der psychischen Gesundheits-Versorgung. Er zeige, welche Optionen es jenseits der stationären Behandlung gebe und für wen sie geeignet seien. Dabei werde er auch auf die ambulanten und teilstationären Behandlungs-Angebote der psychiatrischen Tageskliniken in Ingolstadt und Eichstätt, der Instituts-Ambulanz sowie der aufsuchenden stationsäquivalenten Akut-Behandlung (StäB) im häuslichen Umfeld eingehen.

Änderung der Kommunal-Gesetze geplant

(ty) Veranstaltungen, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind, sollen grundsätzlich in kommunalen öffentlichen Einrichtungen ausgeschlossen sein. Dazu habe heute der Ministerrat des Freistaats einen Gesetz-Entwurf zur Änderung der Kommunal-Gesetze auf den Weg gebracht, erklärt Joachim als bayerischer Innen- und Kommunalminister. Der Entwurf sehe außerdem vor, Kommunen zu ermächtigen, dass sie Mitglieder eines Gemeinderats, Kreistags oder eines Bezirkstags mit einem Ordnungsgeld belegen könnten, wenn sie eine Sitzung des Gremiums erheblich störten.

Herrmann begründete den Vorstoß der Staatsregierung damit, dass man sich vor dem Hintergrund der Verbrechen an Juden in der NS-Zeit besonders verpflichtet habe, jüdisches Leben in Bayern zu schützen. Auch mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage für die jüdische Bevölkerung in jüngster Zeit halte er es für geboten, entsprechende gesetzliche Bestimmungen in die Gemeinde-Ordnung, Landkreis-Ordnung und Bezirks-Ordnung aufzunehmen.

"Wir haben eine besondere historische Verantwortung für unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger", so Herrmann. "Es kann nicht sein, dass öffentliche kommunale Veranstaltungsräume oder Einrichtungen für antisemitische Auftritte oder verkappte Nazi-Treffen genutzt werden. Das wollen wir mit der Gesetzesänderung ausschließen und zugleich ein starkes rechtspolitisches Signal setzen, das auch die Kommunen davor schützt, solche Veranstaltungen mangels Handhabe dagegen zulassen zu müssen."

Der Gesetz-Entwurf will außerdem die nach bisher geltendem Recht möglichen Ordnungs-Maßnahmen bei erheblichen Störungen von Sitzungen in kommunalen Gremien durch deren Mitglieder ergänzen. "Die nun hinzukommende Ermächtigung, in der Geschäfts-Ordnung für erhebliche Störungen auch ein Ordnungsgeld vorsehen zu können, soll eine Lücke schließen: zwischen den bislang möglichen milderen, aber oftmals als nicht ausreichend effektiv empfundenen Maßnahmen und dem einschneidenden Ausschluss aus Sitzungen", sagt Herrmann. "Die Kommunen sollen künftig gegen Gremien-Mitglieder, die eine Sitzung erheblich stören, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500 Euro festsetzen können, im Wiederholungsfall von bis zu 1000 Euro."

Erbschafts- und Schenkungs-Steuer

(ty) Laut aktueller Mitteilung des bayerischen Landesamts für Statistik sind im Freistaat im vergangenen Jahr insgesamt 3,29 Milliarden Euro an Erbschafts- und Schenkungs-Steuer festgesetzt worden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete das einen Rückgang um 7,7 Prozent beziehungsweise um 275,1 Millionen Euro. Die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungs-Steuer fließen als so genannte Ländersteuer vollumfänglich in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Insgesamt wurden nach Angaben der Behörde insgesamt 44 301 steuerpflichtige Erwerbsfälle im vergangenen Jahr erfasst. Das waren 9,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei wurden steuerpflichtige Erwerbe in Höhe von insgesamt 17,68 Milliarden Euro (minus 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr) zur Erbschafts- und Schenkungs-Steuer festgesetzt. Dieser Wert ergab sich, ausgehend vom übertragenen Vermögenswert in Höhe von 23,71 Milliarden Euro, nach Berücksichtigung der persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen beziehungsweise -begünstigungen sowie von Freibeträgen und zuzüglich eventueller Vorerwerbe.

Sehr große Vermögens-Übertragungen gab es im vergangenen Jahr im Freistaat nur selten: 0,8 Prozent der Erwerbenden von Todes wegen und Beschenkten erhielten jeweils ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr. Diese Vermögens-Gruppe hatte einen steuerpflichtigen Erwerb von 5,95 Milliarden Euro zu versteuern. Das entsprach einem Anteil von 33,7 Prozent an der Gesamt-Summe des steuerpflichtigen Erwerbs. An den Erbschafts- und Schenkungs-Steuer-Einnahmen des Freistaates waren sie mit einem Anteil von 37,3 Prozent beteiligt.

Aus Erwerben von Todes wegen (zum Beispiel Erbschaften und Vermächtnisse) resultierten 64,6 Prozent, konkret 2,12 Milliarden Euro, der festgesetzten Steuer-Einnahmen. Die 30 458 Erwerbenden von Todes wegen zeigten den Finanzämtern einen für die Steuer-Festsetzung maßgeblichen steuerpflichtigen Erwerb von 9,78 Milliarden Euro an. Daneben wurden 13 843 steuerrelevante Schenkungen erfasst. Diese führten mit einem steuerpflichtigen Erwerb von 7,90 Milliarden Euro zu einer Steuer-Festsetzung von 1,16 Milliarden Euro.

Die Erbschafts- und Schenkungs-Steuer-Statistik weist laut Landesamt nur die Vermögens-Übertragungen aus, für die eine Steuer festgesetzt wurde. Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unterhalb der gesetzlich geregelten Freibeträge sind entsprechend nicht erfasst. Grundlage der Angaben bildet das Festsetzungsjahr 2024 – das heißt: Der Steuer-Entstehungs-Zeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren liegen.   


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