Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Erlaubt sind maximal 30 km/h. Auf Radler muss Rücksicht genommen werden, sie dürfen nebeneinander fahren.
(ty) In Pfaffenhofen an er Ilm ist die Niederscheyerer Straße saniert und nun zur Fahrrad-Straße geworden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Die Maßnahmen hatten in den Pfingst-Ferien begonnen. Mit der Umgestaltung zur Fahrrad-Straße – zwischen der Schrobenhausener Straße und der Scheyerer Straße – seien auch Wasser-Leitungen und die Fahrbahn-Decke saniert sowie der Gehweg im östlichen Bereich verbreitert worden. "Damit ist die letzte große, für dieses Jahr vorgesehene Baumaßnahme des Nahmobilitäts-Konzepts umgesetzt", heißt es aus dem Rathaus.
"Wie in den anderen Pfaffenhofener Fahrrad-Straßen dürfen auch hier motorisierte Fahrzeuge fahren, müssen aber Rücksicht auf die Radler nehmen", erläutert die Stadtverwaltung. Für alle Verkehrsteilnehmer gelte eine maximal erlaubte Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde, wird betont. Zugleich wird klargestellt: "Radfahrer dürfen nebeneinander fahren." Die Stadt- und Schulbusse bedienen den Angaben zufolge wie gewohnt die Haltestellen entlang der neuen Fahrrad-Straßen. Der Erhalt von Lieferungen für Anwohner durch Lastwagen sei weiterhin möglich. In den dafür markierten Flächen sei auch das Parken in Fahrrad-Straßen erlaubt.
Diese Umgestaltung zur Fahrrad-Straße sei – wie die Ausweisung von Fahrrad-Straßen-Abschnitten in den Straßen "Münchener Vormarkt" und "Draht" sowie im Kapellenweg – ein Baustein des Nahmobilitäts-Konzepts der Stadt Pfaffenhofen. "Die Fahrrad-Straßen sollen dazu beitragen, die aktive Mobilität, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu unterstützen und sicherer zu gestalten", heißt es dazu. Das örtliche Nahmobilitäts-Konzept umfasst als Kernpunkte die Ausweitung von Tempo-30-Zonen sowie die Schaffung von Fahrrad-Straßen; es war im vergangenen Januar vom Stadtrat beschlossen worden.
Ziel des Pfaffenhofener Nahmobilitäts-Konzeptes sei es, "die Stadt fußgänger- und fahrrad-freundlicher zu machen, ohne den motorisierten Verkehr unverhältnismäßig einzuschränken". Um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, seien Anfang April bereits 30er-Zonen auf der Scheyerer Straße, der Hohenwarter Straße, der Weiherer Straße, der Ingolstädter Straße sowie auf dem Altstadtring ausgeweitet worden. Damit gelte auf fast allen Hauptstraßen sowie in der Innenstadt einheitlich eine maximal erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h.