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Grund dafür sei "der wiederholte Nachweis einer bakteriellen Verunreinigung", teilte das Landratsamt unter Verweis auf Labor-Untersuchungen mit.

(ty) Das vor einer Woche behördlich ausgesprochene Abkoch-Gebot für das Trinkwasser im Bereich von Wolnzach bleibt weiterhin in Kraft. Das wurde jetzt aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen gemeldet. Außerdem teilte die Behörde mit, dass in Absprache mit dem Gesundheitsamt ab dem heutigen Dienstag eine sofortige Chlorung der Wasser-Versorgungs-Anlage "Wasserwerk Wolnzach" veranlasst worden sei. Grund dafür sei "der wiederholte Nachweis einer bakteriellen Verunreinigung", heißt es unter Verweis auf die Ergebnisse der durchgeführten Labor-Untersuchungen.

"Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz gechlort", erklärt das Landratsamt in einer aktuellen Presse-Mitteilung. Von der Chlorung betroffen seien das gesamte Marktgebiet mit Thongräben sowie Teile von Jebertshausen. "Die Konzentration bewegt sich innerhalb der von der Trinkwasser-Verordnung festgelegten Grenzwerte", wird betont. Die Behörde erläutert: "Das Trinkwasser wird aufgrund der Chlorung einen eigenen, anderen Geruch aufweisen, als es die Kunden sonst von ihrem Trinkwasser gewohnt sind. Gechlortes Trinkwasser ist allerdings in keiner Weise gesundheitsschädlich. Lediglich für Aquarien ist gechlortes Wasser nicht geeignet."

Als weitergehende Vorsorge-Maßnahme bleibe das Abkoch-Gebot bis auf Weiteres bestehen, so das Landratsamt. Die nun veranlasste Chlorung des Trinkwassers werde so lange aufrechterhalten, bis nachgewiesen sei, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasser-Qualität ankomme. Das Landratsamt informiert nach eigenem Bekunden umgehend über etwaige Änderungen bezüglich der erforderlichen Maßnahmen beziehungsweise der Situation. Antworten auf etliche Fragen rund um die Chlorung bietet die Kreis-Behörde auf ihrer Internet-Seite; hier der direkte Link

Diese Karte wurde Woche vom Landratsamt herausgegeben.

Zum Hintergrund: Bei Trinkwasser-Untersuchungen waren – wie bereits berichtet – nach offiziellen Angaben in den Hochbehältern bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt worden. Enterokokken gelten laut Behörden-Mitteilung als "fakultativ pathogen". Das bedeute, "dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen". Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen könnten sich die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Gesundheitsamt von Pfaffenhofen in Verbindung setzen oder sich an den Wasser-Versorger wenden.

Hinweise des Landratsamts zum Abkoch-Gebot:

♦ "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

♦ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

♦ Sie können das Leitungswasser für die Toiletten-Spülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise auf offene Wunden gelangt."

Bisherige Beiträge zum Thema:

Trinkwasser-Abkoch-Gebot für Wolnzach gilt über das Wochenende hinaus

Amtliches Abkoch-Gebot für Trinkwasser im Versorgungs-Gebiet des Markts Wolnzach


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