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Laut Landratsamt wurde in den Hochbehältern eine bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Hier die Details und weitere Hinweise.

(ty) Bei Trinkwasser-Untersuchungen durch die Wasser-Versorgung des Markts Wolnzach sind "in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt" worden. Das wurde soeben aus dem Landratsamt von Pfaffenhofen bekannt gegeben. "Deshalb wird als Sicherheits-Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vorsorglich ein sofortiges Abkoch-Gebot erlassen", so die Behörde weiter. Betroffen sei das gesamte Versorgungs-Gebiet des Wasser-Versorgers "Wasserwerk Wolnzach"; dazu zählten das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teile von Jebertshausen.

"In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachen-Findung durch die Wasser-Versorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen", erklärt das Landratsamt. Der Nachweis von Enterokokken stellt nach Angaben der Kreis-Behörde "immer eine unerwünschte Belastung" des Trinkwassers dar. "Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben", so das Landratsamt.  "Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser."

Diese Karte wurde vom Landratsamt herausgegeben.

Enterokokken gelten laut Behörden-Mitteilung als "fakultativ pathogen". Das bedeutet, "dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen". Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen könnten sich die Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Gesundheitsamt von Pfaffenhofen in Verbindung setzen oder sich an den Wasser-Versorger wenden. Das Landratsamt betonte: "Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist." Zugleich wird an die Bürger appelliert: "Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter."

Hinweise des Landratsamts zum Abkoch-Gebot:

♦ "Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

♦ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

♦ Sie können das Leitungswasser für die Toiletten-Spülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt."


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