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Gestoppt im Kreis Kelheim: Keine Betriebs-Erlaubnis, keine Versicherung, kein Führerschein. Polizei stellte Motorroller sicher.

(ty) Im Gemeinde-Bereich von Kirchdorf im Landkreis Kelheim hat ein 17-Jähriger am gestrigen Nachmittag eine für ihn ziemlich folgenreiche Probefahrt mit seinem Motorroller unternommen – sie bescherte ihm zwei Strafanzeigen. Gegen 15.25 Uhr war der Teenager von Streifenbeamten der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Mainburg gestoppt und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden. Wie es heißt, war an dem Zweirad kein Kennzeichen angebracht.

Laut heutiger Mitteilung der Gesetzeshüter stellte sich im Zuge der Überprüfungen erst einmal heraus, dass für den Motorroller weder eine Betriebs-Erlaubnis vorgelegen noch ein gültiger Versicherungs-Schutz bestanden habe. Außerdem brachten die Streifenbeamten in Erfahrung, dass es sich bei der Zweirad-Aktion des Jugendlichen sozusagen um eine Testfahrt handelte. Der 17-Jährige habe nämlich feststellen wollen, welche Höchstgeschwindigkeit das von ihm gelenkte Zweirad erreichen kann.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei dürfte der Motorroller mindestens 60 Kilometer pro Stunde schnell fahren können, "sodass eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 notwendig gewesen wäre" – die der junge Mann allerdings nicht besitze. Seine Tour war beendet. Die Weiterfahrt sei unterbunden, das Kraftrad sei sichergestellt worden. Gegen den auch in der Gemeinde Kirchdorf wohnenden Jugendlichen sei ein Ermittlungs-Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz eingeleitet worden.


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