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Folgenreiche Kontrolle in Ingolstadt: Der Fahrer war besoffen und hatte Drogen bei sich, das Gefährt war nicht versichert.

(ty) Weil er mit einem E-Scooter ohne Versicherungs-Kennzeichen unterwegs war, ist auf der Eriagstraße in Ingolstadt am gestrigen Abend gegen 20.10 Uhr ein 36 Jahre alter Mann von Streifenbeamten gestoppt und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden. Ein Alko-Test brachte laut heutiger Mitteilung der Polizei dann bei dem ausgebremsten Ingolstädter einen Wert von mehr als 1,5 Promille ans Licht. Außerdem sei bei ihm eine kleine Menge von Marihuana gefunden worden. Der Mann musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihn erwarten jetzt Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr, wegen Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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