Einrichtung in Geisenfeld ist bereits geschlossen, in Hettenshausen endet der Betrieb am 30. Dezember. Künftig wird nur noch in Arzt-Praxen und Apotheken geimpft.
(ty) Im Freistaat übernehmen ab dem 1. Januar 2023 die Arzt-Praxen und die Apotheken komplett die Corona-Impfungen – die bisherigen Impf-Zentren werden dann nicht mehr gebraucht. Das hatte der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek bekanntlich nach der Kabinett-Sitzung vom 25. Oktober angekündigt. Wie das Pfaffenhofener Landratsamt erklärt, werden auch die beiden hiesigen Impf-Zentren in Hettenshausen-Reisgang und Geisenfeld geschlossen. Die letzte Möglichkeit, sich in der Einrichtung in Hettenshausen impfen zu lassen bestehe am kommenden Freitag, 30. Dezember, von 9 bis 11 Uhr. Eine Voranmeldung sei nicht mehr nötig. Die Impf-Stelle in Geisenfeld war bereits am Abend des 22. Dezember geschlossen worden. "Für Corona-Impfungen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und in Apotheken ändert sich nichts", betont das Landratsamt. "Dort sind Impfungen weiterhin möglich."
"Über zwei Jahre hinweg hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich im Impf-Zentrum immunisieren zu lassen", fasst die Kreis-Behörde zusammen. Im April vergangenen Jahres seien die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in die Corona-Impf-Kampagne einbezogen. Seit diesem Zeitpunkt seien in den Arzt-Praxen so viele Corona-Impfungen vorgenommen worden wie im Impf-Zentrum. Der überwiegende Teil der Bevölkerung im Landkreis Pfaffenhofen habe daher schon vor über einem Jahr die Grundimmunisierung erlangen können. "Viele Bürgerinnen und Bürger sind drei Mal, manche auch schon vier Mal geimpft", sagt Steffen Kill, der beim Landratsamt für die Impf-Zentren zuständig ist. "Es ist nun an der Zeit, wieder zur Normalität überzugehen und das Impfen zurück in die Hausarzt-Praxen zu verlagern. Ich halte eine Schließung der Impf-Zentren für den richtigen Schritt."
Der Pfaffenhofener Landrat Albert Gürtner (Freie Wähler) dankt allen Verantwortlichen, Mitarbeitenden des hiesigen Impf-Zentrums und der Impf-Stellen sowie auch allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Sein großer Dank gehe insbesondere an den ärztlichen Leiter der Impf-Zentren im Landkreis, Peter Korzinek, und an das Rote Kreuz, das das Impf-Zentrum mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrieben habe sowie an den koordinierenden Arzt, Stefan Skoruppa. Außerdem dankt der Landrat den Gemeinde-Verwaltungen, die seinen Worten zufolge eine große Unterstützung beim Impfen vor Ort waren und die vor allem in der anstrengenden Phase am Ende des vergangenen Jahres mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgeholfen haben.
Wie Steffen Kill unterstreicht, gelte auch den Ärztinnen und Ärzten, die im Impf-Zentrum oder in den Impf-Stellen vor Ort waren, aber auch allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die in ihren Praxen geimpft oder die Corona-Impf-Kampagne unterstützt haben, ein besonderes Dankeschön. "Teilweise haben wir den niedergelassenen Ärzten Impfstoff überlassen, teilweise die Ärzte uns", berichtet Kill. "Und wir sagen auch Danke für die Impfungen in den Apotheken sowie den Apothekern, die uns Impfstoff besorgt haben." Zum Hintergrund: "Die Schließung der Impf-Zentren bedeutet noch nicht das Ende der Pandemie"
Der ärztliche Leiter der Impf-Zentren im Landkreis Pfaffenhofen, Peter Korzinek, legt allen Bürgerinnen und Bürgern, bei denen die letzte Corona-Impfung – oder eine Corona-Infektion – länger als sechs Monate zurückliegt, ans Herz, die unkomplizierte Möglichkeit für eine Auffrischungs-Impfung wahrzunehmen. "Auch allen Personen, die bereits eine Auffrischungs-Impfung erhalten haben, empfehle ich eine zweite Auffrischungs-Impfung, also eine vierte Impfung, wenn die letzte Impfung oder Infektion mehr sechs Monate zurückliegt", erklärt Korzinek. "Denn nunmehr sind an die Varianten BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoffe für alle Personen über fünf Jahren verfügbar."
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.