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Ein Großteil der 3500 Leute, die im Kreis Pfaffenhofen in der Lebenmittel-Branche und im Gastgewerbe tätig sind, kann laut Gewerkschaft nicht auf einen Betriebsrat bauen.

(ty) Es gehe um "mehr Demokratie hinterm Werkstor". Beschäftigte, die sich im Landkreis Pfaffenhofen über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollten sich stärker um ihre Interessen kümmern – und die Vorbereitung der Betriebsratswahlen im kommenden Jahr unterstützen. Dazu hat die Gewerkschaft "Nahrung, Genuss, Gaststätten" (NGG) jetzt aufgerufen. "Betriebsräte helfen nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus der Belegschaft an die Chef-Etage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für die Zukunft zu machen", sagt Rainer Reißfelder, der als Geschäftsführer der NGG-Region Oberpfalz auch das nördliche Oberbayern betreut.

Ein Großteil der Menschen, die im Kreis Pfaffenhofen in der Lebensmittel-Branche – 1800 Beschäftigte – und im Gastgewerbe – 1700 Beschäftigte – arbeiten, kann laut NGG nicht auf eine Arbeitnehmer-Vertretung bauen. Das liege auch daran, dass gerade in Kleinbetrieben viele Chefs die Gründung eines Betriebsrats blockierten, berichtet Reißfelder. Wenn man wisse, wie es gehe, sei eine Betriebsratswahl allerdings etwas, vor dem niemand zurückschrecken müsse. Beschäftigte im Gastgewerbe oder in der Ernährungs-Industrie, die eine Betriebsratswahl in ihrer Firma organisieren wollten, könnten sich dabei an die NGG wenden. Die Gewerkschaft bietet nach eigenen Bekunden Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitnehmer-Vertretung – vom rechtlichen Know-How bis zum Organisations-Management.

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die betriebliche Mitbestimmung sei. Dort, wo es Betriebsräte gebe, sei nicht nur häufiger das Kurzarbeiter-Geld aufgestockt worden. Auch beim Infektions-Schutz am Arbeitsplatz komme es entscheidend auf die Mitsprache der Arbeitnehmer-Vertreter an, so Reißfelder. Die NGG appelliert daher an die Beschäftigten aus ihren Branchen, sich im eigenen Betrieb schon jetzt über die Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren – oder sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen. "Einen Betriebsrat zu wählen, ist ein demokratisches Grundrecht, das jeder nutzen und nicht verschenken sollte", betont Reißfelder. "Schon in Betrieben ab fünf Mitarbeitern ist die Wahl möglich." Die Betriebsratswahlen beginnen im März 2022. Getreu dem Motto "Haste keinen, wähl Dir einen!" könnten Belegschaften, die keinen Betriebsrat haben, jederzeit die Wahl einleiten.

 

Dabei gelten laut Gewerkschaft neue Regeln. "Das in diesem Jahr eingeführte Betriebsräte-Modernisierungs-Gesetz stärkt die Position der Beschäftigten", erklärt die NGG. "Wer eine Betriebsratswahl vorbereitet, ist nun noch besser geschützt. Außerdem erhalten Betriebsräte bei Themen wie dem mobilen Arbeiten, der betrieblichen Weiterbildung und künstlicher Intelligenz mehr Mitsprache", so Reißfelder. Von der automatisierten Warenbestellung in der Backwaren-Fabrik bis hin zur Software-Schulung von Hotel-Angestellten – bei vielen Umstellungen am Arbeitsplatz könnten die Interessen-Vertreter jetzt mehr mitreden, so die NGG. "In puncto Mitbestimmung muss mehr getan werden", unterstreicht Reißfelder. "Die Politik hat zwar einige Hürden für die Betriebsratswahl abgebaut. Aber es kommt auch auf die Beschäftigten an, ihr gutes Recht wahrzunehmen."

 

Laut NGG nutzt die Mitbestimmung auch den Unternehmen. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung seien Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18 Prozent produktiver als Unternehmen, bei denen es diese Mitbestimmung am Arbeitsplatz nicht gebe. "Der Grund", heißt es aus der Gewerkschaft: "Arbeitnehmer-Vertretungen erkennen Probleme im Arbeits-Alltag schneller und sorgen für einen besseren Austausch zwischen Belegschaft und Management." Reißfelder: "Sich für die Belegschaft zu engagieren, sich um Probleme zu kümmern und bei Konflikten im Kollegium oder beim Streit mit dem Chef zu vermitteln, das ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es ist ein Einsatz für mehr Zusammenhalt im Unternehmen, der nicht zuletzt auch noch Spaß macht."


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