Logo
Anzeige
Anzeige

19-Jähriger wurde heute Nacht wegen seiner Fahrweise in Ingolstadt kontrolliert. Wie sich zeigte, war er hackedicht. Ihm blüht jetzt ein Strafverfahren.

(ty) In der Nacht zum heutigen Sonntag ist gegen 3.20 Uhr in Ingolstadt ein 19-Jähriger ins Visier der Polizei geraten, weil er mit seinem E-Scooter auf der Haunwöhrer Straße unterwegs war und dabei nach Angaben der Beamten eine "extrem unsichere" Fahrweise zeigte. Daraufhin sei der junge Mann einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten stellten dabei "deutlichen Alkohol-Geruch" fest. Ein Test habe anschließend einen Wert von "knapp über 2,4 Promille" ergeben. Angesichts dieses Pegels musste der Ingolstädter eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Er blickt jetzt einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

 

Ab einem Alkohol-Wert von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


Anzeige
RSS feed