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Polizeipräsident appelliert an die Verantwortlichen in Gastronomie und bei Veranstaltungen. Innenminister: Auch Bereitschaftspolizei im Einsatz.

(ty) "Durch die erheblich steigenden Corona-Fallzahlen und der damit einhergehenden roten Ampel gelten für die Menschen in Bayern teils erheblich verstärkte Zugangs-Voraussetzungen, unter anderem zu Veranstaltungen und Gastronomie", fasst das in Ingolstadt ansässige Polizeipräsidium Oberbayern-Nord zusammen, das unter anderem auch für die Landkreise Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen zuständig ist. Die Beamten haben laut heutiger Mitteilung daher auch schon damit begonnen, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Gesundheitsämtern die Einhaltung der derzeit gültigen Verhaltens-Regeln  zu überprüfen. Weitere Kontrollen in der gesamten Region werden folgen, wie betont wurde.

 

Günter Gietl, der Chef des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord, richtete sich in einer heute veröffentlichten Presse-Mitteilung  insbesondere an die Verantwortlichen in der Gastronomie sowie bei Veranstaltungen. Sein Appell lautet wörtlich: "Bitte nehmen Sie die Auflagen ernst und führen Sie Ihre Zugangs-Kontrollen gewissenhaft durch. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Außerdem lassen sich so empfindliche Bußgelder vermeiden." Auch am kommenden Wochenende werden die Einsatzkräfte, so wurde ausdrücklich erklärt, im gesamten Zuständigkeits-Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord, einen Schwerpunkt auf diese Kontrollen setzen.

Wie berichtet, hat der bayerische Ministerrat dieser Tage weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die Einhaltung der Regeln soll demnach verstärkt kontrolliert werden. "Hierbei werden die Kreisverwaltungs-Behörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu umgehend Polizeibeamte zur Verfügung stellt", wurde aus der Staatskanzlei erklärt. Die Kontrollen sollen "systematisch erfolgen" und sich "insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen". Dabei könne die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. "Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen", hieß es weiter. Und: "Alle zuständigen Überwachungs-Behörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert."

Allein von gestern auf heute hat nach Angaben des bayerischen Innenministeriums die Polizei im Freistaat in enger Abstimmung mit den Gesundheits-Behörden insgesamt 1043 Kontrollen der verschärften Corona-Zugangs-Regeln (2G, 3G-plus, 3G) beispielsweise in Gaststätten, Kinos, Fitness-Studios und Spielhallen durchgeführt. "Unser Hauptziel ist, zu überprüfen, ob die Betreiber ihrer Verpflichtung zur Kontrolle der Nachweise nachkommen", so Innenminister Joachim Herrmann. Die mehr als 1100 eingesetzten Polizistinnen und Polizisten mussten dabei laut Ministerium 108 Verstöße feststellen – davon rund die Hälfte bei den Betreibern und deren Beschäftigen. Mehr als die Hälfte der Kontrollen fanden in der Gastronomie statt, gefolgt von "körpernahen Dienstleistungen" wie Friseure.

 

Der bayerische Innenminister machte zwar deutlich, dass sich der weit überwiegende Teil der Betreiber und Kunden vorbildlich an die Nachweisregeln halte. "Die Zahl der Verstöße zeigt aber auch, wie wichtig intensive Kontrollen sind. Gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, drohen unkalkulierbare Infektions-Risiken", warnte Herrmann. "Gerade im Wiederholungsfall steht als schmerzhafteste Sanktion auch eine Schließung im Raum." Der Innenminister kündigte für die nächste Zeit deutlich verstärkte Kontrollen an: "Zur Unterstützung der Polizei-Dienststellen ist am kommenden Wochenende auch die bayerische Bereitschaftspolizei im Einsatz."

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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