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Er düste betrunken durch Gaimersheim, als er in eine Kontrolle geriet. Ebenfalls ein Strafverfahren wurde gegen einen 17-Jährigen eingeleitet.

(ty) Gegen 2.30 Uhr ist in der Nacht zum heutigen Sonntag auf der Ingolstädter Straße in Gaimersheim ein 17-Jähriger, der mit einem E-Scooter unterwegs war, von Beamten der Ingolstädter Polizeiinspektion einer für ihn folgenreichen Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden. Nachdem bei dem Teenager Alkohol-Geruch festgestellt worden war, sei ein Alko-Test durchgeführt worden. Dieser habe einen Wert von 1,1 Promille ergeben. Vor diesem Hintergrund habe der junge Ingolstädter eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Gegen den Jugendlichen sei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden.

 

Etwa eine halbe Stunde später, gegen 3 Uhr, haben die Streifenbeamten einen 36 Jahre alten Mann gestoppt, der in Gaimersheim mit einem E-Scooter auf der Horchstraße unterwegs war. Nachdem bei ihm starker Alkohol-Geruch festgestellt worden sei, folgte ebenfalls ein Alko-Test. Dieser habe einen Wert von knapp 1,2 Promille ergeben. Auch der 36-Jährige musste zur Blutentnahme, außerdem wurde – wie in solchen Fällen üblich – der Führerschein gleich einkassiert. Auch gegen den Gaimersheimer sei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden. 

 

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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