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Wenn infektiologisch vertretbar, sollen nicht mehr alle Schüler einer Klasse in Quarantäne. Frei-Testung nach fünf Tagen für Kinder und Mitarbeiter möglich.

(ty) Der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek hat weitere Erleichterungen für die Corona-Quarantäne-Regeln an Schulen und Kinder-Tagesstätten festgelegt. "Ab Freitag können nicht nur Schülerinnen und Schüler nach fünf Tagen mit einem negativen Test die Quarantäne beenden. Auch Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer sowie alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen und Kitas können sich nach fünf Tagen freitesten", erklärte er am heutigen Donnerstag in München. "So stellen wir sicher, dass der Unterrichts- und Kita-Betrieb auch bei auftretenden Infektionen so wenig wie möglich eingeschränkt werden muss."

 

Eine entsprechende Allgemein-Verfügung tritt nach Angaben des bayerischen Gesundheits-Ministeriums am morgigen Freitag, 10. September, in Kraft. Damit erweitere der Freistaat die Regelungen, die seit 1. September gelten. Vorgesehen seien PCR- und Antigenschnelltests, die von einer medizinischen Fachkraft oder vergleichbarem, hierfür geschultem Personal vorgenommen werden.

Holetschek, der auch Vorsitzender der Gesundheits-Minister-Konferenz (GMK) ist, ergänzte: "Ich habe mich auch in Gesprächen mit Bund und Ländern für klare und bundesweit einheitliche Regeln an den Schulen und Kitas eingesetzt." Am 6. September habe man in der GMK einen entsprechenden Beschluss gefasst (wir berichteten: Quarantäne nicht mehr für ganze Klassen). "Ich halte es für immens wichtig, dass in den Schulen und Kitas die gleichen Rahmenbedingungen gelten", so Holetschek.

"Bei der Quarantäne werden wir besonderes Augenmaß anlegen", versicherte er. "Wenn es infektiologisch vertretbar ist, müssen sich künftig nicht mehr alle Schülerinnen und Schüler der Klasse in Quarantäne begeben, sollte ein Infektionsfall in der Klasse auftreten. Nach entsprechender Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt müssen dann nur noch die engsten Kontakte, etwa die unmittelbaren und ungeschützten Sitznachbarn, in Quarantäne. Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt grundsätzlich keine Quarantäne-Pflicht. Die Details werden wir zeitnah kommunizieren."

"Wir haben im vergangenen Jahr viel erreicht", findet Holetschek. "Wir haben detaillierte Hygienepläne für Kinder-Tages-Einrichtungen und Schulen, die – wenn sie zuverlässig umgesetzt werden – viel Sicherheit bedeuten." Das Impf-Angebot für alle Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahren bringe weiteren persönlichen Schutz. "Ich bin daher zuversichtlich, dass wir ein gutes Schuljahr haben werden, auch wenn es weiterhin unter den schwierigen Vorzeichen der Corona-Pandemie steht."

Zum Hintergrund:

Quarantäne nicht mehr für ganze Klassen, Neuigkeiten zu Auffrischungs-Impfungen

Hier finden Sie alle wichtigen bisher veröffentlichten Beiträge über die Corona-Virus-Krise in der Region im Überblick 


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